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Anorganische Chemikalie; Iod Bei der Ware handelt es sich gemäß den Angaben des Antragstellers um chemisch reines elementares Iod. Die Reinheit beträgt mindestens 99,5 %. Die CAS-Nummer lautet 7553-56-2. Die Ware stellt sich dar als dunkelviolettes Pulver. Die Ware ist als Fluor, Chlor, Brom und Iod, Iod, in den TARIC-Code 2801 2000 00 einzureihen.
Angaben des Antragstellers: Kohle-Ersatzbrennstäbe für Handwärmer, Maße: ca. 8 x 1,5 x 0,7 cm, in einer 12 Stück-Packung. Befund: Steinkohlenbriketts und ähnliche, aus Steinkohle gewonnene feste Brennstoffe.
Antragsangaben: Muschelfleischmehl, gewonnen aus dem zerkleinerten Fleisch der neuseeländischen Grünlippmuschel (Perna canaliculus), nicht für den menschlichen Verzehr geeignet. Verwendungszweck: Einsatz in Tierfutterindustrie. Verpackungseinheit: Gebinde zu 20 bzw. 25 kg. Mehl und Pellets von Fischen oder von Krebstieren, von Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren, ungenießbar.
Antragsangaben: Muschelfleischmehl, gewonnen aus dem zerkleinerten Fleisch der neuseeländischen Grünlippmuschel (Perna canaliculus), nicht für den menschlichen Verzehr geeignet. Verwendungszweck: Einsatz in Tierfutterindustrie. Verpackungseinheit: Gebinde zu 20 bzw. 25 kg. Mehl und Pellets von Fischen oder von Krebstieren, von Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren, ungenießbar.
Antragsangaben: Muschelfleischmehl, gewonnen aus dem zerkleinerten Fleisch der neuseeländischen Grünlippmuschel (Perna canaliculus), nicht für den menschlichen Verzehr geeignet. Verwendungszweck: Einsatz in Tierfutterindustrie. Verpackungseinheit: Gebinde zu 10, 20 bzw. 25 kg. Mehl und Pellets von Fischen oder von Krebstieren, von Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren, ungenießbar.