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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

DEB/2815/08-19615900000

Haarklammer aus Kunststoff. Es handelt sich um eine ca. 2,5 x 1,5 x 1,5 cm (Länge x Breite x Höhe) große Haarklammer, bestehend aus zwei zueinander weisenden Kämmen, deren Zinken ineinander greifen und die mittels einer Feder zusammengehalten werden. Sie ist in Form eines Schmetterlinggs gestaltet und besteht aus pink-transparentem bzw. rosafarbenem, mit silberfarbenem Glitter überzogenem Kunststoff. Jeweils zwei rosa- und zwei pinkfarbene Haarklammern sind auf einer Verkaufskarte mit Aufhängeöse aufgesteckt und in einer transparenten Kunststofftüte verpackt.

DEM/2815/08-18543709099

Signalumsetzer - aus einer mit zwei digitalen Tunern, HF-Modulatoren, TPS-Modul und weiteren aktiven und passiven Bauelementen bestückten gedruckten Schaltung mit SAT-Eingängen und HF-Ausgang, - zum Umsetzen von zwei QPSK-modulierten Datenströmen (950 - 2150 MHz) in zwei QAM-modulierte Datenströme und zur Signalbearbeitung der demodulierten Transport- ströme, - zum Einbau in Kanalaufbereitungssysteme (Kopfstation) für den Fernseh- und Rundfunk- empfang in Gemeinschafts-Antennenanlagen bestimmt. "Elektrisches Gerät mit eigener Funktion, in Kapitel 85 anderweit weder genannt noch inbegriffen - Signalumsetzer"

DEF/2815/08-15911901000

Ware des technischen Bedarfs, sog. Filterbag PE, siehe beigefügtes Foto, - in Form eines Beutels mit einer Länge von ca. 37 cm und einem Durchmesser am oberen Ende von ca. 10 cm, - aus einem 2,0 mm dicken, festen Nadelfilz aus Spinnstoffen aus lt. Antrag synthetischen Chemiefasern, - am offenen Ende mit einem angenähten Ring aus Kunststoff, - u.a. durch Zusammennähen konfektioniert, - wird lt. Antrag als Filterbeutel in der industriellen Fest/Flüssig-Trennung eingesetzt, - weist von der Konzeption her (u.a. spezieller Aufbau) besondere Merkmale auf, die erkennen lassen, dass es sich um eine Ware des technischen Bedarfs handelt, - wird nicht vom Warenkreis der Position 8421 erfasst.

DEM/2815/07-185177090

Gehäuse - aus spezifisch geformter Ober- und Unterschale, - erkennbar ausschließlich als Gehäuse für einen Router bestimmt. "Teil, erkennbar ausschließlich für Apparate für die Kommunikation in einem draht- gebundenen oder drahtlosen Netzwerk bestimmt - Gehäuse für Router"

DEF/2815/07-16403999899

Freizeitschuhe, siehe Foto, - mit Laufsohlen aus (lt. Antrag) Kautschuk, Hauptsohle nicht aus Holz, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Leder, - das Oberteil ist mit einer Metallschnalle verziert, - ohne Verschluss, mit zwei elastischen Spinnstoffeinsätzen, - ohne Schutz in der Vorderkappe, - nicht den Knöchel bedeckend, - mit einer Länge der Innensohle von mehr als 24 cm, - für Frauen, - nach der Gesamtkonzeption, Form und Ausstattung nicht für Sportzwecke

Siehe auch

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI