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1 Ergebnisse für "2302101000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

230210100080mit einem Gehalt an Stärke von 35|GHT oder weniger6%
DE7492/17-12302301000

Kleie, gemahlen Antragsangaben: Asche: 5,86 g/100 g; Stärke: 11,5%, Siebanalyse (200 µm): 1,3 %. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: augenscheinlich braune, kleine, trockene, flockenähnliche Pflanzenteile, einer Kleie entsprechend. Kleie und andere Rückstände, auch in Form von Pellets, vom Sichten, Mahlen oder von anderen Bearbeitungen von Getreide und Hülsenfrüchten, von Weizen mit einem Gehalt an Stärke von 28 GHT oder weniger, vorausgesetzt, dass entweder 10 GHT oder weniger der Ware durch ein Sieb mit einer Maschenweite von 0,2 mm hindurchgehen oder bei einem Siebdurchgang von mehr als 10 GHT der auf die Trockenmasse bezogene Aschegehalt des Siebdurchgangs 1,5 GHT oder mehr beträgt.

DE7493/17-12302301000

Kleie, in Form von Pellets Antragsangaben: Asche: 3,99 g/100 g; Stärke: 21,1%, Siebanalyse (200 µm): 0,1 %. Kleie mit Dampf und Druck pelletiert. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: augenscheinlich braune, sehr leichte, leicht zu zerbrechende Pellets aus getrocknetem Pflanzenmaterial. Die Pellets sind unterschiedlich lang und haben einen Durchmesser von ca. 8 cm. Kleie und andere Rückstände, auch in Form von Pellets, vom Sichten, Mahlen oder von anderen Bearbeitungen von Getreide und Hülsenfrüchten, von Weizen mit einem Gehalt an Stärke von 28 GHT oder weniger, vorausgesetzt, dass entweder 10 GHT oder weniger der Ware durch ein Sieb mit einer Maschenweite von 0,2 mm hindurchgehen oder bei einem Siebdurchgang von mehr als 10 GHT der auf die Trockenmasse bezogene Aschegehalt des Siebdurchgangs 1,5 GHT oder mehr beträgt.

DE23236/15-12302301000

Antragsangaben: PAPSTAR. Teller aus Weizenkleie. Einweggeschirr. Weizenkleie gebacken in Form eines Tellers zur Verwendung als Einwegteller. Ohne Bindemittel in Form gepresst. Stärke in der Ware: 28 GHT oder weniger. Kleie und andere Rückstände, auch in Form von Pellets, vom Sichten, Mahlen oder von anderen Bearbeitungen von Getreide oder Hülsenfrüchten, von Weizen, mit einem Gehalt an Stärke von 28 GHT oder weniger, vorausgesetzt, dass entweder 10 GHT oder weniger der Ware durch ein Sieb mit einer Maschenweite von 0,2 mm hindurchgehen oder bei einem Siebdurchgang von mehr als 10 GHT der auf die Trockenmasse bezogene Aschegehalt des Siebdurchgangs 1,5 GHT oder mehr beträgt.

DEB/697/06-12302301000

Kleie von Weizen. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Feinkleie. Nebenerzeugnis der Mehlgewinnung. Gehalt an Stärke von 28 GHT oder weniger. Die genaue Warenzusammensetzung wurde vertraulich mitgeteilt. Beschaffeneheit der vorgelegten Warenprobe: beigefarbenes, feines Mehl, einer Feinkleie entsprechend. Kleie und andere Rückstände vom Sichten, Mahlen oder anderen Bearbeitungen von Getreide, mit einem Gehalt an Stärke von 28 GHT oder weniger, vorausgesetzt, dass entweder 10 GHT oder weniger der Ware durch ein Sieb mit einer Maschenweite von 0,2 mm hindurchgehen oder bei einem Siebdurchgang von mehr als 10 GHT der auf die Trockenmasse bezogene Aschegehalt des Siebdurchgangs 1,5 GHT oder mehr beträgt.

DEB/781/05-12302301000

Weizenkeimkleie. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Weizenkeimfaser. Die Zusammensetzung wurde vertraulich mitgeteilt. Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: bräunlicher, schalenreicher Grieß mit schwach süßlichem Geschmack in einer ca. 8 cm hohen, runden Dose, Durchmesser ca. 7,5 cm, mit rotem Kunststoffdeckel für den Einzelverkauf aufgemacht (siehe Foto). Kleie von Weizen.

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

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