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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DE7225/16-12923902500

Acetyl-L-Carnitin Hydrochlorid Bei der Ware handelt es sich gemäß den vorgelegten Unterlagen um die chemisch einheitliche Verbindung Acetyl-L-Carnitin Hydrochlorid. Eine synonyme Bezeichnung ist (R)-3-Acetoxy-4-(trimethylammonium)butyrat Hydrochlorid. Die CAS-Nummer lautet 5080-50-2. Die Reinheit beträgt mindestens 99%. Die Ware liegt als weißes Pulver vor. Die Ware ist als anderes quartäres Ammoniumsalz in die Unterposition 2923 90 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DEBTI3293/26-12923900050

Quartäres Ammoniumsalz; Betainhydrochlorid Bei der Ware handelt es sich nach den Angaben des Antrags um Betainhydrochlorid (IUPAC-Name: Carboxymethyl(trimethyl)azaniumchlorid; Summenformel C5H12ClNO2)) mit einer Reinheit von mindestens 98 %. Die CAS-Nummer lautet 590-46-5. Der Ware ist als Antibackmittel 1,5 % Kieselsäure zugesetzt. Betainhydrochlorid liegt bei Raumtemperatur als weißes, kristallines Pulver vor und wird nach den Antragsangaben als Futtermittelvormischung verwendet. Zolltariflich handelt es sich um ein quartäres Ammoniumsalz der Position 2923 der Kombinierten Nomenklatur mit Zusatz eines Antibackmittels.

DEBTI48229/25-12923900090

Quartäres Ammoniumsalz; Betain Bei der Ware handelt es sich gemäß den vorgelegten Datenblättern um Betain mit einer Reinheit von mindestens 95 %. Synonyme Bezeichnungen sind N,N,N-Trimethylammoniumacetat und N,N,N-Trimethylglycin. Die CAS-Nummer lautet 107-43-7. Der Ware sind als Antibackmittel 3 % Kieselsäure zugesetzt. Sie liegt als weißes, kristallines Pulver vor und wird als Futtermittelzusatz verwendet aufgemacht in Säcken zu je 25 kg und BigBags zu je 800 kg. Die Ware ist als quartäres Ammoniumsalz in die Unterposition 2923 9000 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DEBTI41286/25-12923900090

Verbindung mit Stickstoff-Funktion; L-Carnitin-Tartrat Bei der Ware handelt es sich gemäß den vorgelegten Unterlagen um die chemisch einheitliche Verbindung L-Carnitin-Tartrat. Die CAS-Nummer lautet 36687-82-8. Die Reinheit beträgt mindestens 99 %. Die Ware wird als Nahrungsergänzungsmittel verwendet. Die Ware ist als anderes quartäres Ammoniumsalz in die Unterposition 2923 9000 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DEBTI48352/24-12923900025

Quartäres Ammoniumsalz; Betain-Zinkkomplex Bei der Ware handelt es sich um einen chemisch einheitlichen Betain-Zink(II)-Komplex. Die Reinheit beträgt mindestens 99%. Die Ware wird als Futtermittelzusatzstoff verwendet. Die Ware ist als anderes quartäres Ammoniumsalz in die Unterposition 2923 9000 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

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