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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEK/789/07-12903491090

Halogenderivat eines acyclischen Kohlenwasserstoffs Bei dem Erzeugnis handelt es sich den Angaben nach um chemisch einheitliches Chlordifluormethan (FREON (R) 22, CAS-Nr.: 75-45-6) mit einem Gehalt von mindestens 99,5%. Es liegt als farbloses, verflüssigtes Gas vor.

DEBTI6996/22-12903493090

Halogenderivat der Kohlenwasserstoffe; Isomerengemisch perfluorierter C6-Kohlenwasserstoffe Bei der Ware handelt es sich laut den vorgelegten Unterlagen um ein Isomerengemisch perfluorierter C6-Kohlenwasserstoffe mit der Summenformel C6F14 mit einer Reinheit von mindestens 97 %. Die Ware liegt als klare, farb- und geruchlose Flüssigkeit vor. Die Ware ist als perfluoriertes, gesättigtes Fluorderivat der acyclischen Kohlenwasserstoffe in die Unterposition 2903 4930 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DEBTI21888/26-12903897090

Halogenderivat eines alicyclischen Kohlenwasserstoffs; Chlorcyclohexan Bei der Ware handelt es sich um die chemisch einheitliche Verbindung Chlorcyclohexan. Die CAS-Nummer lautet 542-18-7. Die Reinheit beträgt mindestens 90 %. Die Ware liegt als bernsteinfarbene Flüssigkeit vor und wird als Rohstoff in der chemischen Industrie verwendet. Die Ware ist als anderes Halogenderivat eines alicyclischen Kohlenwasserstoffs in die Unterposition 2903 8970 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DEBTI21908/26-12903190090

Halogenderivat eines acyclischen Kohlenwasserstoffs; 2-Chlorpropan Bei der Ware handelt es sich um die chemisch einheitliche Verbindung 2-Chlorpropan. Eine synonyme Bezeichnung ist Isopropylchlorid. Die CAS-Nummer lautet 75-29-6. Die Reinheit beträgt mindestens 90 %. Die Ware liegt als farblose Flüssigkeit vor und wird als Rohstoff in der chemischen Industrie verwendet. Die Ware ist als anderes gesättigtes Chlorderivat eines acyclischen Kohlenwasserstoffs in die Unterposition 2903 1900 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DEBTI22218/26-12903190090

Halogenderivat eines acyclischen Kohlenwasserstoffs; 1-Chlorbutan Bei der Ware handelt es sich um die chemisch einheitliche Verbindung 1-Chlorbutan. Eine synonyme Bezeichnung ist n-Butylchlorid. Die CAS-Nummer lautet 109-69-3. Die Reinheit beträgt mindestens 90 %. Die Ware liegt als farblose Flüssigkeit vor und wird als Rohstoff in der chemischen Industrie verwendet. Die Ware ist als anderes gesättigtes Chlorderivat eines acyclischen Kohlenwasserstoffs in die Unterposition 2903 1900 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

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