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Antragsangaben: Hundefutter in Aufmachung für den Einzelverkauf. Glucose/Maltodextrin/Stärke als Gesamtglucose (laut Angabe): 0,5 GHT oder mehr. Stärkegehalt in der Ware (laut Angabe): mehr als 30 GHT. Milcherzeugnisse in der Ware (laut Angabe): nicht enthalten. Zubereitung von der zur Fütterung verwendeten Art, Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, Stärke, Glucose oder Maltodextrin enthaltend, mit einem Gehalt an Stärke von mehr als 30 GHT, keine Milcherzeugnisse enthaltend.
Antragsangaben: Hundefutter in Aufmachung für den Einzelverkauf. Glucose/Maltodextrin/Stärke als Gesamtglucose (laut Angabe): 0,5 GHT oder mehr. Stärkegehalt in der Ware (laut Angabe): mehr als 30 GHT. Milcherzeugnisse in der Ware (laut Angabe): nicht enthalten. Zubereitung von der zur Fütterung verwendeten Art, Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, Stärke, Glucose oder Maltodextrin enthaltend, mit einem Gehalt an Stärke von mehr als 30 GHT, keine Milcherzeugnisse enthaltend.
Antragsangaben: Hundefutter in Aufmachung für den Einzelverkauf. Glucose/Maltodextrin/Stärke als Gesamtglucose (laut Angabe): 0,5 GHT oder mehr. Stärkegehalt in der Ware (laut Angabe): mehr als 30 GHT. Milcherzeugnisse in der Ware (laut Angabe): nicht enthalten. Zubereitung von der zur Fütterung verwendeten Art, Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, Stärke, Glucose oder Maltodextrin enthaltend, mit einem Gehalt an Stärke von mehr als 30 GHT, keine Milcherzeugnisse enthaltend.
Antragsangaben: Ergänzungsfuttermittel für Hunde in Aufmachung für den Einzelverkauf. Keine Milcherzeugnisse enthalten. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: Originalkunststoffbeutel, aufgemacht für den Einzelverkauf als Hundefutter, darin getrockneter Kausnack, bestehend aus Süsskartoffelstäbchen, die mit orangebraunem Fleisch umwickelt sind. Stärkegehalt in der Ware (VO (EG) Nr. 121/2008): mehr als 30 GHT. Milcherzeugnisse in der Ware (laut Angabe): nicht enthalten. Zubereitung von der zur Fütterung verwendeten Art, Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, Stärke enthaltend, mit einem Gehalt an Stärke von mehr als 30 GHT, keine Milcherzeugnisse enthaltend.
Antragsangaben: Hundefutter in Aufmachung für den Einzelverkauf. Keine Milcherzeugnisse und Zuckerarten enthalten. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: durchsichtiger Folienbeutel mit Kopfkarte, aufgemacht für den Einzelverkauf als Hundefutter, darin getrocknete, kleine, beigefarbene, gepresste Kauknochen, die mit braunen Fleischstreifen umwickelt sind (Länge: ca. 6,5 cm). Stärke in der Ware (laut Angabe): mehr als 30 GHT. Milcherzeugnisse in der Ware (laut Angabe): nicht enthalten. Zubereitung von der zur Fütterung verwendeten Art, Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, Stärke enthaltend, mit einem Gehalt an Stärke von mehr als 30 GHT, keine Milcherzeugnisse enthaltend oder mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von weniger als 10 GHT.