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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEB/2922/08-18701909000

Zugmaschine (ausgenommen Kraftkarren der Position 8709), nicht von den UPos. (KN) 8701 10 bis 8701 30 erfasst, kein Acker- oder Forstschlepper, in Form eines zwei- oder vierradgetriebenen Geländefahrzeugs (Quad / ATV). Technische Daten des Fahrzeugs (auszugsweise): - Viertaktbenzinmotor mit einer Leistung von 37,1 kW (50,4 PS) - 2.195 x 1.166 x 1.233 mm (Länge x Breite x Höhe) - 275 kg Eigengewicht - 749 ccm Hubraum - Zweistufiges CVT-Riemengetriebe mit Rückwärtsgang - 567 kg zulässige Anhängelast Das offene Fahrzeug ist mit einem Sitz für den Fahrer, einer Lenkvorrichtung in Form eines Motorradlenkers mit montierten Kontrolleinrichtungen, einer Beleuchtungseinrichtung und zwei Gepäckträgern (vorn und hinten) ausgestattet. Das Fahrzeug besitzt Reifen mit tiefem Profil ("off-road"-Ballonreifen) und kann zur Personenbeförderung in unwegsamen Gelände verwendet werden. Es kann mit einer Anhängevorrichtung ausgestattet sein; die Anhängelast beträgt 567 kg. Die technischen Merkmale des Geländefahrzeuges gestatten ein Ziehen oder Schieben anderer Fahrzeuge, Geräte oder Lasten von mindestens dem Zweifachen des Eigengewichtes; somit liegt zolltariflich eine Zugmaschine im Sinne der UPos. (HS) 8701 90 vor. Das Fahrzeug verfügt nicht über spezielle Ausstattungsmerkmale für die landwirtschaftliche, gartenbauliche oder forstwirtschaftliche Nutzung. Hersteller: Kawasaki Modell: KVF750 4x4 / Brute Force (Modelljahr 2008)

DEM/2922/08-18525801990

Digitale Kamera - mit einem CCD-Bildsensor und Steuerelektronik in einem Gehäuse mit Anschlusskabel sowie Halterung, - ohne internen Bildspeicher, - zum Aufnehmen und Übertragen von Videobildern. "Fernsehkamera mit CCD-Bildsensor"

DEF/2922/08-161102099

Pullover, sog. kleidähnliches Kleidungsstück, Größe S, siehe beigefügtes Foto, - aus 0,6 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus lt. Antrag 100% Baumwolle, - über den Schritt reichend (Rückenlänge: 79 cm); kann aufgrund der geringen Länge nicht ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück (Rock oder Hose) getragen werden, somit kein Kleid der Position 6104, - mit einer angesetzten, gefütterten Kapuze (u.a. daher kein Kleidungsstück der Position 6109), - mit einem sehr tiefen, V-förmigen Halsausschnitt, - ohne Öffnung und ohne Verschluss; ohne Merkmale, die auf einen bestimmten Trägerkreis hinweisen (unisex), - unterhalb der Brust mit einem an den Seitenrändern angenähten Bindeband, - mit langen Ärmeln, die nicht über den Hauptkörper hinausreichen (u.a. somit kein blousonähnliches Kleidungsstück der Position 6102); mit elastischen Abschlüssen an den Ärmelenden, - mit einem schmalen, leicht verengenden Bund am unteren Rand (somit keine Bluse der Position 6106).

DEB/2922/07-19503009500

Anderes als zuvor von der Position 9503 erfasstes Modell, in Form eines Fahrzeugs, aus Kunststoff, sog. S U V aus der Aktion "Mc Donald´s - Pucca / Monster Trucks 2008". Es handelt sich um das ca. 8,5 cm x 6 cm x 6,5 cm (LxBxH) große Modell eines Monstertrucks. Er besteht aus einem S U V (Sport Utility Vehicle) aus rotem Kunststoff mit rot-schwarz-gelben Aufklebern auf Dach, Vorderhaube und Seitentüren der auf einem schwarzen Fahrzeugunterbau mit zwei beweglichen Achsen und vier ca. 32 mm x 18 mm (Durchmesser x Breite) großen, beweglichen Rädern aufgebaut ist. Das Fahrzeugmodell ist zusammen mit einem Beipackzettel in einem Polyethylenbeutel für den Einzelverkauf aufgemacht und dient Kindern zum Spielen. Ein Bild der Ware ist im Internet unter http://europa.eu.int/comm/taxation_customs/dds/de/ebticau.htm zu finden.

DEM/2922/07-18527913500

Musik-Center - aus Rundfunkempfangsteil für den UKW/MW-Empfang, CD-Player mit Laserabnehmersystem, Kassettenrekorder und Tonfrequenzverstärker in einem Gehäuse (Abmessungen: 480 x 260 x 190 mm) mit LED-Anzeige, Bedienelementen und Kopfhöreranschlussbuchse sowie separater Infrarot-Fernbedienung, - zum Rundfunkempfang im UKW/MW-Bereich, zur Tonaufnahme auf Magnetbandkassetten und zur Tonwiedergabe von Audio-CDs und Magnetbandkassetten, - zusammen mit zwei Lautsprecherboxen in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung. Das Rundfunkempfangsgerät bestimmt den Charakter des Ganzen. "Rundfunkempfangsgerät, nicht von den Unterpositionen 8527 1210 bis 8527 2900 erfasst, mit Tonaufnahme- und Tonwiedergabegerät kombiniert, nicht mit einem oder mehreren Lautsprechern in einem gemeinsamen Gehäuse, mit Laserabnehmersystem (Rundfunkempfangsgerät in funktioneller Einheit mit Infrarot-Fernbedienung, in Warenzusammenstellung mit nicht charakterbestimmenden Lautsprecherboxen)"

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1 095 HS4

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