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2 Ergebnisse für "2309103100"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

230910310010mit einem Gehalt an Stärke von mehr als 10|bis 30|GHT6%
230910310080keine Milcherzeugnisse enthaltend oder mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von weniger als 10|GHT6%
DEBTI2728/26-12309103100

Antragsangaben: Ergänzungsfuttermittel für Katzen, in Aufmachung für den Einzelverkauf, Einfuhr als Futtermittel, nicht für den menschlichen Verzehr geeignet. Stärkegehalt in der Ware (gemäß Angabe): mehr als 10 bis 30 GHT Milcherzeugnisse (gemäß Angabe): nicht enthalten Zubereitung von der zur Fütterung verwendeten Art, Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, mit einem Gehalt an Stärke von mehr als 10 bis 30 GHT, keine Milcherzeugnisse enthaltend.

DEBTI14729/26-12309103100

Antragsangaben: Hundefutter in Aufmachung für den Einzelverkauf. Stärkegehalt in der Ware (laut Angabe): mehr als 10 bis 30 GHT. Milcherzeugnisse in der Ware (laut Angabe): nicht enthalten. Zubereitung von der zur Fütterung verwendeten Art, Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, Stärke, Glucose oder Maltodextrin enthaltend, mit einem Gehalt an Stärke von mehr als 10 bis 30 GHT, keine Milcherzeugnisse enthaltend.

DEBTI28579/25-12309103100

Antragsangaben: Ergänzungsfuttermittel für Hunde. Aufmachung/Verpackung: buntbedruckte Originalfolienbeutel mit Sichtfenster in Aufmachung für den Einzelverkauf als Hundefutter. Stärke (laut Angabe): 10 GHT bis 30 GHT. Milcherzeugnisse (laut Angabe): keine enthalten. Zubereitung von der zur Fütterung verwendeten Art, Hunde- und Katzenfutter in Aufmachung für den Einzelverkauf, Stärke enthaltend, mit einem Gehalt an Stärke von mehr als 10 bis 30 GHT, keine Milcherzeugnisse enthaltend.

DEBTI28759/25-12309103100

Antragsangaben: Ergänzungsfuttermittel für Hunde in Aufmachung für den Einzelverkauf. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: durchsichtiger Folienbeutel mit Papplasche in Aufmachung für den Einzelverkauf als Hundefutter, darin getrocknete, beigefarbene Kaninchenohren, die mit einer orangebraunen Fleischmasse gefüllt sind. Stärke in der Ware (VO(EG) Nr. 121/2008): mehr als 10 GHT bis 30 GHT. Milcherzeugnisse in der Ware (laut Angabe): keine enthalten. Zubereitung von der zur Fütterung verwendeten Art, Hunde- und Katzenfutter in Aufmachung für den Einzelverkauf, Stärke enthaltend, mit einem Gehalt an Stärke von mehr als 10 bis 30 GHT, keine Milcherzeugnisse enthaltend.

DEBTI36292/25-22309103100

Antragsangaben: Ergänzungsfuttermittel für Hunde als Teil einer Zusammenstellung von Waren. Leckerli für Hunde zum Befüllen eines Hundespielzeugs in Form eines annähernd zylinderförmigen Korpus aus pinkfarbenem Kunststoff. Das Hundespielzeug ist nicht Bestandteil dieser Zolltarifauskunft (siehe DEBTI-36292/25-1). Das Ergänzungsfuttermittel (hier: Variante Small) stellt sich als getrockneter, harter, dunkelbrauner, runder, stark gewölbter, ca. 18 mm hoher, ca. 43 mm durchmessender Snack mit eingeprägtem Muster dar. Es ist in Aufmachung für den Einzelverkauf verpackt, weist lt. Antragstellerangaben einen Stärkegehalt von mehr als 10 GHT bis 30 GHT auf und enthält keine Milcherzeugnisse. Die Zusammenstellung bildet keine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf im Sinne der Allgemeinen Vorschrift 3 b) der Kombinierten Nomenklatur. Die Ware ist zolltarifrechtlich als "Zubereitung von der zur Fütterung verwendeten Art, Hunde- und Katzenfutter in Aufmachung für den Einzelverkauf, Stärke enthaltend, mit einem Gehalt an Stärke von mehr als 10 bis 30 GHT, keine Milcherzeugnisse enthaltend oder mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von weniger als 10 GHT" einzureihen.

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI