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1 Ergebnisse für "2403999000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

240399900080andere6%
DEBTI3631/26-12403999000

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie den vorliegenden Produktinformationen handelt es sich um eine Kräutermischung zum Selbstdrehen von Zigaretten oder zur Verwendung in der Pfeife. Die nikotin- und tabakfreie Kräutermischung besteht vollständig aus Tabakersatzstoffen und enthält geschnittene Pflanzenteile des Eibisch, des Rotklees sowie Rosenblüten, welche mit Honig und Vanille aromatisiert sind. Die Mischung enthält keinen Tabak und ist als pflanzlicher Tabakersatz zum Rauchen geeignet und bestimmt. Eine Verwendung als sogenannte „Filmrequisite“ steht der Einreihung nicht entgegen. Zolltarifrechtlich handelt es sich um verarbeitete Tabakersatzstoffe, andere als in den Unterpositionen (HS) 2403 11 bis 2403 91 genannt, anderer als Kautabak oder Schnupftabak (Kräutertabak).

DEBTI34335/24-12403999000

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorliegenden Abbildung handelt es sich um sog. Cyclones (CYC XTRADE 2X/EU 2X) in Form von Hülsen zum Befüllen mit Tabak oder anderen rauchbaren Materialien. Die Hülsen sind in einem etwa 115 mm langen, geschlossenen Kunststoffzylinder (Durchmesser max. 3,2 cm) mit Stülpdeckel verpackt, der vollständig in einer bedruckten Folie eingeschweißt ist. Die Kunststofffolie ist im Wesentlichen mit den Schriftzügen "Cyclones", einem Gesundheits-/Warnhinweis sowie dem jeweiligen Flavour (Geschmacksrichtung) bedruckt. Im Inneren befinden sich zwei etwa 10,5 cm lange, konisch geformte Hülsen, die aus einem aufgerollten und verklebten Blatt aus homogenisierten Tabak bestehen. Die Hülse ist am sich verjüngenden Ende mit einem Holzmundstück versehen und -bis auf das Mundstück- vollständig von einem natürlichem Tabakblatt umhüllt. Zusätzlich befindet sich im Inneren eine klarsichtige Kunststoffröhre als "Stopfer". Die in unterschiedlichen Geschmacksrichtungen (Flavours) erhältlichen sog. Cyclones werden vom Endverbraucher zur Herstellung von z.B. Zigarillos oder Zigaretten verwendet. Der Charakter der Ware wird im Hinblick auf die Verwendung und den Geschmack weder vom homogenisierten Tabakblatt noch vom natürlichen Tabakblatt bestimmt, so dass die Einreihung innerhalb der Position 2403 in die letztgenannte der in Betracht kommenden Unterpositionen erfolgt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um anderen verarbeiteten Tabak.

DEBTI27124/24-12403999000

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um etwa 9,6 x 4,9 cm große Zuschnitte aus natürlichen Tabakblättern (Java, light-air-cured). Die Zuschnitte sind an einer Längsseite jeweils mit einem Kleber beschichtet, wobei der "Klebestreifen" mit einem Schutzpapier abgedeckt ist, somit weitergehend bearbeitet als in der Position 2401 zugelassen. Die Tabakblattzuschnitte sollen vom Endverbraucher ähnlich einem natürlichem Tabakblatt oder eines Zigarettenpapiers zur Herstellung eines Zigarillos verwendet werden. Die sogenannten Wraps sind einzeln oder mehrfach in einer bedruckten Frischeverpackung verpackt und sowohl aromatisiert als auch unaromatisiert erhältlich. Derartige Waren sind auf Grund der Größe und der Verrarbeitung nicht unmittelbar zum Rauchen geeignet. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "anderen verarbeiteten Tabak, anderer als in den Codenummern 2403 1100 00 0 bis 2403 9910 00 0 genannt".

DEBTI22062/24-12403999000

Nach den Angaben der Antragstellerin und den vorgelegten Unterlagen handelt es sich um ein tabakfreies Erzeugnis, welches für die Verwendung in einer Wasserpfeife bestimmt und geeignet ist. Das Erzeugnis besteht aus zerkleinerten Pflanzenteilen (Fasern) der Zuckerrübe, die mit Glycerin, Sorbit und Aromen zubereitet (getränkt) sind. Die Pflanzenfasern sind in einem verschweißten Folienbeutel verpackt und in einer ca. H 9 x B 5,8 x T 2 cm großen, bunt bedruckten Faltschachtel (Inhalt 20g) für den Einzelverkauf aufgemacht.  Die Ware ist in verschiedenen Geschmackssorten erhältlich. Zolltarifrechtlich handelt es sich um verarbeitete Tabakersatzstoffe, andere als in den Unterpositionen (KN) 2403 1100 - 2403 9910 genannt.

DEBTI22063/24-12403999000

Nach den Angaben der Antragstellerin und den vorgelegten Unterlagen handelt es sich um ein tabakfreies Erzeugnis, welches für die Verwendung in einer Wasserpfeife bestimmt und geeignet ist. Das Erzeugnis besteht aus zerkleinerten Pflanzenteilen (Fasern) der Zuckerrübe, die mit Glycerin, Sorbit und Aromen zubereitet (getränkt) sind. Die Pflanzenfasern sind in einem verschweißten Folienbeutel verpackt und in einer ca. H 9 x B 5,8 x T 2 cm großen, bunt bedruckten Faltschachtel (Inhalt 50g) für den Einzelverkauf aufgemacht.  Die Ware ist in verschiedenen Geschmackssorten erhältlich. Zolltarifrechtlich handelt es sich um verarbeitete Tabakersatzstoffe, andere als in den Unterpositionen (KN) 2403 1100 - 2403 9910 genannt.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI