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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI47963/25-135069190

Angaben des Antragstellers: Stanzteile aus doppelseitigem Gelegeklebeband (unregelmäßige Formen). Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurden vier transparente, annähernd rechteckige Klebepads mit eingebettetem, undichten Fasergelege zwischen zwei Schutzpapieren vorgelegt. Die Klebepads bestehen aus einem Acrylkleber. Das Fasergelege dient lediglich der Verstärkung, eine Trägerfolie ist nicht vorhanden. Befund: Andere Klebstoffe auf der Grundlage von Polymeren der Positionen 3901 bis 3913.

DEBTI29801/25-135069190

Angaben des Antragstellers: Transferklebeband Zusammensetzung: Reinacrylat (0,06 mm) Untersuchungsergebnis an einem Warenmuster und Datenblatt: Farblose Kleberfolie, bestehend aus einem Acrylatkleber ohne Trägerfolie oder anderes Material verstärkt. Die Klebefolie ist beidseitig mit Schutzfolien versehen. Befund: Die Klebefolie ist als Klebstoff auf der Grundlage von Polymeren der Positionen 3901 bis 3913 einzureihen.

DEBTI12761/25-135069190

Angaben des Antragstellers: Transfer Tape Zusammensetzung:  Reinacrylat (0,12 mm) Untersuchungsergebnis an einem Warenmuster und Datenblatt: Farblose Kleberfolie, bestehend aus einem Acrylatkleber ohne Trägerfolie oder anderes Material verstärkt. Die Klebefolie ist beidseitig mit Schutzfolien versehen. Befund: Die Klebefolie ist als Klebstoff auf der Grundlage von Polymeren der Positionen 3901 bis 3913 einzureihen.

DEBTI2782/25-135069190

Angaben des Antragstellers: Doppelseitiges Klebeband, bestehend aus einem geschäumten, selbstklebenden Acrylpolymer, einseitig bestrichen mit einer Acrylatklebemasse zur Klebekraftverstärkung auf einer Seite. Geschäumtes Acryl mit Selbstklebe-Eigenschaft (Dicke: 1050µm) Klebemasse einseitig: Acrylat (50µm) Damit kleben beide Seiten, allerdings eine stärker als die andere. Um nicht zu verkleben ist das Klebeband einseitig mit einer Trennfolie aus blauen, silikonisierten HDPE versehen. Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde ein DIN A4 Blatt bestehend aus einer grau-schwarzen Zellkunststoffmasse vorgelegt. Die Masse ist auf beiden Seiten mit einer Schutzfolie versehen. Die Masse (Polyacrylat) ist beidseitig selbstklebend und auf einer Seite mit einem zusätzlichen Acrylatkleber versehen. Eine Trägerfolie liegt nicht vor, die gesamte Masse stellt sich als Klebstoff dar. Befund: Anderer Klebstoff auf der Grundlage von Polymeren der Positionen 3901 bis 3913

DEBTI39633/24-135069190

Angaben des Antragstellers: Nano-Tape, auch Gecko-Tape genannt (synthetisches Klebeband), das aus Anordnungen von Kohlenstoff-Nanoröhren besteht, die auf ein Trägermaterial aus flexiblem Polymerband übertragen werden. Untersuchungsergebnis an einem Warenmuster: Transparentes Klebeband (Breite ca. 1,5cm; Länge 3m) in einer Verkaufsverpackung aufgemacht. Das Klebeband ist aufgerollt und mit einer Schutzfolie versehen. Das Klebeband besteht aus einem Polyacrylat. Das Klebeband weist keinen Träger auf und ist nicht weiterbearbeitet. Befund: Die Klebefolie ist als Klebstoff auf der Grundlage von Polymeren der Positionen 3901 bis 3913 einzureihen.

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI