DEK/1135/07-128259080
Niobpentoxid.
Bei der Ware handelt es sich laut Angaben um Abfälle aus Niobpentoxid mit einer Reinheit von ca. 99,8%, in Form von flachen, dunkelgrauen Bruchstücken. Diese sollen zu Pulver aufbereitet werden. Metallisches Niob liegt nicht vor.
Danach handelt es sich zolltariflich um ein anderes Metalloxid, hier Niobpentoxid.