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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

DEB/2503/08-19403609000

Anderes als von den Positionen 9401 und 9402 sowie den Unterpositionen 9403 10 und 9403 20 erfasstes Holzmöbel, vorwiegend zur Verwendung im Garten oder auf der Terrasse, anderweit weder genannt noch inbegriffen, sog. Klapptisch in Seesternform, in den Abmessungen von 57,5 cm x 54,5 cm x 48,5 cm (Länge x Breite x Höhe), im Wesentlichen bestehend aus - einem zusammenklappbaren Holzgestell und - einer Tischplatte in der Form eines Sterns aus Holzleisten. Der Klapptisch ist dazu bestimmt auf den Boden gestellt zu werden und wird vorwiegend im Außenbereich (Garten, Balkon, Terrasse) verwendet. Ein Bild der Ware ist im Internet unter http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/ebticau_de.htm zu finden.

DEM/2503/08-18471705090

Festplattenlaufwerk, - aus Magnetplatte und magnetischen Schreib-/Leseköpfen mit einer Speicherkapazität von 250 GB in einem Einbaurahmen mit SATA-Schnittstelle, - zur kontrollierten Datenaufzeichnung und -wiedergabe nach Einbau in die digitale Verarbeitungseinheit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine, - unmittelbar an die Zentraleinheit automatischer Datenverarbeitungsmaschinen anschließbar und in der Lage, Daten in einer vom System verwendbaren Form zu empfangen und zu liefern. "Einheit für automatische Datenverarbeitungsmaschinen, nicht von den Unterpositionen 8471 5000 bis 8471 7030 erfasst - Festplattenspeichereinheit"

DEF/2503/08-16402999100

Halbschuhe (lt. Antrag: "5242 Attack junior TF", siehe Foto) - mit Laufsohlen aus (lt. ergänzenden Angaben) Kunststoff, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit dem bloßen Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff), - mit Schnürsenkelverschluss, - nicht mit Dornen, Krampen, Klammern, Stollen oder ähnlichen Vorrichtungen versehen oder für deren Anbringung hergerichtet (keine Sportschuhe), - nicht den Knöchel bedeckend, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - mit einer Länge der Innensohle von weniger als 24 cm

DEB/2503/07-195030095

Anderes als zuvor von der Position 9503 erfasstes Spielzeug aus Kunststoff, in Form eines aufblasbaren Wasserballes, Art. Nr. 56-060 2209. Der ca. 45 cm große Wasserball besteht aus sechs miteinander verschweißten Teilen, die aus bedruckter Kunststofffolie in Fußballoptik gefertigt sind. Er ist mittels eines Kunststoffventils aufblasbar, das sich vollständig in den aufgeblasenen Ball eindrücken lässt. Der Ball hat aufgrund seiner geringen Haltbarkeit und Stoßfestigkeit Spielzeugcharakter. Um das Ventil herum ist er mit einer CE-Kennzeichnung versehen. Der Ball dient als Strand- bzw. Wasserball der spielerischen Unterhaltung von Kindern und Erwachsenen. Ein Bild der Ware ist im Internet unter http://europa.eu.int/comm/taxation_customs/dds/de/ebticau.htm zu finden.

DEM/2503/07-14421909890

Holzmatte, - aus flächig nebeneinander gelegten massiven Bambusplättchen (L x B x Dicke: 40 x 20 x 5 mm), auf eine Kunststoffschnur aufgefädelt, mit einem schmalen, weichen und stoßdämpfenden Kunststoffband in den querlaufenden Zwischenräumen, - rechteckig (ca. 89 x 60 cm), - zur Verwendung als Fußmatte. Das Holz (Bambus) bestimmt im Hinblick auf die Verwendung den Charakter der Ware (Abbildung siehe Anlage). "Andere als in den Positionen 4401 bis 4420 und den Unterpos. 4421 1000 00 0 bis 4421 9098 10 0 erfaßte Ware aus Holz (zusammengesetzte Ware aus Bambus -charakterbestimmend- und Kunststoff); sog. Holzmatte"

Siehe auch

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI