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Fruchtaufstrich aus Waldbeeren Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Frucht pur Soft Waldbeere. Zutaten: Fruchtmischung 55% (in veränderlichen Gewichtsanteilen: Brombeeren, Erdbeeren, Schlehen, Holunderbeersaft), Agavendicksaft, Apfeldicksaft, Traubendicksaft, Geliermittel: Apfelpektin, Zitronensaft, Festigungsmittel: Calciumcitrat. Herstellung: durch Kochen hergestellt. Brixwert: 36,2. Verpackung: in Gläsern mit einem Inhalt von 250 g. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: dunkelrote, viskose Fruchtmasse, süß, sauer und fruchtig nach Beeren schmeckend, keine Fruchtstücke enthaltend. Zuckergehalt gemäß ZAnm 2a) 2. Anstrich zu Kap 20 (gem. Angabe): mehr als 30 GHT. Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Fruchtmuse und Fruchtpasten, durch Kochen hergestellt, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, andere, nicht von Zitrusfrüchten, mit einem Zuckergehalt von mehr als 30 GHT, andere als in den Unterpositionen 2007 9910 bis 2007 9935 genannt.
Bildbearbeitungsgerät (Privacy Zone Box) - aus einer mit monolithischen integrierten Schaltungen sowie aktiven und passiven diskreten Bauelementen bestückten Platine in einem Gehäuse (Abmessungen: 68 x 28 x 112 mm) mit Bedienelementen, LED-Anzeige, Videoein- und -ausgängen und Stromversorgungseingang, - zum Einfügen eines Rechtecks mit veränderbarer Größe und Helligkeit in ein analoges Videosignal, so dass auf dem Bildschirm ein beliebiger Teil des Bildes verdeckt werden kann, - zur Installation zwischen Kamera und Recorder bestimmt. "Elektrisches Gerät mit eigener Funktion, in Kapitel 85 anderweit weder genannt noch inbegriffen - Gerät zur Bildbearbeitung"
Halbschuhe (lt. Antrag: "210408-31", siehe Foto) - mit Laufsohlen aus (lt. Antrag) Kautschuk, - mit einem weit ausgeschnittenen Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff; den größten Teil der Außenfläche bildend) und Leder, - auf das Oberteil sind an mehreren Stellen Stücke aus Spinnstoff und Leder als Verstärkungsteile aufgesetzt, - mit schmalem Klettverschluss, - nicht mit Dornen, Krampen, Klammern, Stollen oder ähnlichen Vorrichtungen versehen oder für deren Anbringung hergerichtet (keine Sportschuhe), - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - nicht den Knöchel bedeckend, - mit einer Länge der Innensohle von mehr als 24 cm, - für Frauen (schlanker Schnitt)
Ware aus Kunststoff, andere als von den Positionen (HS) 3901 bis 3925 und den Unterpositionen (TARIC) 3926 1000 00 bis 3926 9097 80 erfasst, sog. Stift (Touchscreen-Stift). Es handelt sich um drei Eingabestifte, die aus charakterbestimmendem Kunststoff bestehen und mit einem Schmuckanhänger verziert sind. Die ca. 9 cm langen Erzeugnisse werden zur Bedienung mobiler Endgeräte mit berührungsintensivem Bildschirm, z.B. Personal Digital Assistant (PDA), Navigationsgerät, Videospielgerät mit eigenem Bildschirm und dergleichen, verwendet. Eine Erkennbarkeit als ausschließliches oder hauptsächliches Zubehör für ein Videospielgerät der Pos. 9504 ist nicht gegeben, so dass eine Einreihung nach stofflicher Beschaffenheit zu erfolgen hat. Die drei 3 Stifte sind Bestandteil eines mehrteiligen Sets (keine Warenzusammenstellung mangels gemeinsamen Bedarfs) mit der Bezeichnung "Easy Pack" und mit folgenden Gegenständen, die nicht Gegenstand dieser vZTA sind, in einer Blisterpackung gemeinsam verpackt: 2 Display-Schutzfolien, 1 Reinigungstuch (Microfasertuch), 3 NDS/NDS-Lite Game Cases und 1 Front Skin (Display-Schutzhülle). Bilder der Ware unter http://europa.eu.int/comm/taxation_customs/dds/de/ebticau.htm
Folien, selbstklebend, aus Kunststoff, nicht in Rollen, andere als nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, sog. Schutzfolien. Es handelt sich um zwei farblose, transparente, selbstklebende Folien mit einem 3-lagigen Aufbau, die zum Schutz eines Spielekonsole-Displays (nicht Gegenstand dieser VZTA) bestimmt sind. Die ca. 6,9 x 5,3 cm und 6,2 x 4,7 cm großen Folien aus Polyethylenterephthalat mit abgerundeten Ecken sind ca. 0,11 mm dick und werden beidseitig durch eine Schutzfolie (ca. 0,05 - 0,06 mm) bedeckt. Eine Erkennbarkeit als ausschließliches oder hauptsächliches Zubehör für ein Videospielgerät der Pos. 9504 ist nicht gegeben, so dass eine Einreihung nach stofflicher Beschaffenheit zu erfolgen hat. Die Schutzfolien sind Bestandteil eines mehrteiligen Sets (keine Warenzusammenstellung mangels gemeinsamen Bedarfs) mit der Bezeichnung "Easy Pack" und mit folgenden Gegenständen, die nicht Gegenstand dieser vZTA sind, in einer Blisterpackung gemeinsam verpackt: 3 Stifte, 1 Reinigungstuch (Microfasertuch), 3 NDS/NDS-Lite Game Cases und 1 Front Skin (Display-Schutzhülle). Bilder der Ware unter http://europa.eu.int/comm/taxation_customs/dds/de/ebticau.htm