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Es handelt sich um aus Stahldraht gefertigte, verzinkte Erzeugnisse, die in Streifen zusammenhängen. Sie sind zur Verwendung in Heftapparaten bestimmt. Jeweils 1000 oder 2000 Heftklammern sind gemeinsam in einer bedruckten Pappschachtel verpackt. -Antragstellerangaben- Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Heftklammern, zusammenhängend in Streifen, aus unedlen Metallen" zum TARIC-Code 8305 2000 00
Angaben: Möbel-Pflegetücher; zur Reinigung und Pflege von Möbeln; für alle versiegelten Holzarten; ideal für Hochglanzmöbel und Kunststoffoberflächen; 24 weiße Tücher (ca. 255 mm x 215 mm) pro Packung. Warenbeschaffenheit: Weiße, getränkte Tücher (Abmessungen ca. 20 x 26 cm), zu 24 Stück in einem bedruckten, wiederverschließbaren, dreiseitig verschweißten Folienbeutel verpackt. Befund: Möbel- und Bohnerwachs und ähnliche Zubereitungen. Die Ware stellt sowohl einen Vliesstoff, mit Reinigungsmittel getränkt im Sinne der Position 3401, als auch eine dem Möbel-/Bohnerwachs ähnlichen Zubereitung im Sinne der Position 3405 dar. Da sowohl der Reinigungs- als auch der Pflegevorgang von gleicher Bedeutung sind, kann kein charakterbestimmender Bestandteil/Verwendungszweck nach AV 3 b) ermittelt werden und die Ware ist unter Anwendung der AV 3 c) in die Position 3405 einzureihen.
Angaben: Möbel-Pflegetücher; reinigen und pflegen mit ihrer milden Lotion Möbel-Oberflächen; für alle Holzarten außer unbehandeltem Holz geeignet; 24 Tücher (ca. 210 x 250 mm) pro Packung. Warenbeschaffenheit: Weiße, getränkte Tücher (Abmessungen ca. 20,5 x 25 cm), zu 24 Stück in einem bedruckten, wiederverschließbaren, dreiseitig verschweißten Folienbeutel verpackt. Befund: Möbel- und Bohnerwachs und ähnliche Zubereitungen. Die Ware stellt sowohl einen Vliesstoff, mit Reinigungsmittel getränkt im Sinne der Position 3401, als auch eine dem Möbel-/Bohnerwachs ähnlichen Zubereitung im Sinne der Position 3405 dar. Da sowohl der Reinigungs- als auch der Pflegevorgang von gleicher Bedeutung sind, kann kein charakterbestimmender Bestandteil/Verwendungszweck nach AV 3 b) ermittelt werden und die Ware ist unter Anwendung der AV 3 c) in die Position 3405 einzureihen.
Es handelt sich um aus unedlem Metalldraht gefertigte Erzeugnisse, die in Streifen zusammenhängen. Sie sind zur Verwendung in Heftapparaten (nicht Gegenstand dieser vZTA) bestimmt. Jeweils 2000 Heftklammern sind gemeinsam in einer bedruckten Pappschachtel verpackt. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Heftklammern, zusammenhängend in Streifen, aus unedlen Metallen" zum TARIC-Code 8305 2000 00.
Angaben: Feuchttücher Möbel; 35 Stück; reinigt, pflegt und schützt in einem Arbeitsgang; speziell für Holzoberflächen. Warenbeschaffenheit: Weiße, getränkte Tücher (Abmessungen ca. 26,5 x 19,5 cm), zu 35 Stück in einem bedruckten, wiederverschließbaren, dreiseitig verschweißten Folienbeutel verpackt. Befund: Möbel- und Bohnerwachs und ähnliche Zubereitungen. Die Ware stellt sowohl einen Vliesstoff, mit Reinigungsmittel getränkt im Sinne der Position 3401, als auch eine dem Möbel-/Bohnerwachs ähnlichen Zubereitung im Sinne der Position 3405 dar. Da sowohl der Reinigungs- als auch der Pflegevorgang von gleicher Bedeutung sind, kann kein charakterbestimmender Bestandteil/Verwendungszweck nach AV 3 b) ermittelt werden und die Ware ist unter Anwendung der AV 3 c) in die Position 3405 einzureihen.