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1 Ergebnisse für "3304200000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

330420000080Schminkmittel (Make-up) für die Augen6%
DEBTI5148/25-13304200000

Erzeugnis zum Schminken; Schminkset für Kinder Bei der Ware handelt es sich um ein Set zum Schminken für Kinder. Das Set ist in einer rosa Pappschachtel für den Einzelverkauf aufgemacht und enthält verschiedene bonbonförmige, rosa Paletten mit Schminkmitteln für die Lippen, Augen und Nägel und einen einfachen Spiegel von geringem Wert.  Insgesamt enthält das Set: 1 Nagellack,  2 Lippenstifte,  5 Pinsel,  1 Spiegel.  9 Lipgloss,  17 Lidschatten. Hinsichtlich der enthaltenen Menge bestimmen die Lidschatten den Charakter der Ware.  Abbildung siehe Anlage. Es handelt sich um eine Warenzusammenstellung, die als Schminkmittel für die Augen in die Unterposition 3304 2000 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen ist.

DEBTI28251/21-13304200000

Schminkmittel für die Augen; Malblock mit Lidschattenpalette Bei der Ware handelt es sich nach den vorliegenden Angaben nach um eine Zusammenstellung aus einem Malblock mit schminkbaren Seiten in einer Gummizugmappe mit Make-Up Palette bestehend aus: - 9 x Lidschatten - 3 x Rouge - 4 x Lipgloss - 3 x Eyeliner - 4 x Applikatoren. Die Schminkmittel sind in Kavitäten in einer violetten Tiefziehplastikschale in der Mappe mit dem Malblock für den Einzelverkauf aufgemacht. Es handelt sich um eine Warenzusammenstellung, da die Bestandteile der Befriedigung eines gemeinsamen Bedarfs oder der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit dienen (Schminken). Als charakterbestimmend werden hinsichtlich der Menge und des Umfangs die Schminkmittel für die Augen angesehen. Die Ware ist als Schminkmittel für die Augen, in Aufmachung für den Einzelverkauf, in die Unterposition 3304 2000 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DEBTI33919/19-13304200000

Schminkset; Augen-Make-Up Bei der vorliegenden Ware handelt es sich um eine Zusammenstellung aus einem Lidschatten und einem Lipgloss. Das Erzeugnis zum Schminken der Augen ist eine rosafarbene, pulvrige Masse, abgefüllt in einer rosafarbenen Kunststoffdose mit aufklappbaren durchsichtigem Deckel und bunt bedruckten Etikett. Die rosafarbene, viskose Masse, die zum Schminken der Lippen verwendet werden soll, befindet sich in einer bunt bedruckten Kunststofftube mit Applikatorspitze und goldfarbenem Deckel. An dem Deckel ist ein goldener Schlüsselring mit rosafarbenem Pompom angebracht. Die Erzeugnisse sind in einer bunt bedruckten Pappfaltschachtel mit Kunststoffsichtfenster in einer Kunststofftiefziehschale für den Einzelverkauf als aufgemacht. Es handelt sich um eine Warenzusammenstellung, da die Bestandteile der Befriedigung eines gemeinsamen Bedarfs oder der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit dienen (Schminken). Als charakterbestimmend wird hinsichtlich des Warenmusters das Schminkmittel für die Augen angesehen. Die Ware ist als Schminkmittel für die Augen, in Aufmachung für den Einzelverkauf, in die Unterposition 3304 20 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen. Der Schlüsselanhänger wird als Beigabe bei der Einreihung nicht berücksichtigt.

DEBTI18393/19-13304200000

Schminkmittel für die Augen; Augenbrauenstift Bei der Ware handelt es sich nach den Angaben um ein Mittel zur Färbung der Augenbrauen. Der Artikel ist in einer schwarzen Kunststoffumhüllung in Form eines Stiftes als Schminkmittel für die Augenbrauen für den Einzelverkauf aufgemacht. Der Stift enthält weiterhin eine Applikatorbürste, die durch Drehung aus dem Stiftende entnommen werden kann. Die Ware ist als Schminkmittel für die Augen in die Unterposition 3304 2000 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DEBTI24897/17-63304200000

Beauty-Set Bei der vorgelegten Ware handelt es sich um ein sechsteiliges sog. Beauty-Set. Enthalten sind eine Kosmetiktasche, ein Lidschatten-Applikator, ein Lidschatten, ein Lippenstift, eine Haarbürste mit integriertem Spiegel und zwei Haarklemmen. Die Einzelbestandteile befinden sich lose in der Kosmetiktasche. Es handelt sich nicht um eine für den Einzelverkauf aufgemachte Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3b), da die Bestandteile nicht der Befriedigung eines speziellen Bedarfs oder der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit dienen (Kosmetiktasche, Haarklemmen und Spiegel dienen nicht der Schönheitspflege). Die Bestandteile des Sets sind getrennt einzureihen. Lidschatten: Bei der Ware handelt es sich um violetten Lidschatten. Er ist in einem runden Kunststofftiegel (Durchmesser ca. 3,1 cm) mit durchsichtigem Schraubdeckel aus Kunststoff abgefüllt. Die Ware ist als Schminkmittel für die Augen in die Unterposition 3304 2000 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

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