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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI8304/24-12931499090

Andere organisch-anorganische Verbindung; Bis(2,4,6-trimethylbenzoyl)phenylphosphinoxid Bei der Ware handelt es sich laut den vorgelegten Unterlagen um die chemisch einheitliche Verbindung Bis(2,4,6-trimethylbenzoyl)phenylphosphinoxid mit einer Reinheit von mindestens 99%. Die CAS-Nummer lautet 162881-26-7. Eine synonyme Bezeichnung ist (Phenylphosphoryl)bis[(2,4,6-trimethylphenyl)methanon]. Die Ware kennzeichnet sich als gelbe Kristalle und wird als Photoinitiator verwendet. Die Ware ist als anderes nicht halogeniertes organisches Phosphorderivat in die Unterposition 2931 4990 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DEBTI19535/23-12931499090

Andere organisch-anorganische Verbindung; Calciumdiethylbis[[[3,5-bis(1,1-dimethylethyl)-4-hydroxyphenyl]methyl]phosphonat] Bei der Ware handelt es sich um die chemisch einheitliche Verbindung Calciumdiethylbis[[[3,5-bis(1,1-dimethylethyl)-4-hydroxyphenyl]methyl]phosphonat]. Die CAS-Nummer lautet 65140-91-2. Die Reinheit beträgt mindestens 97%. Die Ware liegt als weißes Pulver oder Granulat vor und wird als Antioxidans verwendet. Die Ware ist als andere organisch-anorganische Verbindung in die Unterposition 2931 4990 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DEBTI494/26-12931498090

Andere organisch-anorganische Verbindung; Calciumdiethylbis[[[3,5-bis(1,1-dimethylethyl)-4-hydroxyphenyl]methyl]phosphonat] Bei der Ware handelt es sich um die chemisch einheitliche Verbindung Calciumdiethylbis[[[3,5-bis(1,1-dimethylethyl)-4-hydroxyphenyl]methyl]phosphonat]. Die CAS-Nummer lautet 65140-91-2. Eine synonyme Bezeichnung ist Calciumbis[ethyl-(3,5-di-tert-butyl-4-hydroxybenzyl)phosphonat]. Die Reinheit beträgt mindestens 99 %. Die Ware liegt als weißlicher Feststoff vor und wird als Kunststoffadditiv verwendet. Die Ware ist als andere organisch-anorganische Verbindung in die Unterposition 2931 4980 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DEBTI20111/25-12931498090

Nicht halogeniertes organisches Phosphorderivat; Aluminium-diethylphosphinat-ethylphosphonat (2:4:1) Bei der Ware handelt es sich laut den Angaben um die chemisch einheitliche Verbindung Aluminium-diethylphosphinat-ethylphosphonat (2:4:1) mit einer Reinheit von 100 %. Die CAS-Nummer lautet 2725791-55-7. Die Ware liegt als weißes Pulver vor und wird als Flammschutzadditiv für Kunststoffe verwendet. Die Ware ist als nicht halogeniertes organisches Phosphorderivat in die Unterposition 2931 4980 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DEBTI50312/24-12931498090

Andere organisch-anorganische Verbindung; Octylphosphonsäure Bei der Ware handelt es sich laut den vorgelegten Unterlagen um die chemisch einheitliche Verbindung Octylphosphonsäure mit einer Reinheit von mindestens 98 %. Die CAS-Nummer lautet 4724-48-5. Die Ware liegt als Feststoff vor. Die Ware ist als nicht halogeniertes organisches Phosphorderivat in die Unterposition 2931 4980 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI