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2 Ergebnisse für "2208307100"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

220830710010anderer "blended"-Whisky, in Behältnissen mit einem Inhalt von6%
2208307100802|l oder weniger6%
DE4415/13-12008307100

Grapefruit, zubereitet. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Grapefruitsegmente in eigenem Saft. Zutaten: Grapefruitsegmente, Grapefruitsaft. Herstellung: Die Schale der Grapefruit wird entfernt, die Segmente voneinander getrennt und von der Segmenthaut befreit. Die Dose wird mit den Segmenten befüllt. Nach Zugabe des Grapefruitsaftes wird die Dose verschlossen und anschließend mittels Hitzebehandlung (Pasteurisation) haltbar gemacht. Nettogewicht: 540 g. Äußere Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: filetierte, gelbe Grapefruitsegmente, eingelegt in einer trüben, gelblichen Flüssigkeit. Geschmack: sauer, schwach bitter, leicht süß, Grapefruit entsprechend. Aufmachung: in einer etikettierten Originalkonservendose für den Einzelverkauf aufgemacht. Warenaufschrift (mehrsprachig, auszugsweise): "Grapefruit Segmente in eigenem Saft. Pasteurisiert. Zutaten: Grapefruit Segmente, Grapefruitsaft; Nettogewicht: 540 g; Abtropfgewicht: 320 g." Zusatz von Alkohol (gem. Angabe): nicht enthalten. Zuckergehalt i. S. der ZAnm 2 a) 1. Anstrich zu Kapitel 20: mehr als 9 GHT. Zusatz von Zucker i. S. der ZAnm 3 2.Anstrich zu Kap 20: enthalten. Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Zitrusfrüchte, ohne Zusatz von Alkohol, mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger, Segmente von Pampelmusen und Grapefruits.

DEBTI12359/25-12208907800

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Mikawa Mirin, alkoholhaltige Reiswürzsoße; Zutaten: Süßer Reis, Wasser, Aspergillus oryzae; Alkoholgehalt: 13,5-14,5 %vol; Umschließung: 200 l-Fass. Herstellungsverfahren: Reis, Quellwasser und Koji werden vermischt; nach einem Monat wird der entstandene alkoholhaltige Brei gepresst, filtriert und destilliert; der erhaltene Reisbranntwein (Shochu) wird anschließend mit gedämpftem Süßreis und Koji zu einem Brei vermischt, der nach ungefähr dreimonatiger Fermentation gepresst wird; der als Pressflüssigkeit erhaltene unreife Mirin wird anschließend noch ca. 200 Tage gereift.  Die Ware enthalt keine würzenden Bestandteile. Eine Einreihung in die Position 2103 der KN ist damit auszuschließen, die Ware ist demnach dem Kapitel 22 zuzuordnen. Der in der Ware enthaltene Alkohol stammt nach den Antragsangaben größtenteils aus zugesetztem Alkohol. Die Ware ist danach nicht als gegorenes Getränk in die Position 2206, sondern als anderes alkoholhaltiges Getränk in die Position 2208 der KN einzureihen. Anderes alkoholhaltiges Getränk, in Behältnissen mit einem Inhalt von mehr als 2 l.

DEBTI10738/25-12208409100

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt):  Cachaca; Alkoholgehalt: 47 %vol; Containerware mit einem Zollwert von mehr als 2 € / l reiner Alkohol Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: farblose, klare Flüssigkeit, stark alkoholisch und typisch nach Zuckerrohrdestillat schmeckend Rum und anderer Branntwein, gewonnen durch Destillieren vergorener Zuckerrohrerzeugnisse, in Behältnissen mit einem Inhalt von mehr als 2 l, anderer, mit einem Wert von mehr als 2 € pro l reinen Alkohol.

DEBTI12271/24-12208907800

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Hon-Mirin, süßer Reiswein zum Würzen; Alkoholgehalt: 13 %vol; Zutaten: Reis, japanische Reishefe, Zucker, Alkohol; Handelseinheit: 20 l-Kunststoffbeutel im Karton. Die Ware enthalt keine würzenden Bestandteile. Eine Einreihung in die Position 2103 der KN ist damit auszuschließen, die Ware ist demnach dem Kapitel 22 zuzuordnen. Der in der Ware enthaltene Alkohol stammt größtenteils aus zugesetztem Alkohol. Die Ware ist danach nicht als gegorenes Getränk in die Position 2206, sondern als anderes alkoholhaltiges Getränk in die Position 2208 der KN einzureihen. Eine Einreihung als Likör in die UPos 2208 7090 der KN kommt aufgrund des niedrigen Alkoholgehaltes nicht in Betracht. Anderes alkoholhaltiges Getränk, in Behältnissen mit einem Inhalt von mehr als 2 l.

DEBTI37990/22-12208701000

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Sahnelikör auf der Grundlage von Fruchtwein, Sahne, Agraralkohol, Zucker und Aromen; Alkoholgehalt: 15 %vol; Aufmachung: 0,7 l-Flasche. Beschaffenheit der vorgelegten Musterprobe: beigefarbene, milchig-trübe Flüssigkeit, süß, sahnig und alkoholisch schmeckend. Aufgrund der Zusammensetzung und der sensorischen Eigenschaften kommt eine Einreihung in Pos 2206 der KN nicht in Betracht. Likör, in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI