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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DE15040/12-12905450025

Glycerin, Propantriol Bei der Ware handelt es sich nach den vorgelegten Unterlagen um die chemisch einheitliche Verbindung Glycerin mit einer Reinheit von mindestens 99 %. Die CAS-Nr. lautet 56-81-5. Das Produkt liegt als farblose klare viskose Flüssigkeit vor. Es handelt sich um einen acyclischen mehrwertigen Alkohol, der in die Position 2905 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen ist.

DEK/368/06-12905450025

Acyclischer Alkohol, Glycerin Bei der Ware handelt es sich laut den vorgelegten Unterlagen um die chemisch einheitliche Verbindung Glycerin (CAS 56-81-5, Reinheit > 99 %). Das Produkt liegt in Form einer farblosen, klaren, viskosen Flüssigkeit vor.

DEBTI25783/26-12905490025

Acyclischer Alkohol; Xylitol Bei der Ware handelt es sich nach den vorgelegten Unterlagen um die chemisch einheitliche Verbindung Xylitol mit einer Reinheit von mindestens 98,5 %. Die CAS-Nummer lautet 87-99-0. Eine synonyme Bezeichnung ist 1,2,3,4,5-Pentahydroxypentan. Die Ware kennzeichnet sich als weißes, kristallines Pulver und wird als Süßungsmittel verwendet. Die Ware ist als anderer mehrwertiger Alkohol in die Unterposition 2905 4900 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DEBTI33805/24-12905490025

Acyclischer Alkohol; Erythritol Bei der Ware handelt es sich gemäß den vorgelegten Datenblättern um die chemisch einheitliche Verbindung Erythritol mit einer Reinheit von mindestens 99,5 %. Eine synonyme Bezeichnung ist Erythrit. Die CAS-Nummer lautet 149-32-6. Die Ware wird als Lebensmittelzusatzstoff und bei der Kosmetikherstellung verwendet. Die Ware ist als anderer mehrwertiger Alkohol in die Unterposition 2905 4900 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DEBTI42233/21-12905490025

Acyclischer Alkohol; Xylitol Bei der Ware handelt es sich laut den vorgelegten Unterlagen um die chemisch einheitliche Verbindung Xylitol ohne weitere Zusätze. Die CAS-Nummer lautet 87-99-0. Synonyme Bezeichnungen sind Birkenzucker und 1,2,3,4,5-Pentahydroxypentan. Die Ware liegt als weißes, kristallines Pulver vor. Die Ware ist als anderer mehrwertiger Alkohol in die Unterposition 2905 4900 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI