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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI52644/23-12401207090

Nach den Angaben der Antragstellerin und dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um eine Mischung aus teilweise oder ganz entrippten, unregelmäßig großen, im wesentlichen dunkelbraunen, gerissenen Tabakblattstücken. Die zur Verwendung als Einlagetabak bestimmte Ware besteht aus unterschiedlichen Tabakkomponenten, wobei der Anteil an "dark-air-cured" Tabak den Charakter der Tabakmischung bestimmt. Nach dem Ergebnis des zolltarifrechtlich zur Unterscheidung von verarbeitetem Tabak der Position 2403 und unverarbeitetem Tabak der Position 2401 durchzuführenden Rauchtestes, handelt es sich um ein Erzeugnis, dass als nicht rauchbar angesehen wird (unverarbeiteter Tabak). Zolltarifrechtlich handelt es sich um teilweise oder ganz entrippten, "dark-air-cured" Tabak, unverarbeitet, anderer als in der Codenummer 2401 2070 10 0 genannt.

DEBTI23355/18-124012070

Nach den Angaben der Antragstellerin und dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um eine Mischung aus teilweise oder ganz entrippten, unregelmäßig großen, im wesentlichen dunkelbraunen, gerissenen Tabakblattstücken. Die zur Verwendung als Einlagetabak bestimmte Ware besteht aus unterschiedlichen Tabakkomponenten, wobei der Anteil an "dark-air-cured" Tabak den Charakter der Tabakmischung bestimmt. Nach dem Ergebnis des zolltarifrechtlich zur Unterscheidung von verarbeitetem Tabak der Position 2403 und unverarbeitetem Tabak der Position 2401 durchzuführenden Rauchtestes, handelt es sich um ein Erzeugnis, dass als nicht rauchbar angesehen wird (unverarbeiteter Tabak). Zolltarifrechtlich handelt es sich um teilweise oder ganz entrippten, "dark-air-cured" Tabak, unverarbeitet.

DE10642/14-124012070

Nach den Angaben der Antragstellerin und den vorgelegten Warenproben handelt es sich um unregelmäßig große, dunkelbraune, entrippte Tabakblattstücke (kein Schnitttabak) eines "dark-air -cured" Tabaks, die mit vereinzelten gröberen Tabakrippen vermischt sind. Nach den ergänzenden Angaben der Antragstellerin wird die Ware nicht unmittelbar als Einlagetabak verwendet sondern unterliegt grundsätzlich weiteren industriellen Be- oder Verarbeitungen (z.B. mischen mit anderen Rohtabakkomponenten, schneiden usw.) bevor eine Verwendung als Einlagetabak bei der Zigarrenproduktion in Betracht kommt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um unverarbeiteten, teilweise oder ganz entrippten, "dark-air-cured" Tabak, nicht zur Verwendung als Deck-oder Umblatt bestimmt.

DE12593/10-124012070

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um eine Tabakmischung, die aus unregelmäßig großen, im Wesentlichen dunkelbraunen, entrippten, gerissenen (kein Schnitttabak) Tabakblattstücken und gröberen Tabakrippen besteht. Die so genannte Einlagemischung "L" besteht aus unterschiedlichen Tabakkomponenten, wobei der Anteil an "dark-air-cured" Rohtabaken den Charakter der Ware bestimmt. Der Tabak soll nach ergänzenden Angaben noch weiteren industriellen Bearbeitungen (z.B. zerkleinern und sieben) unterliegen, bevor er als Einlagetabak bei der Zigarrenproduktion verwendet wird.

DEBTI12874/20-12401107010

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um ganze, dark-air cured Tabakblätter, die zur Verwendung als Deckblätter bei der Herstellung von Zigarren verwendet werden. Die Tabakblätter haben keine weiteren Be- oder Verarbeitungen erfahren. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Tabak, nicht entrippt, dark-air cured, mit einem Zollwert von nicht weniger als 450 Euro/100Kg Nettogewicht, zur Verwendung als Deckblatt bei der Herstellung von Waren der Unterposition 2402 1000 (Zigarren)".

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI