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1 Ergebnisse für "2402209000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

240220900080andere6%
DEBTI48218/24-12402209000

Nach den Antragsangaben handelt es sich bei der durch eine Abbildung veranschaulichten Ware um Tabakstränge ohne Filter, die zum Rauchen geeignet sind. Die Tabakerzeugnisse bestehen jeweils aus einem etwa 17,3 cm langen Tabakstrang aus entripptem Mischtabak als Füllung, der mit einem zigarrenfarbenen Deckblatt aus rekonstituiertem Tabak der Unterposition (KN) 2403 91 00 umschlossen ist. Die Erzeugnisse weisen einen Umfang von ca. 2,5 cm und ein Gewicht von rund 1,5 g auf. Es handelt sich um zum Rauchen geeignete Tabakstränge, die nicht als Zigarren oder Zigarillos einzureihen sind, da die Tabakstränge mit einem zigarrenfarbenen Deckblatt aus rekonstituiertem Tabak der Unterposition (KN) 2403 91 00 (kein natürlicher Tabak) umhüllt sind und deren Stückgewicht nicht mindestens 2,3 g beträgt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Zigaretten, Tabak enthaltend, ohne Nelkenbestandteile".

DEBTI34696/21-12402209000

Nach den Angaben der Antragstellerin und den vorgelegten Warenmustern handelt es sich um zum Rauchen geeignete Tabakstränge ohne Filter. Die Tabakerzeugnisse bestehen jeweils aus einem etwa 173 mm langen Tabakstrang aus entripptem Mischtabak, der mit einem zigarrenfarbenen Deckblatt aus rekonstituiertem Tabak der Unterposition (KN) 2403 91 00 umhüllt ist. Die Erzeugnisse weisen einen Umfang von ca. 25 mm und ein Gewicht von rund 1,5 g auf. Es handelt es sich um zum Rauchen geeignete Tabakstränge, die nicht als Zigarren oder Zigarillos einzureihen sind, da die Tabakstränge mit einem zigarrenfarbenen Deckblatt aus rekonstituiertem Tabak der Unterposition (KN) 2403 91 00 (kein natürlicher Tabak) umhüllt sind und deren Stückgewicht nicht mindestens 2,3 g beträgt. Zolltarifrechtlich liegen somit zum Rauchen geeignete Tabakstränge vor, die als Zigaretten (ohne Nelkenbestandteile) einzureihen sind.

DEBTI34683/21-12402209000

Nach den Angaben der Antragstellerin und den vorgelegten Warenmustern handelt es sich um zum Rauchen geeignete Tabakstränge mit Filter. Die ca. 192 mm langen Tabakerzeugnisse bestehen aus einem mittig angebrachten ca. 35 mm langen, mehrteiligen Filterelement, das mit einem braunen Belagpapier umhüllt ist und zwei - rechts und links davon anschließenden - Tabaksträngen. Die Tabakstränge bestehen aus entripptem Mischtabak, der mit einem zigarrenfarbenen Deckblatt aus rekonstituiertem Tabak der Unterposition (KN) 2403 91 00 umhüllt ist. Die Erzeugnisse weisen einen Umfang von ca. 25 mm und ein Gewicht (mit Filter) von rund 2,7 g auf. Es handelt es sich um zum Rauchen geeignete Tabakstränge, die nicht als Zigarren oder Zigarillos einzureihen sind, da die Tabakstränge mit einem zigarrenfarbenen Deckblatt aus rekonstituiertem Tabak der Unterposition (KN) 2403 91 00 (kein natürlicher Tabak) umhüllt sind, welches den Tabak aber nicht das Filterelement umhüllt und deren Umfang weniger als 34 mm beträgt. Zolltarifrechtlich liegen somit zum Rauchen geeignete Tabakstränge vor, die als Zigaretten (ohne Nelkenbestandteile) einzureihen sind.

ATBTID2018000717-02402209000

Filterzigaretten, Tabak enthaltend, keine Nelken enthaltend, bestehend aus einer weißen Zigarettenhülse mit einem von gelbem Papier umhüllten Filter (Länge 8,4 cm, Durchmesser 0,8 cm) gefüllt mit einem braunen Pflanzenfeinschnitt, mit charakteristischem Geruch nach Tabak; aufgemacht in einer bunt bedruckten Zigarettenschachtel mit innen eingelegtem Papier zu 20 Stück.

DE21940/13-12402209000

Nach den Angaben der Antragstellerin und den vorgelegten Warenmustern handelt es sich um zum Rauchen geeignete Tabakstränge mit Filter. Die Tabakerzeugnisse bestehen jeweils aus einem: - etwa 83 mm langen Tabakstrang aus augenscheinlich gerissenen Tabakblattstücken von unregelmäßiger Form und Größe (keine geraden Schnittkanten sichtbar), mit einer mittelbraunen und dunkelbraunen Farbe (enrippter Mischtabak), der mit einem zigarrenfarbenen Deckblatt aus rekonstituiertem Tabak der Unter- position 2403 91 00 umhüllt ist, - watteartigen, mit Papier umhüllten, ca. 20 mm langen Filterelement, das mit einem 26 mm breiten, gesprengelten, bräunlichen Streifen aus Papier/rekonstituiertem Tabak an den Tabakstrang befestigt ist. Das Gewicht und die Abmessungen der hier vorgelegten Erzeugnise betragen - Länge: ca. 102 mm - Gewicht: ca. 1, 8 g bis 2,08 g - Durchmesser: ca. 11 mm - Umfang: 34 mm. Es handelt es sich um zum Rauchen geeignete Tabakstränge, die nicht als Zigarren oder Zigarillos einzureihen sind, da die Tabakstränge mit einem zigarrenfarbenen Deckblatt aus rekonstituiertem Tabak der Unterposition 2403 91 00 (kein natürlicher Tabak) umhüllt sind, welches den Tabakstrang aber nicht das Filterelement umhüllt und deren Stückgewicht nicht mindestens 2,3 g beträgt. Zolltarifrechtlich liegen somit zum Rauchen geeignete Tabakstränge vor, die als Zigaretten (ohne Nelkenbestandteile) einzureihen sind.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI