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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DE17414/16-12931908090

Organisch-anorganische Verbindung; Photoinitiator Bei der Ware handelt es sich nach den Unterlagen um die chemisch einheitliche Verbindung Diphenyl-2,4,6-trimethylbenzoylphosphinoxid mit der CAS-Nr.: 75980-60-8. Eine synonyme Bezeichnung ist (2,4,6-Trimethylbenzoyl)diphenylphosphinoxid. Die Reinheit beträgt mindestens 97 %. Das Erzeugnis liegt in Form eines gelben Pulvers vor und wird als Photoinitiator für Polymerisatinen verwendet. Die Ware ist als eine andere organisch-anorganische Verbindung in den TARIC-Code 2931 9080 90 einzureihen.

DE8573/16-12931908090

Andere organisch-anorganische Verbindung; Bis(2,4,6-trimethylbenzoyl)phenylphosphinoxid Bei der Ware handelt es sich laut den vorgelegten Unterlagen um die chemisch einheitliche Verbindung Bis(2,4,6-trimethylbenzoyl)phenylphosphinoxid mit einer Reinheit von mindestens 99 %. Die CAS-Nummer lautet 162881-26-7. Eine synonyme Bezeichnung ist (Phenylphosphoryl)bis[(2,4,6-trimethylphenyl)methanon]. Die Ware kennzeichnet sich als gelbes Pulver und wird als UV-Absorber verwendet. Die Ware ist als andere organisch-anorganische Verbindung in die Unterposition 2931 90 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DE16317/15-12931908090

Andere organisch-anorganische Verbindung; Dibutylzinnbis(acetylacetonat) Bei der Ware handelt es sich nach den Unterlagen um die chemisch einheitliche Verbindung Dibutylzinnbis(acetylacetonat). Eine synonyme Bezeichnung ist Dibutylbis(pentan-2,4-dionato-o,o')zinn. Die CAS-Nummer lautet 22673-19-4. Die Reinheit ist mit größer als 99% angegeben. Die Ware liegt als Feststoff vor und wird als Katalysator bei der Polyurethanherstellung verwendet. Die Ware ist als andere organisch-anorganische Verbindung in die Position 2931 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DE10289/15-12931908090

Dioctylzinndilaurat Bei der Ware handelt es sich gemäß den vorgelegten Datenblättern um chemisch einheitliches Dioctylzinndilaurat mit der CAS-Nummer 3648-18-8. Die Reinheit ist mit mindestens 98 % angegeben. Die Ware liegt als klare gelbliche Flüssigkeit vor und wird als Plastik-Additiv verwendet. Zolltariflich handelt es sich um eine andere organisch-anorganische Verbindung der Position 2931 der Kombinierten Nomenklatur.

DE394/15-12931908090

Organisch-anorganische Verbindung; Di-n-octylzinnoxid Bei der Ware handelt es sich nach den vorgelegten Angaben um die chemisch einheitliche Verbindung Di-n-octylzinnoxid mit einer Reinheit von mehr als 95 %. Die CAS-Nummer lautet 870-08-6. Die Ware kennzeichnet sich als weißer Feststoff und wird vor allem in der Kunststoffindustrie verwendet. Das Erzeugnis wird in 10 kg- bzw. 20 kg-Paperbags, in 70 kg-Fiber Drums oder in 250 kg- bzw. 500 kg-Flecon Bags gehandelt. Die Ware ist als organisch-anorganische Verbindung in die Position 2931 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI