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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEK/2012/08-12915703000

Cobaltstearat. Bei der Ware handelt es sich nach den Angaben um chemisch einheitliches Cobalt(II)stearat. Die CAS-Nummer lautet 13586-84-0. Die Reinheit beträgt 100%. Der Gehalt an Cobalt beträgt 9,5%. Die Ware liegt als metallisch glänzende, linsenförmige Pellets vor und soll bei der Herstellung von Gummi verwendet werden. Zolltariflich liegt das Cobaltsalz der Stearinsäure vor.

DEK/1930/08-12915703000

Zinkstearat. Bei dem Erzeugnis handelt es sich nach den Angaben um chemisch einheitliches Zinkstearat. Die CAS-Nummer lautet 557-05-1. Die Reinheit beträgt mindestens 99%. Das Erzeugnis liegt als Pulver vor und wird als Stabilisator in der Kunststoffindustrie verwendet. Sie wird in Papiersäcken mit einem Gewicht von 20 kg gehandelt. Zolltariflich handelt es sich um ein Salz der Stearinsäure der Position 2915.

DEBTI56122/18-12915903000

Ester einer gesättigten acyclischen einbasischen Carbonsäure; 2,3-Dihydroxypropyllaurat Bei der vorgelegten Ware handelt es sich gemäß den vorgelegten Unterlagen um die chemisch einheitliche Verbindung 2,3-Dihydroxypropyllaurat. Synonyme Bezeichnungen sind 2,3-Dihydroxypropyldodecanoat und Glycerinmonolaurat. Die CAS-Nummer lautet 142-18-7. Die Reinheit beträgt mindestens 90%. Die Ware liegt als weißes Pulver vor und wird als Futtermittel verwendet. Die Ware ist als 'Laurinsäure und ihre Salze und Ester' in die Unterposition 2915 9030 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DEBTI55152/18-12915903000

Ester einer gesättigten acyclischen einbasischen Carbonsäure; 2,3-Dihydroxypropyllaurat Bei der vorgelegten Ware handelt es sich gemäß den vorgelegten Unterlagen um die chemisch einheitliche Verbindung 2,3-Dihydroxypropyllaurat. Snonyme Bezeichnungen sind 2,3-Dihydroxypropyldodecanoat und Glycerinmonolaurat. Die CAS-Nummer lautet 142-18-7. Die Reinheit beträgt mindestens 90%. Die Ware liegt in Form von weißen Pellets vor. Die Ware ist als 'Laurinsäure und ihre Salze und Ester' in die Unterposition 2915 9030 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DEBTI22055/18-12915704000

Gesättigte acyclische einbasische Carbonsäure; Palmitinsäure Bei der vorliegenden Ware handelt es sich nach den Angaben um die chemisch einheitliche Verbindung Palmitinsäure. Die Reinheit beträgt 98%. Die CAS-Nummer lautet 57-10-3. Eine synonyme Bezeichnung ist Hexadecansäure. Die Ware liegt als weißes Granulat vor und wird in Tierfutter verwendet. Die Ware ist als gesättigte acyclische einbasische Carbonsäure in die Position 2915 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI