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DEBTI26488/24-123012000

Antragsangaben: Muschelpulver als Ergänzungsfuttermittel für Hunde und Katzen. Das Produkt ist nicht für die menschliche Ernährung geeignet. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: etikettierte Originaldose, aufgemacht für den Einzelverkauf als Einzelfuttermittel für Hunde und Katzen, darin ein inhomogenes, hellbraunes Mehl. Geruch: nach Fisch. Mehl und Pellets von Fischen oder von Krebstieren, von Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren, ungenießbar.

DEBTI18604/21-12301200000

Antragsangaben: Muschelfleischmehl, gewonnen aus dem zerkleinerten Fleisch der neuseeländischen Grünlippmuschel (Perna canaliculus), nicht für den menschlichen Verzehr geeignet. Verwendungszweck: Einsatz in Tierfutterindustrie. Verpackungseinheit: Gebinde zu 20 bzw. 25 kg. Mehl und Pellets von Fischen oder von Krebstieren, von Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren, ungenießbar.

DEBTI18689/21-12301200000

Antragsangaben: Muschelfleischmehl, gewonnen aus dem zerkleinerten Fleisch der neuseeländischen Grünlippmuschel (Perna canaliculus), nicht für den menschlichen Verzehr geeignet. Verwendungszweck: Einsatz in Tierfutterindustrie. Verpackungseinheit: Gebinde zu 20 bzw. 25 kg. Mehl und Pellets von Fischen oder von Krebstieren, von Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren, ungenießbar.

DEBTI18696/21-12301200000

Antragsangaben: Muschelfleischmehl, gewonnen aus dem zerkleinerten Fleisch der neuseeländischen Grünlippmuschel (Perna canaliculus), nicht für den menschlichen Verzehr geeignet. Verwendungszweck: Einsatz in Tierfutterindustrie. Verpackungseinheit: Gebinde zu 10, 20 bzw. 25 kg. Mehl und Pellets von Fischen oder von Krebstieren, von Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren, ungenießbar.

DEBTI20323/17-12301200000

Antragsangaben: Muschelfleischmehl GlycOPlus (Art.-Nr. 76850) in 20-kg-Kartons. Verwendungszweck: Einsatz in der Tiernahrung. Für den menschlichen Verzehr nicht geeignet. Zusammensetzung: Fleischmehl der Grünlippmuschel bzw. Grünschalmuschel (Perna canaliculus) 100 %. Beschaffenheit des Warenmusters: hellbraunes, feines Pulver mit intensivem Fischgeruch. Mehl und Pellets von Fischen oder von Krebstieren, von Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren, ungenießbar.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI