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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI8072/26-13302109000

Mischung auf der Grundlage von Riechstoffen; Raucharoma Bei der als Raucharoma bezeichneten Ware handelt es sich gemäß den Angaben des Antragstellers um eine klare, braune, stark nach Rauch riechende Flüssigkeit. Sie besteht aus Raucharomen, die in Essig als Trägerstoff gelöst sind. Die Ware soll zur Oberflächenbehandlung von Lebensmitteln verwendet werden, um diesen ein Raucharoma zu verleihen. Die Ware ist als Mischung auf der Grundlage eines oder mehrerer Riechstoffe, von in der Lebensmittelindustrie verwendeten Art, in die Unterposition 3302 1090 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DEBTI3857/26-133021090

Mischung von Riechstoffen; Schokoladenaroma Bei der vorgelegten Ware handelt es sich um eine braune, klare Flüssigkeit mit einem intensiven, würzig-sahnigen Geruch nach Schokolade. Der Geruch ist auch in einer Verdünnung in Wasser im Verhältnis 1:200 deutlich wahrnehmbar. Die Dosierung im Endprodukt beträgt üblicherweise 2:1000. Den Angaben nach liegt eine Mischung aus natürlichen Riechstoffen und Aromaextrakten in Propylenglykol vor. Die Ware soll zur Aromatisierung von Lebensmitteln verwendet werden und ist in 25 kg PE-Kanistern abgefüllt. Die Ware ist als eine Mischung von Riechstoffen, von der in der Lebensmittelindustrie verwendeten Art, in die Unterposition 3302 1090 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DEBTI50264/25-13302109000

Mischung auf der Grundlage eines Riechstoffs; Vanillin mit Zuckerzusatz Bei der Ware handelt es sich nach den Angaben des Antragstellers um eine Zubereitung auf der Grundlage des synthetischen Riechstoffs Vanillin (94 %) mit Zucker (6 %). Die Ware soll als Zusatzstoff in der Lebensmittelindustrie verwendet werden.  Zolltariflich liegt eine Mischung auf der Grundlage eines synthetischen Riechstoffs vor (Position 3302 der Kombinierten Nomenklatur). Aufgrund des hohen Anteils an Vanillin scheidet eine Einreihung in die Position 1701 der KN als aromatisierter Zucker aus.

DEBTI28703/25-133021090

Mischung auf der Grundlage eines oder mehrere Riechstoffe; Raucharoma Bei der als Raucharoma bezeichneten Ware handelt es sich gemäß den Angaben des Antragstellers um eine schwarzbraune, stark nach Rauch riechende Flüssigkeit. Die Ware soll zur Oberflächenbehandlung von Käse in Dosierungen von bis zu 1,5 % bezogen auf das Endprodukt verwendet werden. Die Ware ist als Mischung auf der Grundlage einer oder mehrerer Riechstoffe, von in der Lebensmittelindustrie verwendeten Art, in die Position 3302 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DEBTI36660/25-133021090

Mischung auf der Grundlage eines Riechstoffs; Vanille-Aroma Bei der Ware handelt es sich um eine Mischung aus Vanillin natürlichen Ursprungs und Propylenglycol. Das Produkt wird als Bulkware gehandelt. Die Ware soll zur Herstellung von Lebensmitteln verwendet werden.  Es handelt sich um eine Mischung auf der Grundlage eines Riechstoffs, von der in der Lebensmittelindustrie verwendeten Art, die in die Unterposition 3302 1090 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen ist.

TARIC-Nomenklatur

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