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Haarklammer sog. Haarkrebs, aus schwarzem, glänzendem Kunststoff. Es handelt sich um eine ca. 5,5 x 4 x 4 cm (Länge x Breite x Höhe) große Haarklammer, bestehend aus zwei zueinander gebogenen Kämmen, deren Zinken ineinander greifen und die mittels einer Feder zusammengehalten werden. Sie ist auf einer Verkaufskarte mit Aufhängeöse aufgesteckt.
Endoskopkamera - aus CCD-Bildsensor und Linse in einer zwei Meter langen Sonde mit ergonomisch geformtem Handgriff mit Funktionstasten, in einem speziellen Systemkoffer, - ohne internen Bildspeicher, - zur Aufnahme und Übertragung von Videobildern nach Anschluss an eine Kontrolleinheit oder eine Dokumentationseinheit (beides nicht Gegenstand dieser Auskunft), - zum Einsatz in Industrie und Technik, - zusammen mit Beipack (Wechselobjektiv und Werkzeug) in einer gemeinsamen Verkaufseinheit. Den Charakter des Ganzen bestimmt die Kamera. "Fernsehkamera mit CCD-Bildwandler, nicht von den Unterpositionen 8525 8019 20 bis 8525 8019 40 0 erfasst, in Warenzusammenstellung mit nicht charakterbestimmendem Beipack, in einem Systemkoffer""
Dreiteilige Zusammenstellung, bestehend aus einem pulloverähnlichen Kleidungsstück, einem Rock und einem Hut, sog. Hexenkostüm, Art. 86223, Größe 38, siehe Fotos, - gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - gehört als Maskenkostüm aus Spinnstoffen nicht zum Warenkreis der Karnevalsartikel der Position 9505, - getrennte Einreihung aller Bestandteile, da das pulloverähnliche Kleidungsstück und der Rock aufgrund der unterschiedlichen Flächenerzeugnisse keine Kombination bilden und daher nicht zusammen in eine Position eingereiht werden können, - alle Flächenerzeugnisse aus lt. Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - pulloverähnliches Kleidungsstück: -- flächenmäßig überwiegend (charakterbestimmend) aus bis zu 1,8 mm dicken, einfarbigen, samtartigen Gewirken (u. a. aufgrund der nicht leichten Gewirke keine Bluse der Position 6106), -- im Brustbereich mit einem Einsatz aus 0,2 mm dicken, einfarbigen Geweben, der einen halsfernen Ausschnitt bildet; ohne Öffnung am Halsausschnitt (somit keine Hemdlbuse der Position 6106); mit eingenähten, verengenden, elastischen Bändern am oberen und unteren Rand des Einsatzes, -- ohne Hinweise, die auf den Trägerkreis schließen lassen (unisex), -- vorn unterhalb des Einsatzes mit Bindebändern, -- über die Taille reichend (Rückenlänge: 42 cm), -- mit angesetzten kurzen Ärmeln aus den o. a. Geweben; an den Ärmelenden zackenförmig zugeschnitten und mit eingenähten, elastischen Bändern verengt, -- am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt.
Dreiteilige Zusammenstellung, bestehend aus einem pulloverähnlichen Kleidungsstück, einem Rock und einem Hut, sog. Hexenkostüm, Art. 86223, Größe 38, siehe Fotos, - gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - gehört als Maskenkostüm aus Spinnstoffen nicht zum Warenkreis der Karnevalsartikel der Position 9505, - getrennte Einreihung aller Bestandteile, da das pulloverähnliche Kleidungsstück und der Rock aufgrund der unterschiedlichen Flächenerzeugnisse keine Kombination bilden und daher nicht zusammen in eine Position eingereiht werden können, - alle Flächenerzeugnisse aus lt. Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - Rock: -- aus bis zu 1,5 mm dicken, einfarbigen, samtartigen Gewirken, -- in der Taille abschließend, mit einem schmalen, elastischen Band ausgestattet, -- ohne Öffnung und ohne Verschluss, -- am unteren Rand zackenförmig zugeschnitten, dadurch mit einer Seitenlänge von etwa 38 cm bis 63 cm, somit bis knapp zum halben Oberschenkel bzw. zum Knie reichend.
Dreiteilige Zusammenstellung, bestehend aus einem pulloverähnlichen Kleidungsstück, einem Rock und einem Hut, sog. Hexenkostüm, Art. 86223, Größe 38, siehe Fotos, - gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - getrennte Einreihung aller Bestandteile, da das pulloverähnliche Kleidungsstück und der Rock aufgrund der unterschiedlichen Flächenerzeugnisse keine Kombination bilden und daher nicht zusammen in eine Position eingereiht werden können, - alle Flächenerzeugnisse aus lt. Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - Kopfbedeckung (Hut): -- in der Art eines spitzen Hutes mit einer runden Grundform und einer ca. 14 cm breiten Krempe (Gesamtdurchmesser ca. 46 cm, Gesamthöhe ca. 38 cm) gearbeitet, -- durch Zusammennähen von Stücken aus Spinnstofferzeugnissen (dreilagiges Flächenerzeugnis mit einer Außenlage aus Samtgewirken, einer Zwischenlage aus Schaumkunststoff und einer Innenlage aus undichten Gewirken) hergestellt, -- verziert mit Bändern aus kontrastfarbenen Geweben, -- nach Materialbeschaffenheit, äußerem Erscheinungsbild und Verwendungszweck kein Spielzeug der Position 9503 und auch kein Karnevalsartikel der Position 9505.