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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI31924/24-124011060

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich bei den sogenannten "Leaf Oriental - Sun cured Rohtabak" um nicht entrippte, ganze, braune bis grünliche Tabakblätter eines sun-cured Orienttabaks, der mit etwas Bruch vermischt ist. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Tabak, unverarbeitet, nicht entrippt, "sun-cured" Orienttabak".

DEBTI52644/23-12401207090

Nach den Angaben der Antragstellerin und dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um eine Mischung aus teilweise oder ganz entrippten, unregelmäßig großen, im wesentlichen dunkelbraunen, gerissenen Tabakblattstücken. Die zur Verwendung als Einlagetabak bestimmte Ware besteht aus unterschiedlichen Tabakkomponenten, wobei der Anteil an "dark-air-cured" Tabak den Charakter der Tabakmischung bestimmt. Nach dem Ergebnis des zolltarifrechtlich zur Unterscheidung von verarbeitetem Tabak der Position 2403 und unverarbeitetem Tabak der Position 2401 durchzuführenden Rauchtestes, handelt es sich um ein Erzeugnis, dass als nicht rauchbar angesehen wird (unverarbeiteter Tabak). Zolltarifrechtlich handelt es sich um teilweise oder ganz entrippten, "dark-air-cured" Tabak, unverarbeitet, anderer als in der Codenummer 2401 2070 10 0 genannt.

DEBTI10318/21-124011060

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich bei den sogenannten "Leaf Oriental - Sun cured Rohtabak" um nicht entrippte, ganze, braune bis grünliche Tabakblätter eines sun-cured Orienttabaks, der mit etwas Bruch vermischt ist. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Tabak, unverarbeitet, nicht entrippt, "sun-cured" Orienttabak".

DEBTI23355/18-124012070

Nach den Angaben der Antragstellerin und dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um eine Mischung aus teilweise oder ganz entrippten, unregelmäßig großen, im wesentlichen dunkelbraunen, gerissenen Tabakblattstücken. Die zur Verwendung als Einlagetabak bestimmte Ware besteht aus unterschiedlichen Tabakkomponenten, wobei der Anteil an "dark-air-cured" Tabak den Charakter der Tabakmischung bestimmt. Nach dem Ergebnis des zolltarifrechtlich zur Unterscheidung von verarbeitetem Tabak der Position 2403 und unverarbeitetem Tabak der Position 2401 durchzuführenden Rauchtestes, handelt es sich um ein Erzeugnis, dass als nicht rauchbar angesehen wird (unverarbeiteter Tabak). Zolltarifrechtlich handelt es sich um teilweise oder ganz entrippten, "dark-air-cured" Tabak, unverarbeitet.

DE10642/14-124012070

Nach den Angaben der Antragstellerin und den vorgelegten Warenproben handelt es sich um unregelmäßig große, dunkelbraune, entrippte Tabakblattstücke (kein Schnitttabak) eines "dark-air -cured" Tabaks, die mit vereinzelten gröberen Tabakrippen vermischt sind. Nach den ergänzenden Angaben der Antragstellerin wird die Ware nicht unmittelbar als Einlagetabak verwendet sondern unterliegt grundsätzlich weiteren industriellen Be- oder Verarbeitungen (z.B. mischen mit anderen Rohtabakkomponenten, schneiden usw.) bevor eine Verwendung als Einlagetabak bei der Zigarrenproduktion in Betracht kommt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um unverarbeiteten, teilweise oder ganz entrippten, "dark-air-cured" Tabak, nicht zur Verwendung als Deck-oder Umblatt bestimmt.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI