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2 Ergebnisse für "3001909100"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

300190910010andere6%
300190910080Heparin und seine Salze6%
DEBTI23662/23-13001909800

Tierischer Stoff; Gewebelysat bei den Waren handelt es sich um Gewebelysate tierischen Ursprungs, die zur Erforschung und Entwicklung neuer Therapieoptionen verwendet werden. Die Lysate werden aus verschiedenen Organen und Geweben gewonnen und auf bestimmt Inhaltsstoffe untersucht. Ggf. wurden die Proben Wirkstoffen bzw. Wirkstoffkandidaten ausgesetzt. Es handelt sich im Regelfall um Suspensionen von Zellbestandteilen in wässrigen Puffern, die mit Detergenzien versetzt sein können.  Die Waren sind als andere tierische Stoffe, im weiteren Sinne zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken zubereitet, in die Position 3001 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

ATBTID2018000475-83001909800

Dr?sen und andere Organe zu organotherapeutischen Zwecken, getrocknet, auch als Pulver, und zwar getrocknete und pulverisierte Schilddr?sen vom Rind oder Schwein zu therapeutischen Zwecken (USP grade ? U.S. Pharmacopeia).

DE18293/13-13001909800

Anderer tierischer Stoff, zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken zubereitet, a.w.g.n.i.; Gewebe aus Rinderperikard Nach den vorgelegten Unterlagen (Warenmuster; Produktinformation) handelt es sich bei der Ware um ein gereinigtes, haltbar gemachtes Gewebe aus Rinderperikard, welches mit Glutaraldehyd quervernetzt wurde und in der Chirugie z. B. als Gewebeimplantat bei Perikardverschluss und Weichteilschädigung bzw. Reparaturen großer Gefäße verwendet wird. Die Ware wird in fünf Größen in Form eines flachen, rechteckigen Erzeugnisses gehandelt und ist in einem Kunststoffbehälter, gefüllt mit nicht-pyrogenem Wasser und Propylenoxid, steril verpackt. Der Behälter ist gemeinsam mit einer mehrsprachigen Gebrauchsanleitung in einem etikettierten Pappkarton in Aufmachung für den Einzelverkauf umverpackt. Die Ware ist als anderer tierischer Stoff, zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken zubereitet, anderweit weder genannt noch inbegriffen, in die Position 3001 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen. Aufgrund der Warenbeschaffenheit handelt es sich nicht um ein Erzeugnis der Position 9021 der Kombinierten Nomenklatur.

DE18294/13-13001909800

Anderer tierischer Stoff, zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken zubereitet, a.w.g.n.i.; Kollagenmatrix Nach den vorgelegten Unterlagen (Produktinformation) handelt es sich bei der Ware um eine gereinigte, haltbar gemachte Kollagenmatrix aus Rinderperikard, welche als Gewebeimplantat in der Chirurgie z. B. bei Weichteilschädigungen verwendet wird. Die Ware wird in elf Größen in Form eines flachen, rechteckigen Erzeugnisses gehandelt und ist in einem sterilen Innenbeutel und einem nicht sterilen Außenbeutel in Aufmachung für den Einzelverkauf verpackt. Die Ware ist als anderer tierischer Stoff, zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken zubereitet, anderweit weder genannt noch inbegriffen, in die Position 3001 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen. Aufgrund der Warenbeschaffenheit handelt es sich nicht um ein Erzeugnis der Position 9021 der Kombinierten Nomenklatur.

DE18295/13-13001909800

Anderer tierischer Stoff, zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken zubereitet, a.w.g.n.i.; Kollagenmatrix Nach den vorgelegten Unterlagen (Warenmuster; Produktinformation) handelt es sich bei der Ware um eine gereinigte, haltbar gemachte Kollagenmatrix aus Rinderperikard, welche zum Verschluss chirurgischer Wunden verwendet wird. Die streifenförmige Kollagenmatrix ist in einer Kunststoffhalterung fixiert und wird in unterschiedlichen Größen gehandelt. Das Erzeugnis ist in einem sterilen Innenbeutel und einem etikettierten Außenbeutel verpackt. Sechs solche Packungen sind zusammen mit drei, jeweils einzeln verpackten Tuben eines Haftgels und einer Gebrauchsanleitung in einem etikettierten Pappkarton in Aufmachung für den Einzelverkauf umverpackt. Bei dem Erzeugnis handelt es sich um eine Warenzusammenstellung, deren Charakter durch die zubereitete Kollagenmatrix bestimmt wird. Das enthaltene Haftgel dient lediglich als Applikationshilfe. Somit handelt sich bei dem Erzeugnis um einen anderen tierischen Stoff, zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken zubereitet, anderweit weder genannt noch inbegriffen, der in die Position 3001 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen ist. Aufgrund der in die Warenbeschaffenheit handelt es sich nicht um ein Erzeugnis der Position 9021 der Kombinierten Nomenklatur.

TARIC-Nomenklatur

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1 095 HS4

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