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Grafiktablett, - aus Signalelektronik, Induktionsstromaufnehmergitter und Bedienelementen in einem tafel- ähnlichen Gehäuse (Abmessungen: 340 x 250 x 16 mm) mit fest angebrachtem USB-Kabel sowie batteriebetriebenen Eingabestift, - zum Erfassen der Bewegungen des Stiftes auf der Tafel durch Auswertung des induzierten Stromes auf dem Induktionsstromaufnehmergitter und Umsetzen in XY-Positionsdaten sowie zum Auslösen von Steuerbefehlen, - an die Zentraleinheit automatischer Datenverarbeitungsmaschinen unmittelbar anschließbar und in der Lage, Daten in einer vom System verwendbaren Form zu liefern, - zusammen mit Beipack (Stifthalter, Batterie, zwei Ersatzspitzen, vier CD-ROMs und eine Pinzette) in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung. Das Grafiktablett bestimmt den Charakter des Ganzen. "Eingabeeinheit für automatische Datenverarbeitungsmaschinen - Grafiktablett in funktioneller Einheit mit Eingabestift, in Warenzusammenstellung mit nicht charakterbestimmendem Beipack"
Kameragehäuse (Einbauversion) - aus einem besonders geformten Einbaumetallgehäuse mit einer durchsichtigen Rauchglas-Kunststoffkuppel, mit eingezogenen Kabeln mit Anschlusssteckern für Videosignale und zur Stromversorgung, - erkennbar ausschließlich zur Aufnahme einer Überwachungskamera in Form einer gedruckten Schaltung (nicht Gegenstand der Auskunft), - zusammen mit Beipack (Befestigungsmaterial und Ferritkerne) in einem Verkaufskarton. Das Kameragehäuse bestimmt den Charakter des Ganzen. "Teil, erkennbar ausschließlich für Geräte der Position 8525 bestimmt, nicht von den Unterpositionen 8529 1011 bis 8529 9020 erfasst, Gehäuse aus Metall und Kunststoff für Überwachungskameras (Warenzusammenstellung aus Kameragehäuse und nicht charakterbestimmendem Beipack)"
Freizeitschuhe, siehe Foto, - mit Laufsohlen aus (lt. Antrag) Kunststoff, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Spinnstoff (den größten Teil der Außenfläche bildend) und Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit dem bloßen Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff), - mit Schnürsenkelverschluss, - aufgrund der Gesamtkonzeption (u. a. modische Gestaltung des Oberteils) nicht für eine sportliche Betätigung bestimmt
Kreatin- und kohlenhydrathaltiges Getränkepulver mit Mineralstoffen und Aminosäuren zur Anwendung bei intensiver Muskelanstrengung Untersuchungsergebnis: Umschließung: weiße Kunststoffdose mit umlaufender schwarzer, weiß und rot bedruckter Banderole; darauf Angaben zum Inhalt (kreatin- und kohlenhydrat- haltiges Getränkepulver mit Mineralstoffen und Aminosäuren für Sportler; 3000 g), zur Zusammensetzung, zum Verwendungszweck (zur Trainingsunterstüt- zung für Muskel- und Masseaufbau, Glygogeneinlagerung und Zellhydrierung) sowie eine Verzehrempfehlung Inhalt: helles, beigefarbenes, in Wasser trübe lösliches Pulver, Geruch an Fleischbrühe erinnernd, Geschmack säuerlich, süß; anleitungsgemäße Zuberei- tung ergibt ein Sportgetränk Milchfett*, Milchprotein*, Saccharose/Invertzucker/Isoglucose*: nach den Antragsangaben nicht enthalten Stärke/Glucose*: 50 bis weniger als 75 GHT (hier: 50 GHT) *gem. VO (EWG) Nr. 4154/87 Lebensmittelzubereitung, anderweit weder genannt noch inbegriffen, mehr als 5 GHT Glucose oder Stärke enthaltend, kein Milchfett enthaltend, mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von weniger als 70 GHT, Getränkepulver für Sportler.
Andere konfektionierte Spinnstoffware, sog. Lasche, Schultertasche mittel gold, siehe beigefügtes Foto, - dient als Überschlagklappe für eine sog. Schultertasche, - in den Abmessungen: 32 cm x 31 cm, - aus zwei an den Rändern zusammengenähten Geweben aus Spinnstoffen; bei den miteinander vernähten Geweben handelt es sich jeweils um zweilagige, durch Kleben miteinander verbundene Flächenerzeugnisse mit einer Außen- und Innenlage aus unterschiedlichen, einfarbigen Geweben aus Spinnstoffen; am Rand einer Seite mit einem ca. 6 cm breiten Streifen aus einfarbigen Geweben der Position 5903 (das Gewebe ist auf der Innenseite mit einer Zellkunststofffolie überzogen, das Gewebe bildet jedoch die Außenseite, ist dicht gewebt und dient daher nicht nur der Verstärkung (somit keine Meterware des Kapitels 39)), - durch Zusammennähen konfektioniert, - am Rand einer Seite mit einem aufgenähten Flauschband aus Geweben (Gegenstück von einem Klettverschluss), - nicht handgearbeitet, - die Ware weist nicht die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale einer fertigen Tasche auf und ist daher als Teil und somit als eigenständige Ware einzureihen, - keine Ware des Kapitels 42 (insbesondere nicht der Position 4202), da Teile von Waren der Position 4202 nicht vom Kapitel 42 erfasst werden.