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Haarklammer sog. Haarkrebs, aus schwarzem, glänzendem Kunststoff. Es handelt sich um eine ca. 2,5 x 2 x 2 cm (Länge x Breite x Höhe) große Haarklammer, bestehend aus zwei zueinander gebogenen Kämmen, deren gebogene Zinken ineinander greifen und die mittels einer Feder zusammengehalten werden. Jeweils vier Haarkrebse sind auf einer Pappkarte mit Aufhängeöse in einer transparenten Kunststofftüte für den Einzelverkauf aufgemacht.
Signalumsetzer - aus einer mit QAM-Modulator und weiteren aktiven und passiven Bauelementen bestückten gedruckten Schaltung mit vier SPI-Eingängen und HF-Ausgang, - zum Umsetzen von vier SPI-Datenströmen in einen QAM-modulierten Datenstrom, - zum Einbau in Kanalaufbereitungssysteme (Kopfstation) für den Fernseh- und Rundfunk- empfang in Gemeinschafts-Antennenanlagen bestimmt. "Elektrisches Gerät mit eigener Funktion, in Kapitel 85 anderweit weder genannt noch inbegriffen - Signalumsetzer"
Warenzusammenstellung, sog. Stirnband mit 5 Haargummis, Artikel-Nr. B 79534, siehe Foto, - auf einem Kunststoffaufhänger für den Einzelverkauf aufgemacht, - zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt; nicht handgearbeitet, - bestehend aus -- einem Stirnband aus Gewirken (Bekleidungszubehör): --- durch schlauchförmiges Zusammennähen eines 0,7 mm dicken, einfarbigen Gewirkes hergestellt, damit konfektioniert; weder gummielastisch noch kautschutiert, --- in flachliegendem Zustand ca. 17 cm lang und 4,5 cm breit, --- wird zum Zusammenhalten des Haares und zugleich als Kopf-/Haarschmuck getragen, -- fünf Haargummis (Bekleidungszubehör der Position 6217): --- jeweils aus einem elastischen Kautschukfaden, mit Spinnstoffgarnen umflochten (Meterware der Position 5604), an den Enden durch eine Hülse aus unedlem Metall zusammengefügt (konfektioniert), --- mit einem Durchmesser von ca. 5 cm und einer Breite von ca. 1 cm, -- die Haargummis sollen zum Zusammenhalten des Haares (z. B. Zopf/Pferdeschwanz) dienen, - nach dem Wert und dem Umfang verleiht das Stirnband der Position 6117 der Warenzusammenstellung ihren wesentlichen Charakter, - aufgrund des textilen Charakters der Haargummis werden die Waren nicht vom Warenkreis der Position 9615 erfasst.
Osterfestartikel in Form von 6 farbigen, weißgepunkteten Eiern aus Kunststoff (Höhe 5 cm), die jeweils mit einem Spinnstofffaden als Aufhängevorrichtung versehen sind. Die sog. Deko-Eier sind in einem Polyethylenbeutel verpackt. Die künstlichen Ostereier bilden mit weiteren Artikeln (vier Wachskerzen, eine Packung Sevietten und ein geflochtener Korb), die nicht Gegenstand dieser vZTA sind, eine Verkaufseinheit unter der Bezeichnung "Osterkorb". Bilder der Ware sind unter http://europa.eu.int/comm/taxation_customs/dds/de/ebticau.htm zu finden.
Kerzen, glatt und nicht parfümiert. Die vier farbigen, eiförmigen Kerzen (Höhe ca. 7 cm) sind auf einer mit Folie eingeschweißten Pappunterlage verpackt. Die sog. Wachskerzen bilden mit weiteren Artikeln (sechs künstliche Ostereier, eine Packung Servietten und ein geflochtener Korb), die nicht Gegenstand dieser vZTA sind, eine Verkaufseinheit unter der Bezeichnung "Osterkorb". Bilder der Ware sind unter http://europa.eu.int/comm/taxation_customs/dds/de/ebticau.htm zu finden.