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1 Ergebnisse für "2208907800"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

220890780080andere alkoholhaltige Getränke6%
DEBTI12359/25-12208907800

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Mikawa Mirin, alkoholhaltige Reiswürzsoße; Zutaten: Süßer Reis, Wasser, Aspergillus oryzae; Alkoholgehalt: 13,5-14,5 %vol; Umschließung: 200 l-Fass. Herstellungsverfahren: Reis, Quellwasser und Koji werden vermischt; nach einem Monat wird der entstandene alkoholhaltige Brei gepresst, filtriert und destilliert; der erhaltene Reisbranntwein (Shochu) wird anschließend mit gedämpftem Süßreis und Koji zu einem Brei vermischt, der nach ungefähr dreimonatiger Fermentation gepresst wird; der als Pressflüssigkeit erhaltene unreife Mirin wird anschließend noch ca. 200 Tage gereift.  Die Ware enthalt keine würzenden Bestandteile. Eine Einreihung in die Position 2103 der KN ist damit auszuschließen, die Ware ist demnach dem Kapitel 22 zuzuordnen. Der in der Ware enthaltene Alkohol stammt nach den Antragsangaben größtenteils aus zugesetztem Alkohol. Die Ware ist danach nicht als gegorenes Getränk in die Position 2206, sondern als anderes alkoholhaltiges Getränk in die Position 2208 der KN einzureihen. Anderes alkoholhaltiges Getränk, in Behältnissen mit einem Inhalt von mehr als 2 l.

DEBTI12271/24-12208907800

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Hon-Mirin, süßer Reiswein zum Würzen; Alkoholgehalt: 13 %vol; Zutaten: Reis, japanische Reishefe, Zucker, Alkohol; Handelseinheit: 20 l-Kunststoffbeutel im Karton. Die Ware enthalt keine würzenden Bestandteile. Eine Einreihung in die Position 2103 der KN ist damit auszuschließen, die Ware ist demnach dem Kapitel 22 zuzuordnen. Der in der Ware enthaltene Alkohol stammt größtenteils aus zugesetztem Alkohol. Die Ware ist danach nicht als gegorenes Getränk in die Position 2206, sondern als anderes alkoholhaltiges Getränk in die Position 2208 der KN einzureihen. Eine Einreihung als Likör in die UPos 2208 7090 der KN kommt aufgrund des niedrigen Alkoholgehaltes nicht in Betracht. Anderes alkoholhaltiges Getränk, in Behältnissen mit einem Inhalt von mehr als 2 l.

DEBTI13256/22-12208907800

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Mikawa Mirin, Reiswürzsoße; Zutaten: Süßer Reis, Wasser, Aspergillus oryzae; Alkoholgehalt: 13,6 %vol; Umschließung: 208 l-Fass. Herstellungsverfahren: Reis, Quellwasser und Koji werden vermischt; nach einem Monat wird der entstandene alkoholhaltige Brei gepresst, filtriert und destilliert; der erhaltene Reisbranntwein (Shochu) wird anschließend mit gedämpftem Süßreis und Koji zu einem Brei vermischt, der nach ungefähr dreimonatiger Fermentation gepresst wird; der als Pressflüssigkeit erhaltene unreife Mirin wird anschließend noch ca. 200 Tage gereift. Beschaffenheit: gelbbraune, klare, leicht viskose, unmittelbar trinkbare Flüssigkeit, süß, alkoholisch und schwach nach Sake schmeckend. Die Ware enthalt keine würzenden Bestandteile. Eine Einreihung in die Position 2103 der KN ist damit auszuschließen, die Ware ist demnach dem Kapitel 22 zuzuordnen. Der in der Ware enthaltene Alkohol stammt nach den Antragsangaben größtenteils aus zugesetztem Alkohol. Die Ware ist danach nicht als gegorenes Getränk in die Position 2206, sondern als anderes alkoholhaltiges Getränk in die Position 2208 der KN einzureihen. Anderes alkoholhaltiges Getränk, in Behältnissen mit einem Inhalt von mehr als 2 l.

DEBTI3417/21-12208907800

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Hon-Mirin, süßer Reiswein zum Würzen; Alkoholgehalt: 13 %vol; Zutaten: Reis, japanische Reishefe, Zucker, Alkohol; Handelseinheit: 20 l-Kunststoffbeutel im Karton. Die Ware enthalt keine würzenden Bestandteile. Eine Einreihung in die Position 2103 der KN ist damit auszuschließen, die Ware ist demnach dem Kapitel 22 zuzuordnen. Der in der Ware enthaltene Alkohol stammt größtenteils aus zugesetztem Alkohol. Die Ware ist danach nicht als gegorenes Getränk in die Position 2206, sondern als anderes alkoholhaltiges Getränk in die Position 2208 der KN einzureihen. Anderes alkoholhaltiges Getränk, in Behältnissen mit einem Inhalt von mehr als 2 l.

DEBTI58435/18-12208907800

Mirin. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Mikawa Mirin, Reiswürzsoße; Zutaten: Süßer Reis, Wasser, Aspergillus oryzae; Alkoholgehalt: 13,6 %vol; Umschließung: 208 l-Fass. Herstellungsverfahren: Reis, Quellwasser und Koji werden vermischt; nach einem Monat wird der entstandene alkoholhaltige Brei gepresst, filtriert und destilliert; der erhaltene Reisbranntwein (Shochu) wird anschließend mit gedämpftem Süßreis und Koji zu einem Brei vermischt, der nach ungefähr dreimonatiger Fermentation gepresst wird; der als Pressflüssigkeit erhaltene unreife Mirin wird anschließend noch ca. 200 Tage gereift. Beschaffenheit: gelbbraune, klare, leicht viskose, unmittelbar trinkbare Flüssigkeit, süß, alkoholisch und schwach nach Sake schmeckend. Die Ware enthalt keine würzenden Bestandteile. Eine Einreihung in die Position 2103 der KN ist damit auszuschließen, die Ware ist demnach dem Kapitel 22 zuzuordnen. Der in der Ware enthaltene Alkohol stammt nach den Antragsangaben größtenteils aus zugesetztem Alkohol. Die Ware ist danach nicht als gegorenes Getränk in die Position 2206, sondern als anderes alkoholhaltiges Getränk in die Position 2208 der KN einzureihen. Anderes alkoholhaltiges Getränk, in Behältnissen mit einem Inhalt von mehr als 2 l.

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI