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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DE9689/11-12917399510

Dioctylterephthalat Bei der Ware handelt es sich gemäß den Angaben des Antragstellers um chemisch einheitliches Bis(2-ethylhexyl)terephthalat mit einer Reiheit von 100 %. Eine andere Bezeichnung ist Bis(2-ethylhexyl)-1,4-benzoldicarboxylat, die CAS-Nummer ist 6422-86-2. Die Ware liegt bei Raumtemperatur als Flüssigkeit vor und wird als Weichmacher für PVC-Kunststoffe verwendet. Zolltariflich handelt es sich um den Ester einer aromatischen mehrbasischen Carbonsäure.

AT2008/0008852917399500

Farblose, flockenförmige, organische Verbindung von technischer Reinheit (Benzol-1,2,4-tricarbonsäure-1,2-anhydrid / Trimellithsäureanhydrid; CASRN: 552-30-7, Reinheit >= 98 %); das Produkt dient als Rohstoff in der Lack- und Kunststoffindustrie.

DEBTI12377/25-12916199590

Ungesättigte acyclische einbasische Carbonsäure; Methyl-9-decenoat Bei der Ware handelt es sich um die chemisch einheitliche Verbindung Methyl-9-decenoat. Die CAS-Nummer lautet 25601-41-6. Die Reinheit beträgt mindestens 99 %.  Die Ware wird u. a. als Lösungsmittel verwendet. Die Ware ist als Ester einer anderen ungesättigten acyclischen einbasischen Carbonsäure in die Unterposition 2916 1995 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DEBTI27969/24-12905399590

Acyclischer Alkohol; 3,7-Dimethyloctan-1,7-diol Bei der Ware handelt es sich um die chemisch einheitliche Verbindung 3,7-Dimethyloctan-1,7-diol. Eine synonyme Bezeichnung ist Hydroxycitronellol. Die CAS-Nummer lautet 107-74-4. Die Reinheit beträgt mindestens 98%. Die Ware liegt als farblose Flüssigkeit vor und wird als Dufststoff verwendet. Die Ware ist als anderer acyclischer zweiwertiger Alkohol in die Unterposition 2905 3995 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DEBTI1828/21-12916399090

Carbonsäure; Ethyldichlorphenylacetat Bei der Ware handelt es sich um die chemisch einheitliche Verbindung Ethyldichlorphenylacetat. Eine synonyme Bezeichnung ist Ethyl-2,2-dichlor-2-phenylacetat. Die CAS-Nummer lautet 5317-66-8. Die Reinheit beträgt mindestens 96%. Die Ware liegt als Flüssigkeit vor. Die Ware ist als Ester einer anderen einbasischen aromatischen Carbonsäure in die Unterposition 2916 3990 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI