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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEB/2930/08-19615900000

Haarklammer aus Kunststoff, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, sog. "Haaraccesoire, Artikel-Nr. 08-9145 S/27". Die Warenzusammenstellung besteht aus: - sechs ca. 3 cm großen, tropfenförmigen, leicht gebogenen Haarspangen aus unedlem Metall, die mit rosa -bzw. lilafarbenem Farbüberzug versehen sind, - 12 ca. 1 cm großen Haarklammern aus rosa- bzw. pink-transparentem Kunststoff in Form von zwei mittels einer Metallfeder verbundenen, zueinander gebogenen Kämmen, und - neun Haarbändern mit einem Durchmesser von ca. 1 cm, aus elastischen, schlauchförmigen Schlingengewirken aus rosa- bzw. pinkfarbenen Spinnstoffen, lediglich geschnitten. Die Haarspangen und -klammern bestimmen insbesondere aufgrund ihrer Menge den Charakter der Warenzusammenstellung. Innerhalb der Position 9615 bestimmen die Haarklammern ebenfalls aufgrund der Menge den Charakter des Sets. Die Erzeugnisse sind auf einer Kunststoffkarte mit Aufhängeöse in einer transparenten Kunststofftüte für den Einzelverkauf aufgemacht. Ein Bild der Ware befindet sich im Internet unter http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/ebticau_de.htm.

DEM/2930/08-14420101900

"Haus-Anhänger mit Schneemann", - Anhänger in Form eines stilisierten Holzhäuschens (Holzfaserplatte und Pinie), mit einem bogenförmigen Innenausschnitt, in den ein Schneemann aus Holz und ein künstlicher Tannenbaum aus Spinnstoffen eingeklebt sind, am unteren Rand sind 4 kugelartige Schellen aus unedlem Metall befestigt, Abmessungen: ca. 10 x 9 x 1 cm, - mit Spinnstoffband als Aufhängevorrichtung, - zur Verwendung als Dekorationsgegenstand. (Abbildung siehe Anlage) Das Holz bestimmt den Charakter des Ganzen. "Ziergegenstand aus Holz, nicht aus tropischem Holz im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 2 zu Kapitel 44 (zusammengesetzte Ware aus Holz -charakterbestimmend-, künstlichem Baum und unedlem Metall); sog. Haus-Anhänger mit Schneemann"

DEF/2930/08-161061000

Bluse für Frauen, sog. strickjackenähnliches Kleidungsstück, Größe S, siehe beigefügtes Foto, - aus 0,7 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus lt. Antrag 100% Baumwolle; mit durchschnittlich mehr als 10 Maschen je linearen Zentimeter in jeder Richtung, - über die Taille reichend (Rückenlänge 67 cm), - mit einem sehr tiefen, V-förmigen Halsausschnitt, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Knopfverschluss (zwei Knöpfe) im Brustbereich von rechts über links (Frauenkleidung), - unterhalb der Brust zusätzlich mit einem Bindeband, - im Brustbereich leicht gerafft (in der Art von Brustabnähern - mit langen Ärmeln mit leicht verengenden Abschlüssen an den Ärmelenden, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - erfüllt nach Material, Schnitt und Ausstattung die Bedingungen zur Einreihung als Bluse (somit kein Kleidungsstück der Position 6110).

DEB/2930/07-19503004100

Spielzeug, ein Tier darstellend, Füllmaterial enthaltend, sog. Boxer aus der Aktion "Mc Donald´s - The Dog 2008". Es handelt sich um einen ca. 9,5 cm großen Hund (Boxer) aus verschiedenfarbigem Plüschspinnstoff, der einem im Verhältnis zum Körper sehr großen Kopf aufweist. Er ist mit weichem Material gefüllt. Augen und Nase des Tieres bestehen aus Kunststoff. Um den Hals trägt es ein hellbraunes Halsband aus Kunststoff, das im Nacken mit einer Spinnstoffkordel am Tier befestigt ist, so dass es auch als Anhänger verwendet werden kann. Das Spielzeugtier ist zusammen mit einem Beipackzettel in einem Polyethylenbeutel für den Einzelverkauf aufgemacht und dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern. Ein Bild der Ware ist im Internet unter http://europa.eu.int/comm/taxation_customs/dds/de/ebticau.htm zu finden.

DEM/2930/07-185291095

Antennenumschalter - aus einer mit aktiven und passiven Bauelementen bestückten gedruckten Schaltung in einem Gehäuse (Abmessungen: 85 x 75 x 30 mm) mit vier Antenneneingängen und spezieller 5 pin Anschlussbuchse, - zum Umschalten zwischen vier Antenneneingangssignalen nach Steuerbefehl durch ein externes Steuergerät (nicht Gegenstand der Auskunft) und Weitergabe eines Antennensignals an das Steuergerät, - verwendbar mit TV-Antennen für Fernsehempfangsgeräte in Kraftfahrzeugen. "Teil, erkennbar ausschließlich zur Verwendung mit Antennen für Fernsehempfangsgeräte der Position 8528 bestimmt, nicht von der in den Unterpositionen 8529 1011 bis 8529 1080 genannten Art - Antennenumschalter"

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI