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1 Ergebnisse für "2401208590"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

240120859080anderer6%
DEBTI20644/19-12401208590

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie den vorgelegten Warenmustern (zwei Qualitäten) handelt es sich um teilweise oder ganz entrippte, unterschiedliche große Tabakblattteile ohne Schnittkanten, die teilweise mit einigen groben Tabakrippen vermischt sind. Nach den ergänzenden Angaben handelt es sich um flue-cured Virginia-Tabake. Nach dem Ergebnis des zolltarifrechtlich zur Unterscheidung von verarbeitetem Tabak der Position 2403 und unverarbeitetem Tabak der Position 2401 durchzuführenden Rauchtestes, handelt es sich um Erzeugnisse, die als nicht rauchbar angesehen werden (unverarbeiteter Tabak). Ein Echtheitszeugnis Tabak liegt nicht vor. Zolltarifrechtlich handelt es sich um teilweise oder ganz entrippten, "flue-cured" Virginia-Tabak, unverarbeitet, ohne Echtheitszeugnis Tabak".

DEBTI31920/24-124012085

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich bei dem sogenannten "Leaf Flue Cured Virginia – Rohtabak" um entrippte, hellbraune Tabakblätter eines Virginiatabaks. Die grob zerkleinerten Tabakblätter sind nach dem Ergebnis des zolltarifrechtlich zur Unterscheidung von verarbeitetem Tabak der Position 2403 und unverarbeitetem Tabak der Position 2401 durchzuführenden Rauchtestes als nicht rauchbar (unverarbeiteter Tabak) anzusprechen, da der Tabak nicht in Zigarettenform gedreht oder in eine Zigarettenhülse oder Pfeife gefüllt und anschließend mit mehreren Zügen verbrannt werden kann. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Tabak, unverarbeitet, entrippt, "flue-cured" Tabak".

DEBTI52644/23-12401207090

Nach den Angaben der Antragstellerin und dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um eine Mischung aus teilweise oder ganz entrippten, unregelmäßig großen, im wesentlichen dunkelbraunen, gerissenen Tabakblattstücken. Die zur Verwendung als Einlagetabak bestimmte Ware besteht aus unterschiedlichen Tabakkomponenten, wobei der Anteil an "dark-air-cured" Tabak den Charakter der Tabakmischung bestimmt. Nach dem Ergebnis des zolltarifrechtlich zur Unterscheidung von verarbeitetem Tabak der Position 2403 und unverarbeitetem Tabak der Position 2401 durchzuführenden Rauchtestes, handelt es sich um ein Erzeugnis, dass als nicht rauchbar angesehen wird (unverarbeiteter Tabak). Zolltarifrechtlich handelt es sich um teilweise oder ganz entrippten, "dark-air-cured" Tabak, unverarbeitet, anderer als in der Codenummer 2401 2070 10 0 genannt.

DEBTI10313/21-124012085

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich bei dem sogenannten "Leaf Flue Cured Virginia – Rohtabak" um entrippte, hellbraune Tabakblätter eines Virginiatabaks. Die grob zerkleinerten Tabakblätter sind nach dem Ergebnis des zolltarifrechtlich zur Unterscheidung von verarbeitetem Tabak der Position 2403 und unverarbeitetem Tabak der Position 2401 durchzuführenden Rauchtestes als nicht rauchbar (unverarbeiteter Tabak) anzusprechen, da der Tabak nicht in Zigarettenform gedreht oder in eine Zigarettenhülse oder Pfeife gefüllt und anschließend mit mehreren Zügen verbrannt werden kann. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Tabak, unverarbeitet, entrippt, "flue-cured" Tabak".

DE6446/15-12401203510

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um teilweise oder ganz entrippte, unregelmäßig große, dunkelbraune Tabakblattstücke eines "light-air-cured" Burley-Tabaks. Nach den ergänzenden Angaben unterliegt der Tabak weiteren industriellen Be- oder Verarbeitungen (z.B. Mischen, Schneiden, Trocknen usw.) bevor der Tabak als Feinschnitt oder als Einlage für die Zigarettenproduktion verwendet werden kann. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "unverarbeiteten, teilweise oder ganz entrippten, "light-air-cured" Burley".

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI