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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

DEBTI4183/26-123099041

Antragsangaben: Ergänzungsfuttermittel für Pferde; ca. 5 x 5 x 0,5 cm große, dunkelbraune Extrudate; für die Zahnpflege entwickelt; in Aufmachung für den Einzelverkauf in bedruckter Papierverpackung. Stärke in der Ware (laut Antrag): mehr als 10 bis 30 GHT Milcherzeugnisse in der Ware (laut Antrag): nicht enthalten oder weniger als 10 GHT Zubereitung von der zur Fütterung verwendeten Art, kein Hunde- oder Katzenfutter, andere, mit einem Gehalt an Stärke von mehr als 10 bis 30 GHT, keine Milcherzeugnisse enthaltend.

DEBTI34578/25-12309904189

Antragsangaben: Durch Fermentation aus verschiedenen Erzeugnissen und Hefe gewonnenes Einzelfuttermittel für Wiederkäuer, Schweine, Geflügel sowie weitere Tierarten. Der Futterwert beruht hauptsächlich auf den durch die Fermentation entstandenen Inhaltsstoffen. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: braunes, leicht inhomogenes Pulver. Stärke in der Ware (VO (EG) Nr. 121/2008): mehr als 10 bis 30 GHT. Milcherzeugnisse in der Ware (laut Angabe): nicht enthalten. Zubereitung von der zur Fütterung verwendeten Art, andere, einschließlich Vormischungen, Stärke enthaltend mit einem Gehalt von mehr als 10 GHT bis 30 GHT, keine Milcherzeugnisse enthaltend, andere.

DEBTI32999/25-12309904189

Antragsangaben: Futterzusatzstoff; Vitamin D3 500.000 IU/g; fein verteilt in einer Matrix aus Gelatine und Kohlenhydraten mit Antibackmittel, stabilisiert mit Antioxidans. Beschaffenheit des Warenmusters: cremefarbenes, frei fließendes, feines Granulat. Stärke in der Ware (laut Antrag): mehr als 10 bis 30 GHT. Milcherzeugnisse in der Ware (laut Antrag): nicht enthalten. Es liegt speziell zur Tierfütterung zubereitetes Vitamin D3 vor. Zubereitung von der zur Fütterung verwendeten Art, andere, einschließlich Vormischungen, mit einem Gehalt an Stärke von mehr als 10 bis 30 GHT, keine Milcherzeugnisse enthaltend, andere. Hinweis: Sollte der Stärkegehalt die 30 GHT-Grenze überschreiten (z. B. aufgrund natürlicher Schwankungen bei den eingesetzten Inhaltsstoffen), wird die Ware nicht mehr von dieser vZTA erfasst.

DEBTI14024/24-12309904189

Antragsangaben: Für die Tierernährung synthetisch hergestelltes Carotinoid, mit Zusatz von Tocopherol zur Stabilierung mit einer Matrix umhüllt. Ernährungsphysiologischer Zusatzstoff. Die färbende Wirkung ist praktisch ohne Bedeutung. Stärke in der Ware: enthalten mit 10 bis 30 GHT. Milcherzeugnisse: nicht enthalten. Beschaffenheit: orangerotes, rieselfähiges Granulat. Beta-Carotin hat den dualen Charakter eines ernährungsphysiologisch bedeutsamen Provitamins (Provitamin A) sowie eines Farbstoffs. Es liegt eine Zubereitung der zur Fütterung verwendeten Art vor, die praktisch nicht mehr als Farbstoff verwendet werden kann (Ausschluss der Position 3204). Zubereitung von der zur Fütterung verwendeten Art, andere, einschließlich Vormischungen, Stärke enthaltend mit einem Gehalt von mehr als 10 GHT bis 30 GHT, keine Milcherzeugnisse enthaltend oder mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von weniger als 10 GHT, andere.

DEBTI41083/23-123099041

Antragsangaben: Alleinfutter-Mix für Wasser- und Sumpfschildkröten; schonend getrocknete Krebse (ca. 1 cm), Garnelen (ca. 3 cm), Fische (max. 9 cm) und fischhaltige Futtersticks (ca. 1,5 cm) für eine abwechslungsreiche und natürliche Ernährung; in einer gelben Dose mit umlaufendem Etikett. Stärke in der Ware (laut Angaben): mehr als 10 bis 30 GHT Milcherzeugnisse (laut Angaben): nicht enthalten Zubereitung von der zur Fütterung verwendeten Art, andere, mit einem Gehalt an Stärke von mehr als 10 bis 30 GHT, keine Milcherzeugnisse enthaltend oder mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von weniger als 10 GHT.

Siehe auch

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI