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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI42102/25-12811220090

Siliciumdioxid Bei der Ware handelt es sich um Siliciumdioxid, welches mit einer Reinheit von 98 % sowie einem Wasseranteil von 2 % als Katzenstreu gehandelt wird. Die Ware wird als Granulat gehandelt. Die CAS-Nummer lautet 7631-86-9. Die Ware ist als andere anorganische Säuren und andere anorganische Sauerstoffverbindungen der Nichtmetalle, andere anorganische Sauerstoffverbindungen der Nichtmetalle, Siliciumdioxid, andere, in den TARIC-Code 2811 2200 90 einzureihen.

DEBTI15269/25-128112200

Kieselgel; Siliciumdioxid Bei der Ware handelt es sich um ein weißes, feines Pulver bestehend aus reinem Siliciumdioxid. Die Partikel können vollporös sein oder nur eine poröse Oberfläche aufweisen. Die CAS-Nr. lautet 7631-86-9 oder 112926-00-8. Die Ware ist in Gebinden mit 1 g, 5 g, 100 g oder 1000 g verpackt. Die Ware wird den Angaben nach als Material für die Festphasen in chromatographischen Säulen oder Probenaufbereitungskartuschen verwendet. Die Ware wird nach ihrer stofflichen Beschaffenheit als andere anorganische Sauerstoffverbindungen der Nichtmetalle, Siliciumdioxid, in die Unterposition 2811 2200 der Kombinierten Nomenklatur eingereiht.

DEBTI6609/24-128112200

Glasartiges Siliciumdioxid in Pulverform Bei der Ware handelt es sich nach den Angaben um amorphes, glasartiges Siliciumdioxid in Pulverform. Die Ware kennzeichnet sich als weißes Pulver. Der Gehalt an Siliciumdioxid ist mit mindestens 99 % angegeben. Die Ware wird aus Kieselsäure durch Mahlen, Schmelzen bei hoher Temperatur und Sieben hergestellt. Sie ist unter der CAS-Nummer 60676-86-0 registriert. Die Ware ist als Siliciumdioxid in die Unterposition 2811 2200 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DEBTI33579/21-128112200

Kieselgel; Siliciumdioxid Bei der Ware handelt es sich um ein weißes, feines Pulver bestehend aus reinem Siliciumdioxid. Die Partikel können vollporös sein oder nur eine poröse Oberfläche aufweisen. Die CAS-Nr. lautet 7631-86-9 oder 112926-00-8. Die Ware ist in Gebinden mit 1 g, 5 g, 100 g oder 1000 g verpackt. Die Ware wird den Angaben nach als Material für die Festphasen in chromatographischen Säulen oder Probenaufbereitungskartuschen verwendet. Die Ware wird nach ihrer stofflichen Beschaffenheit als andere anorganische Sauerstoffverbindungen der Nichtmetalle, Siliciumdioxid, in die Unterposition 2811 2200 der Kombinierten Nomenklatur eingereiht.

DEBTI28862/21-128112200

Kieselgel; Siliciumdioxid Bei der Ware handelt es sich um ein weißes, feines Pulver bestehend aus reinem Siliciumdioxid. Die Partikel können vollporös sein oder nur eine poröse Oberfläche aufweisen. Die CAS-Nr. lautet 7631-86-9 oder 112926-00-8. Die Ware ist in Gebinden mit 1 g, 5 g, 100 g oder 1000 g verpackt. Die Ware wird den Angaben nach als Material für die Festphasen in chromatographischen Säulen oder Probenaufbereitungskartuschen verwendet. Die Ware wird nach ihrer stofflichen Beschaffenheit als andere anorganische Sauerstoffverbindungen der Nichtmetalle, Siliciumdioxid, in die Unterposition 2811 2200 der Kombinierten Nomenklatur eingereiht.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI