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1 Ergebnisse für "3005909900"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

300590990080andere6%
DEBTI37907/25-13005909900

Watte, Gaze, Binden und ähnliche Erzeugnisse zu medizinischen Zwecken; Gipsbandage Bei der Ware handelt es sich um eine aufgerollte Gipsbandage. Die Ware ist in einem Kunststoffbeutel für den Einzelverkauf aufgemacht. Der Kunststoffbeutel ist mehrfach mit dem Schriftzug P.O.P. Bandage zusammen mit einer CE-Kennzeichnung bedruckt.  Es handelt sich um eine Gipsbandage in Aufmachung für den Einzelverkauf zu medizinischen Zwecken, die in die Unterposition 3005 9099 des Zolltarifs einzureihen ist.

ATBTI2024000152-DEC3005909900

Anderes Verbandzeug, in Form eines ca. 6 cm breiten, blauen oder beigen, nicht getränkten Bandes, aufgerollt mit Papierzwischenlagen mit einem Rollendurchmesser von ca. 12 cm; aufgemacht in einer bedruckten Kartonverpackung für den Einzelverkauf, eine Rolle und eine Gebrauchsanweisung enthaltend; das Produkt dient zur Wundversorgung.

DEBTI29829/23-13005909900

Set zu medizinischen Zwecken Die Ware wird laut Angaben des Antragstellers als Anästhesie-Set in Arztpraxen und Kliniken verwendet. Bei der Ware handelt es sich um eine Warenzusammenstellung, bestehend aus acht Zellulose-Tupfern (4 cm x 5 cm) und einem Abdecktuch (38 cm x 43 cm). Die Bestandteile sind in einer zweigeteilten, bedruckten und für den Einzelverkauf aufgemachten "Peel Off" - Packung steril verpackt. Die Ware wird zu 10x50 Sets kartonweise angeboten. Abbildung siehe Anlage. Es handelt sich bei der Ware um eine Warenzusammenstellung zu medizinischen Zwecken, deren Charakter nach Bedeutung und Anzahl durch die Tupfer bestimmt wird. Die Ware ist als anderes den Binden ähnliches Erzeugnis, in Aufmachung für den Einzelverkauf zu medizinischen Zwecken, in die Unterposition 3005 9099 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DEBTI38923/22-13005909900

Arzneiware; Gipsbandage Bei der Ware handelt es sich um eine aufgerollte Gipsbandage. Die Ware ist in einem Kunststoffbeutel für den Einzelverkauf aufgemacht. Der Kunststoffbeutel ist mehrfach mit dem Schriftzug P.O.P. Bandage zusammen mit einer CE-Kennzeichnung bedruckt.  Es handelt sich um eine Gipsbandage in Aufmachung für den Einzelverkauf zu medizinischen Zwecken, die in die Unterposition 3005 9099 00 0 des Zolltarifs einzureihen ist.

DEBTI34149/22-13005909900

Arzneiware; Stützverband für Fußgelenke  Bei der Ware handelt es sich um ein Gewirke aus Garnen aus textilen Glasfilamenten in Form eines Bandes. Das Band ist mit Kunststoff (laut Antrag Polyurethanprepolymer) beschichtet bzw. getränkt. Das zu einer Rolle aufgewickelte Band ist einzeln in einem Vierrandsiegelbeutel für den Einzelverkauf verpackt. Der Vierrandsiegelbeutel ist auf der Vorderseite mit der Warenbezeichnung und auf der Rückseite mit einer bildlich dargestellten Bedienungsanleitung bedruckt. Demnach wird die sog. Cellacast Soft Binde zur Aktivierung in 20 - 24° C warmes Wasser getaucht und anschließend als Stützverband um Gliedmaßen (beispielsweise einen Fuß) gewickelt.  Exemplarische Abbildung siehe Anlage. Es handet sich um eine Binde zu medizinischen Zwecken, in Aufmachung für den Einzelverkauf, die in die Unterposition 3005 9099 00 des Zolltarifs einzureihen ist.

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI