DEBTI34335/24-12403999000
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorliegenden Abbildung handelt es sich um sog. Cyclones (CYC XTRADE 2X/EU 2X) in Form von Hülsen zum Befüllen mit Tabak oder anderen rauchbaren Materialien. Die Hülsen sind in einem etwa 115 mm langen, geschlossenen Kunststoffzylinder (Durchmesser max. 3,2 cm) mit Stülpdeckel verpackt, der vollständig in einer bedruckten Folie eingeschweißt ist. Die Kunststofffolie ist im Wesentlichen mit den Schriftzügen "Cyclones", einem Gesundheits-/Warnhinweis sowie dem jeweiligen Flavour (Geschmacksrichtung) bedruckt.
Im Inneren befinden sich zwei etwa 10,5 cm lange, konisch geformte Hülsen, die aus einem aufgerollten und verklebten Blatt aus homogenisierten Tabak bestehen. Die Hülse ist am sich verjüngenden Ende mit einem Holzmundstück versehen und -bis auf das Mundstück- vollständig von einem natürlichem Tabakblatt umhüllt. Zusätzlich befindet sich im Inneren eine klarsichtige Kunststoffröhre als "Stopfer".
Die in unterschiedlichen Geschmacksrichtungen (Flavours) erhältlichen sog. Cyclones werden vom Endverbraucher zur Herstellung von z.B. Zigarillos oder Zigaretten verwendet.
Der Charakter der Ware wird im Hinblick auf die Verwendung und den Geschmack weder vom homogenisierten Tabakblatt noch vom natürlichen Tabakblatt bestimmt, so dass die Einreihung innerhalb der Position 2403 in die letztgenannte der in Betracht kommenden Unterpositionen erfolgt.
Zolltarifrechtlich handelt es sich um anderen verarbeiteten Tabak.