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1 Ergebnisse für "2401203510"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

240120351080"light-air-cured" Burley, einschließlich Burleyhybriden6%
DE6446/15-12401203510

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um teilweise oder ganz entrippte, unregelmäßig große, dunkelbraune Tabakblattstücke eines "light-air-cured" Burley-Tabaks. Nach den ergänzenden Angaben unterliegt der Tabak weiteren industriellen Be- oder Verarbeitungen (z.B. Mischen, Schneiden, Trocknen usw.) bevor der Tabak als Feinschnitt oder als Einlage für die Zigarettenproduktion verwendet werden kann. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "unverarbeiteten, teilweise oder ganz entrippten, "light-air-cured" Burley".

AT2012/0004052401103510

Trockener, hellgelber bis hellbrauner, unverarbeiteter, nicht entrippter Tabak der Sorte „flue-cured Burley“, kein rauchfertiger Tabak.

AT2012/0000412401103510

Trockener, hellgelber bis hellbrauner, unverarbeiteter, nicht entrippter Tabak der Sorte "light air cured" (Burley-Tabak); Pflanzenschnitt mit krautigem Geruch nach Tabak, ohne Rauchgeruch; in Verpackungen zu 30 kg; kein rauchfertiger Tabak der Pos. HS 2403. (Abbildung siehe Anhang), „Tabak, unverarbeitet, nicht entrippt, (light-air-cured) Burley“.

DEBTI31922/24-124012035

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich bei dem sogenannten "Leaf Burley – Rohtabak entrippt" um entrippte, dunkelbraune Tabakblätter eines "light-air cured" Burleytabaks. Die grob zerkleinerten Tabakblätter sind nach dem Ergebnis des zolltarifrechtlich zur Unterscheidung von verarbeitetem Tabak der Position 2403 und unverarbeitetem Tabak der Position 2401 durchzuführenden Rauchtestes als nicht rauchbar (unverarbeiteter Tabak) anzusprechen, da der Tabak nicht in Zigarettenform gedreht oder in eine Zigarettenhülse oder Pfeife gefüllt und anschließend mit mehreren Zügen verbrannt werden kann. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Tabak, unverarbeitet, teilweise oder ganz entrippt, "light-air cured" Tabak".

DEBTI10311/21-124012035

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich bei dem sogenannten "Leaf Burley – Rohtabak entrippt" um entrippte, dunkelbraune Tabakblätter eines - nach den ergänzenden Angaben "light-air cured" - Burleytabaks. Die grob zerkleinerten Tabakblätter sind nach dem Ergebnis des zolltarifrechtlich zur Unterscheidung von verarbeitetem Tabak der Position 2403 und unverarbeitetem Tabak der Position 2401 durchzuführenden Rauchtestes als nicht rauchbar (unverarbeiteter Tabak) anzusprechen, da der Tabak nicht in Zigarettenform gedreht oder in eine Zigarettenhülse oder Pfeife gefüllt und anschließend mit mehreren Zügen verbrannt werden kann. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Tabak, unverarbeitet, teilweise oder ganz entrippt, "light-air cured" Tabak".

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI