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Serumglobulin; Monoklonaler Antikörper Bei der Ware handelt es sich nach den Angaben um gepufferte Lösungen eines humanen monoklonalen Antikörpers in verschiedenen Reinheitsgraden. Verschiedene Lösungen entsprechen unterschiedlichen Stufen des Aufreinigungsprozesses. Vertrauliche Angaben zur Zusammensetzung liegen vor. Sie werden als zutreffend unterstellt. Eine Warenprobe hat nicht vorgelegen. Zolltariflich handelt es sich um eine aus verschiedenen Stoffen bestehende Ware, deren Charakter durch das Endprodukt, einen monoklonalen Antikörper, bestimmt wird. Die Ware ist als modifiziertes immunologisches Erzeugnis, auch in einem biotechnologischen Verfahren hergestellt, Serumglobulin, in die Unterposition 3002 1091 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
Monoklonaler Antikörper Bei der Ware handelt es sich nach den vorgelegten Angaben um eine wässrige, gepufferte und stabilisierte Lösung eines humanisierten monoklonalen Antikörpers. Die Ware liegt als Bulkware oder abgefüllt in Vials vor. Es liegt ein immunologisches Erzeugnis im Sinne der Anmerkung 2 zu Kapitel 30 der Kombinierten Nomenklatur vor. Der Antikörper ist als Serumglobulin in die Unterposition 3002 1091 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
Antisera; Monoklonaler Antikörper Bei der Ware handelt es sich nach den Angaben um einen biotechnologischen Produktionsansatz zur Herstellung eines arzneilichen Wirkstoffs, bestehend aus einem chimären monoklonalen Antikörper als Wirkstoff, Hybridomazellen und einem Kulturmedium in einem 12000 Liter-Produktionsfermenter. Vertrauliche Angaben zur Zusammensetzung liegen vor. Sie werden als zutreffend unterstellt. Eine Warenprobe hat nicht vorgelegen. Zolltariflich handelt es sich um eine aus verschiedenen Stoffen bestehende Ware, deren Charakter durch das Endprodukt, einen monoklonalen Antikörper, bestimmt wird. Die Ware ist als modifiziertes immunologisches Erzeugnis, auch in einem biotechnologischen Verfahren hergestellt, Blutglobulin, Serumglobulin in die Position 3002 des Zolltarifs einzureihen. Der Produktionstank ist nicht Gegenstand der vZTA.
Antisera; Monoklonaler Antikörper Bei der Ware handelt es sich nach den Angaben um einen biotechnologischen Produktionsansatz zur Herstellung eines arzneilichen Wirkstoffs, bestehend aus einem chimären monoklonalen Antikörper als Wirkstoff, Hybridomazellen und einem Kulturmedium in einem 12000 Liter-Produktionsfermenter. Vertrauliche Angaben zur Zusammensetzung liegen vor. Sie werden als zutreffend unterstellt. Eine Warenprobe hat nicht vorgelegen. Zolltariflich handelt es sich um eine aus verschiedenen Stoffen bestehende Ware, deren Charakter durch das Endprodukt, einen monoklonalen Antikörper, bestimmt wird. Die Ware ist als modifiziertes immunologisches Erzeugnis, auch in einem biotechnologischen Verfahren hergestellt, Blutglobulin, Serumglobulin in die Position 3002 des Zolltarifs einzureihen. Der Produktionstank ist nicht Gegenstand der vZTA.
Antikörper, Rheumafaktoren Bei der Ware handelt es sich nach den Angaben des Antragstellers um eine wässrige, gepufferte und stabilisierte Lösung von aus menschlichem Blutplasma isolierten Antikörpern (Rheumafaktoren). Es liegt ein immunologisches Erzeugnis im Sinne der Anmerkung 2 zu Kapitel 30 der Kombinierten Nomenklatur vor. Die Antikörper sind als Serumglobuline in die Unterposition 3002 1091 der Kombinierten Nomenklatur (KN) einzureihen.