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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI5183/20-12303201000

Angaben: Ballaststoffe aus Zuckerrüben. Entzuckerte, getrocknete Rübenschnitzel werden mechanisch und mit Wasser gereinigt (ohne Zusätze), entfärbt, zur Verbesserung des hygienischen Status mit Dampf behandelt, getrocknet und zerkleinert. Die Ware liegt als helles, feines Pulver zur Verwendung in der Lebensmittelindustrie vor. Das Erzeugnis hat durch die Bearbeitungen nicht den Charakter von ausgelaugten Rübenschnitzeln verloren. Ausgelaugte Rübenschnitzel, Bagasse und andere Abfälle aus der Zuckergewinnung; hier: ausgelaugte Rübenschnitzel.

ATBTI2025000376-DEC2303209000

Anderer Abfall aus der Zuckergewinnung, in Form einer braunen, wässrigen Flüssigkeit mit unangenehmem Geruch. Es handelt sich dabei um einen Rückstand aus der Zuckergewinnung. Laut Angaben wird diese Ware zu keinem Zweck direkt verwendet, sondern dient als Rohstoff für verschiedene Waren aus dem Kosmetik-, Futtermittel- und Nahrungsergänzungsmittelbereich.

ATBTI2021000377-DEC23032090

Anderer Abfall aus der Zuckergewinnung, und zwar eingedickter Rückstand nach der Gewinnung von Betain aus Betainmelasse, die bei der Rübenmelasseentzuckerung durch ein chromatisches Verfahren als separate Fraktion anfällt (lt. Angaben des Antragstellers), ohne Zusatz von Düngesalzen.

ATBTI2021000405-DEC23032090

Anderer Abfall aus der Zuckergewinnung, sog. Betainmelasse, die bei der Rübenmelasseentzuckerung durch ein chromatisches Verfahren als separate Fraktion anfällt (lt. Angaben des Antragstellers); bei der Melasseentzuckerung mit Betaingewinnung nach dem finnischen „New Separation 2-Profil-Trennverfahren“ wird neben der zuckerreichen Fraktion aus der zuckerarmen Restmasse/Restfraktion nach Konzentration durch Wasserentzug sog. Betainmelasse erhalten; im Unterschied zur üblichen Zuckerrübenmelasse (Betaingehalt Zuckerrübenmelasse: ca. 5 %) weist die durch dieses Verfahren gewonnene Betainmelasse einen wesentlich höheren Betaingehalt auf.

DE7492/17-12302301000

Kleie, gemahlen Antragsangaben: Asche: 5,86 g/100 g; Stärke: 11,5%, Siebanalyse (200 µm): 1,3 %. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: augenscheinlich braune, kleine, trockene, flockenähnliche Pflanzenteile, einer Kleie entsprechend. Kleie und andere Rückstände, auch in Form von Pellets, vom Sichten, Mahlen oder von anderen Bearbeitungen von Getreide und Hülsenfrüchten, von Weizen mit einem Gehalt an Stärke von 28 GHT oder weniger, vorausgesetzt, dass entweder 10 GHT oder weniger der Ware durch ein Sieb mit einer Maschenweite von 0,2 mm hindurchgehen oder bei einem Siebdurchgang von mehr als 10 GHT der auf die Trockenmasse bezogene Aschegehalt des Siebdurchgangs 1,5 GHT oder mehr beträgt.

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

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