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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEK/1152/06-12903599090

Halogenderivat eines alicyclischen Kohlenwasserstoffs, Hexabromcyclododecan (HBCD) Bei dem Erzeugnis handelt es sich den Angaben nach um Hexabromcyclododecan mit einer Reinheit von mindestens 99 GHT. Es wird vor allem als Flammschutzmittel eingesetzt und liegt in kristalliner Form vor. CAS-Nr. 25637-99-4

DEK/240/06-12903599090

Quard-HBDC Laut beigefügtem Datenblatt handelt es sich bei der Ware um ein weißes Pulver, die chemische Bezeichnung ist 1,2,5,6,9,10-Hexabromcyclododecan, die CAS-Nr. ist 3194-55-6. Die Ware wird in Kanistern mit 25 kg Nettoinhalt gehandelt und als Flammschutzmittel für Kunststoffe verwendet.

DEBTI5424/24-12903590090

Halogenderivat eines Kohlenwasserstoffs; Perfluorhexylethen Bei der Ware handelt es sich um die chemisch einheitliche Verbindung Perfluorhexylethen. Eine synonyme Bezeichnung ist 3,3,4,4,5,5,6,6,7,7,8,8,8-Tridecafluoroct-1-en. Die CAS-Nummer lautet 25291-17-2. Die Reinheit beträgt mindestens 97%. Die Ware liegt als farblose Flüssigkeit vor und wird in Polymerisationsreaktionen eingesetzt. Die Ware ist als anderes ungesättigtes Fluorderivat eines acyclischen Kohlenwasserstoffs in die Unterposition 2903 5900 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DE5923/15-12903999090

p-Dibrombenzol Bei der Ware handelt es sich gemäß den vorgelegten Datenblättern um die chemisch einheitliche Verbindung p-Dibrombenzol mit einer Reinheit von 99 %. Die CAS-Nummer lautet 106-37-6. Die Ware liegt in Form von farblosen Kristallen vor. Die Ware ist als anderes Halogenderivat der aromatischen Kohlenwasserstoffe in die Unterposition 2903 99 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DE22382/10-12903399090

1,1,1,2,3,3,3-Heptafluorpropan Bei der Ware handelt es sich gemäß den vorgelegten Datenblättern um die chemisch einheitliche Verbindung 1,1,1,2,3,3,3-Heptafluorpropan (Synonym: R-227, HFC-227ea, CAS 431-89-0) mit einer Reinheit von mehr als 99,95 %. Es handelt sich um ein nicht brennbares Gas, welches für stationäre Löschanlagen verwendet wird. Die Ware wird in Containern (Bulkware) gehandelt und ist nicht als Feuerlöschladung aufgemacht. Zolltariflich liegt ein Halogenderivat eines Kohlenwasserstoffes vor.

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI