Zum Inhalt springen
The Trade Hub
The Trade Hub
  • Fragen & Antworten
  • Regulatorische Nachrichten
  • Regulierung
AnmeldenRegistrieren
AnmeldenRegistrieren
ÜbersichtTARIC-NomenklaturEinreihungsleitfadenvZTAEU-EinreihungsverordnungenEuGH-Rechtsprechung - Tarifliche EinreihungMarktintelligenzWarenursprungAusfuhrkontrolleCBAM-RechnerEUDR-PrüfungClassifyAI SHZollwertIncoterms® 2020
Übersicht

Tarifliche Einreihung

TARIC-Nomenklatur
Einreihungsleitfaden
vZTA
EU-Einreihungsverordnungen
EuGH-Rechtsprechung - Tarifliche Einreihung
Marktintelligenz

Warenursprung

Warenursprung
Ursprungsleitfäden

Ausfuhrkontrolle

Ausfuhrkontrolle

Umwelt

CBAM-Rechner
EUDR-Prüfung

Werkzeuge

ClassifyAI SH/TARIC
Zollwert
Incoterms® 2020
ClassifyAI SH/TARIC

Automatisierte tarifliche Einreihung mit AV-Begründung

Produkt einreihen
Hilfe benötigt?

Stellen Sie eine Frage zu diesem Code oder finden Sie einen Experten für tarifliche Einreihung.

Frage stellen
  1. The Trade Hub
  2. ...Zollintelligenz
  3. Suche

Zollsuche

0 Ergebnisse für "2929"

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEB/2929/08-19615190000

Haarspangen aus unedlem Metall in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, sog. "Haaraccesoire, Arikel-Nr. 049596". Die Warenzusammenstellung besteht aus: - vier ca. 4,5 cm großen, tropfenförmigen, leicht gebogene Haarspangen aus unedlem Metall, die mit gelartigem, braunem Farbüberzug mit Glitzerpartikeln versehen sind, - zwei, ca. 6 cm großen Haarklammern aus schwarzem Kunststoff in Form von zwei mittels einer Metallfeder verbundenen, zueinander gebogenen Kämmen, und - sechs 0,2 mm und vier 0,5 mm dicken, schwarzen Haargummis aus einem mit Spinnstoffgarnen umflochtenen, elastischen Kautschukfaden, die an den Enden durch eine Hülse aus unedlem Metall zusammengefügt sind. Keines der Erzeugnisse bestimmt den Charakter der Warenzusammenstellung, Ein charakterbestimmender Bestandteil ist nicht ermittelbar; die Haargummis überwiegen aufgrund ihrer Menge, die Haarspangen und -klammern weisen den höchsten Wert auf, so dass die Einreihung in die zuletzt genannte, der gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen erfolgt. Innerhalb der Position 9615 bestimmen aufgrund der Menge und des Wertes die Haarclips aus unedlem Metall den Charakter der Warenzusammenstellung. Die Erzeugnisse sind auf einer durchscheinenden Kunststoffkarte mit Aufhängeöse aufgesteckt und in einer klarsichtigen Kunststofftüte für den Einzelverkauf aufgemacht. Ein Bild der Ware befindet sich im Internet unter http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/ebticau_de.htm.

DEM/2929/08-14420101900

Nussknacker, - bunt bemalte Figur eines stilisierten Schneemannes mit Zylinder auf dem Kopf und Vogelhäuschen im Arm, aus Holz (Pinie und Pappel; lt. Antragsteller), mit Schal aus Spinnstoffen, Maße (HxBxT): 30 x 7 x 7 cm, - ohne Höhlung im Mund, um eine Nuss einzulegen, damit nicht zum Knacken von Nüssen geeignet, - zu Dekorationszwecken. (Abbildung siehe Anlage) "Ziergegenstand aus Holz, nicht aus tropischem Holz im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 2 zu Kapitel 44; Nussknacker"

DEF/2929/08-161102099

Pullover für Frauen, sog. pulloverähnliches Kleidungsstück, Größe S, siehe beigefügtes Foto, - aus 1,2 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus lt. Antrag 80% Baumwolle, 17 % Nylon und 3% Elasthan (Elastomergarn, beides synthetische Chemiefasern), - über die Taille reichend (Rückenlänge: 60 cm), - mit einer angesetzten Kapuze mit Kordelzug, - mit einem sehr tiefen, V-förmigen Halsausschnitt, - vorn mit einer nicht durchgehenden Öffnung mit Knopfverschluss von rechts über links (Frauenkleidung), - mit langen Ärmeln, mit gerippten, abgepasst gewirkten, verengenden Bündchen, - unterhalb der Brust leicht gerafft, - am unteren Rand mit einem gerippten, abgepasst gewirkten, leicht verengenden Bund.

DEB/2929/07-19503004100

Spielzeug, ein Tier darstellend, Füllmaterial enthaltend, sog. Shetland Sheepdog aus der Aktion "Mc Donald´s - The Dog 2008". Es handelt sich um einen ca. 9,5 cm großen Hund (Shelti) aus verschiedenfarbigem Plüschspinnstoff, der einem im Verhältnis zum Körper sehr großen Kopf aufweist. Er ist mit weichem Material gefüllt. Augen und Nase des Tieres bestehen aus Kunststoff. Um den Hals trägt es ein hellgraues Halsband aus Kunststoff, das im Nacken mit einer Spinnstoffkordel am Tier befestigt ist, so dass es auch als Anhänger verwendet werden kann. Das Spielzeugtier ist zusammen mit einem Beipackzettel in einem Polyethylenbeutel für den Einzelverkauf aufgemacht und dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern. Ein Bild der Ware ist im Internet unter http://europa.eu.int/comm/taxation_customs/dds/de/ebticau.htm zu finden.

DEM/2929/07-18525801990

Digitale Zeilenkamera - mit Sensorzeile, Steuerelektronik und Videoausgang (Camera Link) in einem Gehäuse (Abmessungen: 50 bzw. 85 x 85 x 50 mm), - ohne internem Bildspeicher, - zum Aufnehmen und Übertragen von Videobildern mit einer Auflösung von 1024 bis 8192 Pixel, - für wissenschaftliche und industrielle Anwendungen bestimmt. "Fernsehkamera mit Bildsensor, nicht von den Unterpositonen 8525 8019 20 bis 8525 8019 40 erfasst"

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI