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60 Ergebnisse für "31"

Nomenklatur-Codes

080610100580der Sorte "Empereur" (Vitis vinifera cv.), vom 1. Januar bis 31. Januar und vom 1. Dezember bis 31. Dezember9%180620100080mit einem Gehalt an Kakaobutter von 31|GHT oder mehr oder mit einem Gesamtgehalt an Kakaobutter und Milchfett von 31|GHT oder mehr9%853710983880Bedienfeld mit Schaltern für Spiegel, Fenster und andere Funktionen in Fahrzeugen, mit: -einer Gesamtlänge von 144 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 150 mm, -einem Abstand zwischen den Mittelpunkten der vorgesehenen Anschraubflächen von 31 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 31,50 mm und -elektrischen Bauteilen innerhalb des Bedienfelds mit integrierten LED, zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugteilen9%321590200080Tintenpatronen (ohne integrierten Druckkopf) zum Einsetzen in Apparate der Unterpositionen 8443|31, 8443|32|oder 8443|39, und mit mechanischen oder elektrischen Komponenten; Festtinte in speziellen Formen zum Einsetzen in Apparate der Unterpositionen 8443|31, 8443|32|oder 8443|399%271019350080zur chemischen Umwandlung, ausgenommen Verfahren der Unterposition|2710|19|318%271290330080zur chemischen Umwandlung, ausgenommen Verfahren der Unterposition|2712|90|318%310210120080in wässriger Lösung, mit einem Gehalt an Harnstoff von mindestens 31,8|GHT, jedoch nicht mehr als 33,2|GHT8%722300110080mit einem Gehalt an Nickel von 28|bis 31|GHT und an Chrom von 20|bis 22|GHT8%180620109080andere8%180620102080mit einem Gehalt an zugesetztem Rohr- oder Rübenzucker der Unterpositionen 1701 91 bis 1701 99 von 65|% oder mehr des Nettogewichts, für die Zubereitung von Schokoladengetränken8%020230904140zur Herstellung von Erzeugnissen der Unterpositionen 1602 10, 1602 50 31 bzw. 1602 50 95, die kein anderes Fleisch als Rindfleisch mit einem Verhältnis Kollagen/Eiweiß von höchstens 0,45 und mindestens 20 GHT mageres Rindfleisch (ohne Schlachtnebenerzeugnisse und Fett) enthalten, wobei Fleisch und Gelee mindestens 85 GHT des Gesamtnettogewichts ausmachen; die Erzeugnisse sind einer Hitzebehandlung zu unterziehen, die ausreicht, um das Eiweiß im Fleisch bis ins Innere zu koagulieren, so dass dieses, wenn es an der dicksten Stelle durchgeschnitten wird, an der Schnittstelle keine Spuren einer rötlichen Flüssigkeit aufweist (A-Erzeugnisse)8%020230108130zur Herstellung von Erzeugnissen der Unterpositionen 1602 10, 1602 50 31 bzw. 1602 50 95, die kein anderes Fleisch als Rindfleisch mit einem Verhältnis Kollagen/Eiweiß von höchstens 0,45 und mindestens 20 GHT mageres Rindfleisch (ohne Schlachtnebenerzeugnisse und Fett) enthalten, wobei Fleisch und Gelee mindestens 85 GHT des Gesamtnettogewichts ausmachen; die Erzeugnisse sind einer Hitzebehandlung zu unterziehen, die ausreicht, um das Eiweiß im Fleisch bis ins Innere zu koagulieren, so dass dieses, wenn es an der dicksten Stelle durchgeschnitten wird, an der Schnittstelle keine Spuren einer rötlichen Flüssigkeit aufweist (A-Erzeugnisse)8%020220308130zur Herstellung von Erzeugnissen der Unterpositionen 1602 10, 1602 50 31 bzw. 1602 50 95, die kein anderes Fleisch als Rindfleisch mit einem Verhältnis Kollagen/Eiweiß von höchstens 0,45 und mindestens 20 GHT mageres Rindfleisch (ohne Schlachtnebenerzeugnisse und Fett) enthalten, wobei Fleisch und Gelee mindestens 85 GHT des Gesamtnettogewichts ausmachen; die Erzeugnisse sind einer Hitzebehandlung zu unterziehen, die ausreicht, um das Eiweiß im Fleisch bis ins Innere zu koagulieren, so dass dieses, wenn es an der dicksten Stelle durchgeschnitten wird, an der Schnittstelle keine Spuren einer rötlichen Flüssigkeit aufweist (A-Erzeugnisse)8%020230907080zur Herstellung von Erzeugnissen der Unterpositionen 1602 10, 1602 50 31 bzw. 1602 50 95, die kein anderes Fleisch als Rindfleisch mit einem Verhältnis Kollagen/Eiweiß von höchstens 0,45 und mindestens 20 GHT mageres Rindfleisch (ohne Schlachtnebenerzeugnisse und Fett) enthalten, wobei Fleisch und Gelee mindestens 85 GHT des Gesamtnettogewichts ausmachen; die Erzeugnisse sind einer Hitzebehandlung zu unterziehen, die ausreicht, um das Eiweiß im Fleisch bis ins Innere zu koagulieren, so dass dieses, wenn es an der dicksten Stelle durchgeschnitten wird, an der Schnittstelle keine Spuren einer rötlichen Flüssigkeit aufweist (A-Erzeugnisse)8%020230508130zur Herstellung von Erzeugnissen der Unterpositionen 1602 10, 1602 50 31 bzw. 1602 50 95, die kein anderes Fleisch als Rindfleisch mit einem Verhältnis Kollagen/Eiweiß von höchstens 0,45 und mindestens 20 GHT mageres Rindfleisch (ohne Schlachtnebenerzeugnisse und Fett) enthalten, wobei Fleisch und Gelee mindestens 85 GHT des Gesamtnettogewichts ausmachen; die Erzeugnisse sind einer Hitzebehandlung zu unterziehen, die ausreicht, um das Eiweiß im Fleisch bis ins Innere zu koagulieren, so dass dieses, wenn es an der dicksten Stelle durchgeschnitten wird, an der Schnittstelle keine Spuren einer rötlichen Flüssigkeit aufweist (A-Erzeugnisse)8%988031000080des Kapitels 318%020629913340zur Herstellung von Erzeugnissen der Unterpositionen 1602 10, 1602 50 31 bzw. 1602 50 95, die kein anderes Fleisch als Rindfleisch mit einem Verhältnis Kollagen/Eiweiß von höchstens 0,45 und mindestens 20 GHT mageres Rindfleisch (ohne Schlachtnebenerzeugnisse und Fett) enthalten, wobei Fleisch und Gelee mindestens 85 GHT des Gesamtnettogewichts ausmachen; die Erzeugnisse sind einer Hitzebehandlung zu unterziehen, die ausreicht, um das Eiweiß im Fleisch bis ins Innere zu koagulieren, so dass dieses, wenn es an der dicksten Stelle durchgeschnitten wird, an der Schnittstelle keine Spuren einer rötlichen Flüssigkeit aufweist (A-Erzeugnisse)8%020629915130zur Herstellung von Erzeugnissen der Unterpositionen 1602 10, 1602 50 31 bzw. 1602 50 95, die kein anderes Fleisch als Rindfleisch mit einem Verhältnis Kollagen/Eiweiß von höchstens 0,45 und mindestens 20 GHT mageres Rindfleisch (ohne Schlachtnebenerzeugnisse und Fett) enthalten, wobei Fleisch und Gelee mindestens 85 GHT des Gesamtnettogewichts ausmachen; die Erzeugnisse sind einer Hitzebehandlung zu unterziehen, die ausreicht, um das Eiweiß im Fleisch bis ins Innere zu koagulieren, so dass dieses, wenn es an der dicksten Stelle durchgeschnitten wird, an der Schnittstelle keine Spuren einer rötlichen Flüssigkeit aufweist (A-Erzeugnisse)8%070190901080so genannte "Frühkartoffeln" vom 1. Juli bis 31. Dezember8%080830100080Mostbirnen, lose geschüttet ohne Zwischenlagen, vom 1.|August bis 31.|Dezember8%

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

DEBTI22890/22-319505109000

Nach den Angaben der Antragstellerin und der vorliegenden Abbildung handelt es sich bei dem sog. "Ambiente Banner -Tannenbaum mit Stern-" um einen etwa 175 x 50 cm großen, rechteckigen Zuschnitt aus einem Vlies aus rotem Spinnstoff, der auf der Schauseite mit einem stilisierten, goldenen Tannenbaum -an der Spitze mit einem Stern verziert- bedruckt ist. An der oberen und unteren Kante verfügt der Zuschnitt über einen Saum, der mit einer Kunststoffschiene versehen ist. Zusätzlich verläuft in der oberen Schiene eine Kordel, die als Aufhängevorrichtung dient. Die Ware ist in einem Schaukarton verpackt. Derartige Erzeugnisse dienen als Dekorationsartikel der Ausgestaltung des Weihnachtsfestes und werden zolltarifrechtlich als "Festartikel, Weihnachtsartikel, nicht aus Glas" eingereiht.

DE2502/15-318213000000

"Schere"; Ware mit verschiedenen Funktionen, - bestehend aus zwei um einen Stift x-förmig beweglich gelagerten Scherenblättern aus nicht rostendem Stahl, die an den Enden zwei Griffschalen aus Kunststoff aufweisen - die Griffschalen sind zur leichteren Handhabung jeweils zu einer Öse zum Durchstecken eines Fingers ausgearbeitet - auf der Innenseite der Kunststoffgriffe sind zwei Zuschnitte aus unedlem Metall mit gezahnten Kanten integriert, die als Flaschenöffner dienen - aufgrund der verschiedenen Funktionen ist das Erzeugnis in die von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen zuletzt genannte einzureihen (Pos. 8213) - gemeinsam mit diversen Küchenerzeugnissen (Kochtöpfe, Besteck, Haushaltswerkzeuge) in einem 80 tlg. "Starter-Set" für den Einzelverkauf aufgemacht; aufgrund eines fehlenden gemeinsamen speziellen Bedarfs handelt es sich nicht um eine Warenzusammenstellung (unechte Warenzusammenstellung). Alle Bestandteile des "Starter-Sets" sind daher getrennt einzureihen. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Scheren mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall" zum TARIC-Code 8213 0000 00.

DE3134/09-318547200000

Steckverbindergehäuse, - aus einem quaderförmigen isolierenden Kunststoffkörper mit mehreren Öffnungen zur Aufnahme von elektrisch leitenden Kontakten (nicht Gegenstand dieser vZTA), wobei diese unmittelbar elektrisch voneinander isoliert werden, - zur Verwendung als Gehäuse für Steckvorrichtungen. "Isolierteil für elektrische Geräte, ganz aus Kunststoff - Steckverbindergehäuse"

DE8541/10-318501109910

Elektromechanischer Stellantrieb (Aktuator) - aus zwei bürstenlosen Gleichstrommotoren mit Aluminium-Gehäuse, Getriebe, Anschluss- stecker und Montageflansch, - mit einer Leistung von 16 W, bei einer Versorgungsspannung von 28 VDC, - zum Verstellen von Armaturen (sog. Klappventilen) in bestimmten Luftfahrzeugen. "Gleichstrommotor, mit einer Leistung von 37,5 Watt oder weniger, für bestimmte Luftfahrzeuge - elektromechanischer Stellantrieb (Aktuator)"

DE22449/09-318526920090

Funk-Handsender - aus einem 3-Kanal-Funksender in einem Gehäuse mit LED-Funktionsanzeige, Bedienelementen und Batteriefach für eine 12 V Batterie, - zum Senden eines Funksignals auf einer Frequenz von 868,3 MHz, - als Sendegerät für verschiedene Funkfernsteueranwendungen (z. B. Beleuchtungskörper), - zusammen mit Beipack (Wandkonsole) in einer gemeinsamen Verkaufseinheit. Den Charakter des Ganzen bestimmt der Funk-Handsender. "Funkfernsteuergerät - Funk-Handsender in Warenzusammenstellung mit nicht charakterbestimmendem Beipack"

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Siehe auch

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI