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1 Ergebnisse für "2403191000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

240319100080in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 500|g oder weniger6%
DEBTI43892/21-12403191000

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um befeuchtete, stark aromatisierte, homogen zerkleinerte (keine Schnittkanten erkennbar) Tabakblattteile. Nach dem Untersuchungsergebnis des durchgeführten Rauchtests für Tabak und Tabakwaren (ErlKN Kap. 24 (KN) RZ 01.0 bis 38.0) handelt es sich um einen ohne weitere industrielle Verarbeitung zum Rauchen geeigneten Tabak. Die Tabakmischung ist zu 70 g in einer runden Kunststoffdose für den Einzelverkauf aufgemacht und dazu bestimmt durch Vermischen mit einer Molasse zu einem Wasserpfeifentabak weiterverarbeitet zu werden. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Anderen verarbeiteten Tabak, Rauchtabak, kein Wasserpfeifentabak, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 500 g oder weniger".

DEBTI39811/19-12403191000

Nach den Angaben des Antragstellers und des vorgelegten Warenmusters handelt es sich um entrippte, zerkleinerte Tabakblattteile. Die grünlichen, kleinen Tabakblattteile (lt. Antrag sog. Dokha-Tabak) sind lediglich getrocknet und zerkleinert worden. Nach dem Untersuchungsergebnis des durchgeführten Rauchtests für Tabak und Tabakwaren handelt es sich zolltarifrechtlich um einen ohne weitere Verarbeitung zum Rauchen geeigneten Tabak. Nach den ergänzenden Angaben des Antragstellers wird der Tabak in Gebindegrößen mit 7g und 15g eingeführt . Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Anderen verarbeiteten Tabak, Rauchtabak, kein Wasserpfeifentabak, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 500 g oder weniger".

ATBTID2018000718-02403191000

Anderer verarbeiteter Tabak und zwar Rauchtabak in Form eines getrockneten, braunen Pflanzenfeinschnittes mit charakteristischem Geruch nach Tabak; mehr als 25 Gewichtsprozent der Tabakteile weisen eine Schnittbreite von weniger als 1,5 mm auf; der Rauchtabak ist für die Herstellung selbstgedrehter Zigaretten in einem bunt bedruckten, wiederverschließbaren Verbundfolienbeutel mit Verschlusslasche (Drehttabakpackung) zu 30 g aufgemacht.

DEBTI48236/24-12403910000

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um rekonstituierten Tabak (fein zerkleinerter Tabak, welcher zu einem papierähnlichen Material gebunden wurde) auf Rollen in unterschiedlichen Breiten. Zolltarifrechtlich handelt es sich um homogenisierten oder rekonstituierten Tabak.

DEBTI34333/24-12403910000

Nach den Angaben der Antragstellerin und der vorliegenden Abbildung handelt es sich um ein sog. Zigarrenumblatt "JJDE/JJEU". Die Ware ist in einer etwa 171 x 50 mm großen, luftdicht verschlossenen Verpackung aus Aluminiumfolie verpackt, die im Wesentlichen mit den Markennamen "JUICY", "Zigarrenumblatt aromatisiert", Gesundheitshinweisen, dem Ursprungsland "Made in Philippines" sowie dem jeweiligen Flavour (Geschmacksrichtung) bedruckt ist. Innen befinden sich zwei einzeln auf einer Kunststoffrolle aufgewickelte und mit einer Kunststofffolie verpackte, etwa 113 x 54 mm große, dunkelbraune Blätter aus homogenisiertem oder rekonstituiertem Tabak (fein zerkleinerter Tabak auf einer Zellulosefolie), die aromatisiert sind. Die in unterschiedlichen Geschmacksrichtungen (Flavours) erhältlichen Erzeugnisse werden vom Endverbraucher (ähnlich einem Zigarettenpapier) zur Herstellung oder zum zusätzlichen Umwickeln von Zigarren, Zigarillos oder Zigaretten verwendet. Zolltarifrechtlich handelt es sich um homogenisiertem oder rekonstituiertem Tabak.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI