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Angaben des Antragstellers: Polymer für die Herstellung von Haarlacken und Haarsprays Es handelt sich bei der Ware um ein Copolymer aus Octylacrylamid und anderen Acrylaten in Pulverform.
Hauptplatine für EDV-Zentraleinheit, - aus gedruckter Schaltung (Micro-ATX-Formfaktor; Abmessungen: 245 x 203 mm) mit Stecksockel für Prozessor, Chipsatz, BIOS, 4 Steckplätzen für Arbeitsspeichermodule, 2 PCI-Express- und 2 PCI-Steckkartenplätze, Grafik-, Audio- und LAN-Baustein sowie verschiedenen Ein- und Ausgangsanschlüssen, - zum Einbau in automatische Datenverarbeitungsmaschinen nach Ausstattung mit Prozessor und Speichermodulen zu einer digitalen Verarbeitungseinheit, - zusammen mit Beipack (CD-ROM, Blende, Anschlusskabel und Handbuch) in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung. Die Hauptplatine bestimmt den Charakter des Ganzen. "Teil, erkennbar ausschließlich für Maschinen der Position 8471 bestimmt, zusammen- gesetzte elektronische Schaltung (Baugruppe) - Hauptplatine in Warenzusammenstellung mit nicht charakterbestimmendem Beipack"
Andere Ware aus Glas, Schutzglas für UV-Lampe, siehe Foto, - zusammengesetzte Ware aus zwei verschiedenen Stoffen, bestehend aus: -- Quarzglas (lt. Antragsangaben) in Form einer einseitig geschlossenen Röhre, -- mit einer Höhe von ca. 11,5 cm und einem Durchmesser von ca. 4 cm, -- klarsichtig und durchlässig für Ultraviolett-Strahlen, -- wird als Schutzglas einer UV-Lampe, die sich unter Wasser befindet und zur Abtötung von Keimen in Teichreinigungssystemen dient, eingesetzt; - Kunststoff in Form eines Sockels, der an das Teichreiningssystem angeschraubt oder mit einem Clip-Verschluss befestigt wird, -- mit einer Höhe von ca. 9 cm, Innendurchmesser der Schraub-(Clip-)öffnung ca. 5,5 cm, - die Quarzglasröhre und der Sockel sind durch Kleben miteinander verbunden (Gesamthöhe ca. 20,5 cm), - das Glas bestimmt aufgrund des Wertes und im Hinblick auf die Funktion gegenüber dem Kunststoff den Charakter der Ware, - als Glasware zu technischen Zwecken ist sie durch die Anm. 1 c) zu Kapitel 84 von diesem Kapitel ausgenommen, - als Schutzglas gegen Nässe handelt es sich auch nicht um ein erkennbares Teil eines Beleuchtungskörpers der Position 9405.
Musik-Center - aus einem Rundfunkempfangsteil für den UKW/MW-Empfang, 4-fach CD-Wechsler mit Laserabnehmersystem, Equalizer, Tonfrequenzverstärker und Digitaluhr in einem Gehäuse (Abmessungen: 308 x 1100 x 300 mm) mit LCD-Anzeige, Bedienelementen, Audioeingang, Kopfhöreranschlussbuchse und Antenneneingang sowie einer Infrarot-Fernbedienung, - zum Rundfunkempfang im UKW/MW-Bereich, zur Tonwiedergabe von Audio- und MP3- CDs, zur Uhrzeitanzeige - kennzeichnende Haupttätigkeit - und zur Klangbildveränderung, - zusammen mit zwei Lautsprecherboxen in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung. Das Rundfunkempfangsgerät bestimmt den Charakter des Ganzen. "Rundfunkempfangsgerät, nicht von den Unterpositionen 8527 1210 bis 8527 2900 erfasst, kombiniert mit Tonwiedergabegerät und Uhr, nicht mit einem oder mehreren Lautsprechern in einem gemeinsamen Gehäuse, mit Laserabnehmersystem (Rundfunkempfangsgerät - kennzeichnende Haupttätigkeit -, kombiniert mit Equalizer, in funktioneller Einheit mit Infrarot-Fernbedienung, in Warenzusammenstellung mit nicht charakterbestimmenden Lautsprecherboxen)"
Bekleidungszubehör für Kleinkinder, sog. Lätzchen, Artikel: # 131, für Kinder von 3 bis 6 Monaten, siehe Foto, - auf einer Pappunterlage, - aus 1,1 mm dicken, einfarbigen Schlingengewirken aus lt. Antrag 65 % Baumwolle und 35 % Polyester (synthetische Chemiefasern), mit einer Schlingenoberfläche aus Baumwolle und einem Grund aus Polyester, - doppellagig gearbeitet, - in den Abmessungen ca. 30 cm x 21 cm, - mit einer runden Halsaussparung, - im Nacken mit Klettverschluss, - mit einer großen Applikationsstickerei (u. a. Schriftzug und zwei stilisierte Katzen), - an den Rändern mit schmalen Gewebestreifen eingefasst, - für Kinder unter 18 Monaten bestimmt, kennzeichnet sich u. a. somit als Bekleidungs- zubehör für Kleinkinder.