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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI12874/20-12401107010

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um ganze, dark-air cured Tabakblätter, die zur Verwendung als Deckblätter bei der Herstellung von Zigarren verwendet werden. Die Tabakblätter haben keine weiteren Be- oder Verarbeitungen erfahren. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Tabak, nicht entrippt, dark-air cured, mit einem Zollwert von nicht weniger als 450 Euro/100Kg Nettogewicht, zur Verwendung als Deckblatt bei der Herstellung von Waren der Unterposition 2402 1000 (Zigarren)".

DEHH/341/09-124011070

Nach den Antragsangaben und der vorgelegten Warenprobe handelt es sich um eine Tabakmischung, die aus unregelmäßig großen, dunkelbraunen, nicht entrippten, gerissenen (kein Schnitttabak) Tabakblattstücken und Tabakrippen besteht. Die sog. Einlagemischung besteht aus drei unterschiedlichen Tabakkomponenten, wobei der Anteil an "dark-air-cured" Tabak (83,1 %) charakterverleihend ist. Der Tabak soll nach ergänzenden Angaben noch weiteren industriellen Bearbeitungen (z.B. befeuchten und absieben) unterliegen, bevor er als Einlagetabak bei der Zigarrenproduktion verwendet wird.

DEBTI31924/24-124011060

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich bei den sogenannten "Leaf Oriental - Sun cured Rohtabak" um nicht entrippte, ganze, braune bis grünliche Tabakblätter eines sun-cured Orienttabaks, der mit etwas Bruch vermischt ist. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Tabak, unverarbeitet, nicht entrippt, "sun-cured" Orienttabak".

DEBTI52644/23-12401207090

Nach den Angaben der Antragstellerin und dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um eine Mischung aus teilweise oder ganz entrippten, unregelmäßig großen, im wesentlichen dunkelbraunen, gerissenen Tabakblattstücken. Die zur Verwendung als Einlagetabak bestimmte Ware besteht aus unterschiedlichen Tabakkomponenten, wobei der Anteil an "dark-air-cured" Tabak den Charakter der Tabakmischung bestimmt. Nach dem Ergebnis des zolltarifrechtlich zur Unterscheidung von verarbeitetem Tabak der Position 2403 und unverarbeitetem Tabak der Position 2401 durchzuführenden Rauchtestes, handelt es sich um ein Erzeugnis, dass als nicht rauchbar angesehen wird (unverarbeiteter Tabak). Zolltarifrechtlich handelt es sich um teilweise oder ganz entrippten, "dark-air-cured" Tabak, unverarbeitet, anderer als in der Codenummer 2401 2070 10 0 genannt.

DEBTI10318/21-124011060

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich bei den sogenannten "Leaf Oriental - Sun cured Rohtabak" um nicht entrippte, ganze, braune bis grünliche Tabakblätter eines sun-cured Orienttabaks, der mit etwas Bruch vermischt ist. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Tabak, unverarbeitet, nicht entrippt, "sun-cured" Orienttabak".

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI