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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DE6144/12-13002101000

Antisera; Reagenzienkit Nach den vorgelegten Angaben handelt es sich bei den Erzeugnissen um Reagenzienkits zur quantitativen Bestimmung von Immunoglobulin A (Igt) oder Immunoglobulin G (IbG) in Humanserum und -plasma mittels Immunturbidimetrie. Ein Reagenzienkit besteht aus: - 4 Fläschchen mit Pufferlösung; - 4 Fläschchen mit Antiserum in Pufferlösung. Die Angaben über die Warenzusammensetzung werden als zutreffend unterstellt. Eine Warenprobe wurde nicht vorgelegt. Es handelt sich zolltariflich um eine aus verschiedenen Bestandteilen bestehende Ware i.S. der Allgemeinen Vorschrift 3 b), deren Charakter durch das Antiserum bestimmt wird. Die Ware ist als Antisera in die Unterposition 3002 1010 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DEK/635/05-130021010

Antisera Bei den als �Antiseren� bezeichneten Erzeugnissen handelt es sich den Angaben des Antragstellers nach um zellfreie lösliche Bestandteile von Tierblut (Blutserum), insbesondere von Kaninchen, Mäusen, Hühnern oder Ratten. Die polyklonalen Antisera wurden durch Immunisierung mit vom Auftraggeber bereitgestellten Antigenen erhalten. Als Stabilisator dient Natriumazid in 0,02% Konzentration. Die Erzeugnisse sind in dicht verschlossenen Kunststoffröhrchen mit einem Volumen von 3 bis 200ml abgefüllt und werden gekühlt oder flüssig transportiert. Es soll sich um nichtinfektiöses ungefährliches Material handeln, das zu Diagnose- oder Forschungszwecken verwendet wird. Eine Warenprobe hat nicht vorgelegen. Die Angaben über die Zusammensetzung werden als zutreffend unterstellt.

DEBTI19821/26-130012010

Fäzes von Menschen Bei der Ware handelt es sich um menschliche Fäzes (Stuhlprobe). Die Probe befindet sich in einem Probengefäß mit Lagerungspuffer. Die Probe wurde mit einem Abstrichtupfer von Toilettenpapier aufgenommen und in einem Lagerpuffer inkubiert, der Krankheitserreger abtötet. Der Abstrichtupfer wird nach der Probennahme verworfen. Das Probengefäß befindet sich in einem gepolsterten Umschlag und einer Versandtasche mit einem Aufkleber mit Aufdruck "exempt human specimen". Zolltariflich liegt eine Absonderung eines menschlichen Organs zu therapeutischen und prophylaktischen Zwecken (Analyse auf Krankheitserreger) vor, die von Position 3001 der Kombinierten Nomenklatur erfasst wird.

DEBTI13398/25-133021010

Mischung von Riechstoffen; Whisky-Aroma  Bei der Ware handelt es sich um ein Whisky-Aroma, das durch die Extraktion von Whisky mit überkritischem Kohlendioxid erhalten wird. Der Gehalt der Gärungsnebenprodukte in der alkoholischen Lösung ist um ein Mehrfaches höher als in Whisky-Fertigspirituosen. Das Aroma soll in einer Verdünnung von 1:100 bis 1:1000 im fertigen Produkt verwendet werden.  Das Produkt ist zur Aromatisierung von alkoholischen oder nicht-alkoholischen Erfrischungsgetränken bestimmt. Zolltariflich handelt es sich um eine Mischung von durch Fermentation synthetisierten und aufkonzentrierten Riechstoffen.  Es handelt sich um eine Mischung von synthetischen Riechstoffen, von der in der Getränkeindustrie verwendeten Art, die in die Unterposition 3302 1010 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen ist.

DEBTI804/25-13001201000

Auszüge aus menschlichem Urin zu therapeutischen Zwecken Bei der Ware handelt es sich gemäß den vorgelegten Datenblättern und Auskünften des Antragstellers um getrocknete, gelblich-weiße bis bräunliche, pulverförmige Auszüge aus menschlichem Urin. Die Auszüge dienen der Isolierung der Glycoproteinhormone Human Chorionic Gonatdotropin (HCG) und Human Menopausal Gonadotropin (HMG). Die Erzeugnisse werden durch eine Festphasenextraktion aus dem Urin schwangerer bzw. klimakterischer Frauen gewonnen. Die Glycoproteinhormone sollen nach weiteren Reinigungsschritten für die Herstellung von Fertigarzneimitteln isoliert werden. Die Ware ist als Auszüge aus Absonderungen anderer Organe (als Drüsen), von Menschen, in die Unterposition 3001 2010 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

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