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25 Ergebnisse für "32"

Nomenklatur-Codes

321590200080Tintenpatronen (ohne integrierten Druckkopf) zum Einsetzen in Apparate der Unterpositionen 8443|31, 8443|32|oder 8443|39, und mit mechanischen oder elektrischen Komponenten; Festtinte in speziellen Formen zum Einsetzen in Apparate der Unterpositionen 8443|31, 8443|32|oder 8443|399%200989798580Acai-Beerensaft: - der Art Euterpe oleracea, - gefroren, - ohne Zusatz von Zucker, - nicht in Pulverform, - mit einem Brixwert von 23 oder mehr, jedoch nicht mehr als 32, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 10kg oder mehr8%230990315110Futtermittelzusatzstoff, bezogen auf die Trockenmasse bestehend aus – 68 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 80 GHT L-Lysin-Sulfat und – nicht mehr als 32 GHT anderen Bestandteilen wie Kohlenhydraten und anderen Aminosäuren8%988032000080des Kapitels 328%230990965110Futtermittelzusatzstoff, bezogen auf die Trockenmasse bestehend aus – 68 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 80 GHT L-Lysin-Sulfat und – nicht mehr als 32 GHT anderen Bestandteilen wie Kohlenhydraten und anderen Aminosäuren8%382764002280R-407H [52,5 GHT an 1,1,1,2-Tetrafluorethan (HFKW-134a), 32,5 GHT an Difluormethan (HFKW-32) und 15 GHT an Pentafluorethan (HFKW-125) enthaltend]8%540233001080Texturierte Garne aus Polyestern: -texturiert mittels Einheizer- und Doppelheizermethoden gemäß DIN 53840-T1, -mit einem Titer von 83 dtex oder mehr, jedoch nicht mehr als 666 dtex, -mit einer durchschnittlichen Mindestreißfestigkeit von 32 cN/tex, -mit einer Fadenzahl von 36 oder mehr, jedoch nicht mehr als 192, -mit einer Bruchreißdehnung von 16 % oder mehr, jedoch nicht mehr als 33 %, -mit einer Schrumpfung durch kochendes Wasser von 3 % oder mehr, jedoch nicht mehr als 8 %, -mit einem Gehalt an Mineralöl, synthetischem Öl oder Mischöl von 1 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 3 GHT8%701990006080Vakuumisolierplatte, bestehend aus einem gasdichten Gehäuse mit Aluminiumfolie, das einen starren, luftfreien Kern umgibt, mit - einer Füllung aus Glasfasern, - einer Dicke von 5,6mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 32,4mm, - einer Länge von 195mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1 835mm, - einer Breite von 155mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 545mm, - einer Wärmeleitfähigkeit kleiner oder gleich 2,5 mW/mK, - einem Innendruck von weniger als 1,0 Pa, - einer Umgebungstemperatur während des Betriebs von -50 °C oder mehr, jedoch nicht mehr als 80 °C8%850151002580Elektrischer Permanentmagnet-Synchronmotor mit: -einer Ausgangsleistung von 550 W, -einem Rotor mit 8 Polen, die von Permanentmagneten erzeugt werden, hauptsächlich bestehend aus Neodym-Eisen-Bor (nach GB/T 13560), umschlossen von einer Polyethylenhülle, -einem Außendurchmesser am Motormagnet-Wellenende von 10,001 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 10,007 mm, -Anschlussklemmen in einem Radius von 32,5 mm, die in einem Winkel von 21,8° angeordnet sind, -einem Motorgehäuse aus ADC12- oder AC46000-Aluminiumlegierung mit Aluminium-Silizium-Kupfer-Zusammensetzung (gemäß der Norm JIS H5302 oder EN 1706) im Druckgussverfahren hergestellt, -einer gegenelektromotorischen Kraftkonstante (Ke) von 0,03306 Vsec/rad oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,03654 Vsec/rad -einer gegenelektromotorischen Kraft-Harmonischen der 5. Ordnungszahl von nicht mehr als 0,38 % (Grundschwingung) und der 7. Ordnungszahl von nicht mehr als 0,25 % (Grundschwingung), -einem Rastmoment von nicht mehr als 13 mNm, -einem Reibmoment bei Umgebungstemperatur von nicht mehr als 22 mNm, -einer maximalen Motorbetriebstemperatur von nicht mehr als 200 °C8%850519904580Ware aus agglomeriertem Ferrit, in Form eines Rechtecks, auch schiefwinklig, mit: -einer Länge von 26,85 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 32,15 mm, -einer Breite von 7,6 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 9,55 mm, -einer Dicke von 5,3 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 5,8 mm und -einem Gewicht von 6,1 g oder mehr, jedoch nicht mehr als 8,3 g, dazu bestimmt, nach Magnetisierung zu einem Dauermagneten zu werden8%851490300080von anderen Öfen der Unterpositionen 8514|31|10, 8514|32|10|oder 8514|39|108%851680801080Elektrischer Heizwiderstand mit Dreifachschleife:  -hauptsächlich aus Edelstahl AISI 316L, -mit einer Nennspannung von 230 V, -mit einer Nennleistung von 2 000 W, -mit einer Gesamtlänge des Heizelements von 217 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 223 mm,  -mit einer Arbeitslänge des Heizelements von 169,5 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 174,5 mm,  -mit einem Befestigungsflanschdurchmesser von 28 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 32 mm, -mit einem Biegeradius des Heizelements von 10,75 mm,  -mit Schmelzsicherungen ausgestattet,  -ohne eingebauten NTC-Fühler, -mit vernickeltem Anschlussstift und Stecker8%870894997080Hohlwelle als Teil der Lenksäule aus geschweißtem Rohr aus Kohlenstoffstahl (nach EN 10305/2, E235 + C oder GB/T699 Grade 20) mit: -einer Torsionsfestigkeit von 300 Nm oder mehr und Johnson Apparent Elastic Limit (J.A.E.L) von 275 Nm oder mehr, -einer Länge von 245,48 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 287,5 mm, -einem Außendurchmesser von 23,95 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 32,25 mm, -einer Schnittstelle für die Lenkradverbindung entweder in Form einer äußeren Keilwelle mit 40 Zähnen mit einem Außendurchmesser von 17,1 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 17,5 mm, und einem Innengewinde M12x1,75-6H oder in Form eines Außensechskants mit einer kurzen Diagonale von 15,05 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 15,35 mm, und einem Innengewinde M10x1,5-6H, -einer Schnittstelle entweder in Form einer inneren Keilwelle mit 10 Zähnen mit einer Länge von 98,0 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 160 mm, mit einem Kerndurchmesser von 16,1 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 16,4 mm, oder in Form einer inneren Keilwelle mit 48 Zähnen mit einer Länge von 151 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 160 mm, mit einem Kerndurchmesser von 23,2 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 23,3 mm zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrzeuglenksystemen8%230990966110andere6%230990966180Hunde- und Katzenfutter, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf6%230990966980andere6%230990315180Hunde- und Katzenfutter, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf6%230990315980andere6%230990316110andere6%230990316180Hunde- und Katzenfutter, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf6%

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

DE2502/15-328215201000

"Besteck-Set"; - 16-tlg. Zusammenstellung, bestehend aus: - - vier Messern, jeweils mit schneidender, gezahnter, feststehender Klinge - - vier Gabeln, jeweils mit vier Zinken - - vier Teelöffeln - - vier Esslöffeln - - jeweils mit arbeitendem Teil aus nichtrostendem Stahl und einem Griff - jeweils zusätzlich einzeln in einer Kunststofffolie aufgemacht und zusammengebunden - gemeinsam mit diversen Küchenerzeugnissen (Kochtöpfe, Besteck, Haushaltswerkzeuge) in einem 80 tlg. "Starter-Set" für den Einzelverkauf aufgemacht; aufgrund eines fehlenden gemeinsamen speziellen Bedarfs handelt es sich nicht um eine Warenzusammenstellung (unechte Warenzusammenstellung). Alle Bestandteile des "Starter-Sets" sind daher getrennt einzureihen. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Zusammenstellungen von Messern, Löffeln und Gabeln, mit arbeitendem Teil aus nicht rostendem Stahl" zum TARIC-Code 8215 2010 00.

DE3134/09-328547200000

Steckverbindergehäuse, - aus einem quaderförmigen isolierenden Kunststoffkörper mit mehreren Öffnungen zur Aufnahme von elektrisch leitenden Kontakten (nicht Gegenstand dieser vZTA), wobei diese unmittelbar elektrisch voneinander isoliert werden, - zur Verwendung als Gehäuse für Steckvorrichtungen. "Isolierteil für elektrische Geräte, ganz aus Kunststoff - Steckverbindergehäuse"

DE8541/10-328501109910

Elektromechanischer Stellantrieb (Aktuator) - aus zwei bürstenlosen Gleichstrommotoren mit Aluminium-Gehäuse, Getriebe, Anschluss- stecker und Montageflansch, - mit einer Leistung von 16 W, bei einer Versorgungsspannung von 28 VDC, - zum Verstellen von Armaturen (sog. Klappventilen) in bestimmten Luftfahrzeugen. "Gleichstrommotor, mit einer Leistung von 37,5 Watt oder weniger, für bestimmte Luftfahrzeuge - elektromechanischer Stellantrieb (Aktuator)"

DEM/3216/10-18539493000

Infrarotlampe, - mit einer Länge von 780 mm und zwei fest angebrachten elektrischen Anschlusskabeln, - zur Emission von Wärmestrahlung hauptsächlich im infraroten Spektralbereich, - nach Einbau zur Verwendung für die Erwärmung von Kunststoffpreförmlingen in einer Kunststoffflaschen-Herstellungsmaschine (Blasformanlage). "Infrarotlampe, keine Bogenlampe"

DE22449/09-328526920090

Funk-Handsender - aus einem 6-Kanal-Funksender in einem Gehäuse mit LED-Funktionsanzeige, Bedienelementen und Batteriefach für eine 12 V Batterie, - zum Senden eines Funksignals auf einer Frequenz von 868,3 MHz, - als Sendegerät für verschiedene Funkfernsteueranwendungen (z. B. Beleuchtungskörper), - zusammen mit Beipack (Wandkonsole) in einer gemeinsamen Verkaufseinheit. Den Charakter des Ganzen bestimmt der Funk-Handsender. "Funkfernsteuergerät - Funk-Handsender in Warenzusammenstellung mit nicht charakterbestimmendem Beipack"

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Siehe auch

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI