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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI39856/24-12915903098

Gesättigte acyclische einbasische Carbonsäure; Glycerinlaurat Bei der Ware handelt es sich um die chemisch einheitliche Verbindung Glycerinlaurat, den Monolaurylester des Glycerins. Die Reinheit beträgt mindestens 94,6 %. Die Ware liegt als weißer Feststoff vor und wird beispielsweise in kosmetischen Anwendungen eingesetzt. Die Ware ist als anderer Ester der Laurinsäure in die Unterposition 2915 9030 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DEBTI30099/20-12915907090

Gesättigte acyclische einbasische Carbonsäure; Glycerintrioctanoat Bei der Ware handelt es sich um die chemisch einheitliche Verbindung Glycerintrioctanoat. Eine synonyme Bezeichnung ist Tricaprylin. Die CAS-Nummer lautet 538-23-8. Die Reinheit beträgt mindestens 95%. Die Ware liegt als Flüssigkeit vor und wird u. a. zur Herstellung von Kosmetika verwendet. Die Ware ist als Ester einer anderen gesättigten acyclischen einbasischen Carbonsäure in die Unterposition 2915 90 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DEBTI17352/19-12915907090

Octanoylchlorid Bei der Ware handelt es sich um die chemisch einheitliche Verbindung Octanoylchlorid mit einer hohen Reinheit. Die CAS-Nummer lautet 111-64-8. Eine synonyme Bezeichnung ist Caprylylchlorid. Die Ware liegt als farblose Flüssigkeit vor. Das Erzeugnis wird als Additiv verwendet. Die Ware ist als anderes gesättigtes acyclisches Halogenid einer einbasischen Carbonsäure in den TARIC-Code 2915 9070 90 einzureihen.

DEBTI6491/19-12915907090

Methyl Caproate Bei der Ware handelt es sich nach den Angaben um die chemisch einheitliche Verbindung Methylhexanoat mit der CAS-Nummer 106-70-7. Synonyme Bezeichnungen sind Methylcaproat oder Capronsäuremethylester. Das Erzeugnis kennzeichnet sich als Flüssigkeit. Die Reinheit beträgt nach den Angaben mindestens 90 GHT. Das Erzeugnis kann bis zu 10 GHT Verunreinigungen an Methanol und Octansäuremethylester enthalten. Die Ware ist als anderer Ester einer gesättigten acyclischen einbasischen Carbonsäure in den TARIC-Code 2915 9070 90 einzureihen.

DEBTI3300/18-12915907090

Gesättigte acyclische einbasische Carbonsäure; 2,2-Dimethylbuttersäure Bei der Ware handelt es sich gemäß den vorgelegten Unterlagen um die chemisch einheitliche Verbindung 2,2-Dimethylbuttersäure. Die CAS-Nummer lautet 595-37-9. Die Reinheit der Verbindung beträgt mindestens 99%. Die Ware liegt als gelbe oder farblose Flüssigkeit vor und wird in der chemischen Synthese eingesetzt. Die Ware ist als andere gesättigte acyclische einbasische Carbonsäure in die Unterposition 2915 90 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI