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Siehe auch

DEBTI46390/20-129039100

Halogenderivat eines Kohlenwasserstoffs; Monochlorbenzol Bei der Ware handelt es sich um die chemisch einheitliche Verbindung Monochlorbenzol. Eine synonyme Bezeichnung ist Phenylchlorid. Die CAS-Nummer lautet 108-90-7. Die Reinheit beträgt mindestens 99,5%. Die Ware liegt als klare, farblose Flüssigkeit vor und wird als Lösungsmittel verwendet. Die Ware ist als Halogenderivat eines aromatischen Kohlenwasserstoffs in die Unterposition 2903 9100 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DEBTI21908/26-12903190090

Halogenderivat eines acyclischen Kohlenwasserstoffs; 2-Chlorpropan Bei der Ware handelt es sich um die chemisch einheitliche Verbindung 2-Chlorpropan. Eine synonyme Bezeichnung ist Isopropylchlorid. Die CAS-Nummer lautet 75-29-6. Die Reinheit beträgt mindestens 90 %. Die Ware liegt als farblose Flüssigkeit vor und wird als Rohstoff in der chemischen Industrie verwendet. Die Ware ist als anderes gesättigtes Chlorderivat eines acyclischen Kohlenwasserstoffs in die Unterposition 2903 1900 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DEBTI22218/26-12903190090

Halogenderivat eines acyclischen Kohlenwasserstoffs; 1-Chlorbutan Bei der Ware handelt es sich um die chemisch einheitliche Verbindung 1-Chlorbutan. Eine synonyme Bezeichnung ist n-Butylchlorid. Die CAS-Nummer lautet 109-69-3. Die Reinheit beträgt mindestens 90 %. Die Ware liegt als farblose Flüssigkeit vor und wird als Rohstoff in der chemischen Industrie verwendet. Die Ware ist als anderes gesättigtes Chlorderivat eines acyclischen Kohlenwasserstoffs in die Unterposition 2903 1900 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DEBTI22242/26-12903190090

Acyclischer Kohlenwasserstoff; 2-Chlorbutan Bei der Ware handelt es sich um die chemisch einheitliche Verbindung 2-Chlorbutan. Eine synonyme Bezeichnung ist s-Butylchlorid. Die CAS-Nummer lautet 78-86-4. Die Reinheit beträgt mindestens 90 %. Die Ware liegt als farblose Flüssigkeit vor und wird als Rohstoff in der chemischen Industrie verwendet. Die Ware ist als anderes gesättigtes Chlorderivat eines acyclischen Kohlenwasserstoffs in die Unterposition 2903 1900 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DEBTI48236/24-12403910000

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um rekonstituierten Tabak (fein zerkleinerter Tabak, welcher zu einem papierähnlichen Material gebunden wurde) auf Rollen in unterschiedlichen Breiten. Zolltarifrechtlich handelt es sich um homogenisierten oder rekonstituierten Tabak.

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

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